ccat
Hallo, folgendes: Eine Bekannte wohnt mit ihrer Tochter auf dem Dorf, nächstes Jahr wird die Tochter eingeschult. Die Dorfschule ist wohl nicht das Richtige für das Kind. Nun soll die Tochter auf eine staatl. Grundschule in der Stadt angemeldet werden. Zum Kindergarten geht die Tochter auch in der Stadt. Da man ja in der Grundschule an Einzugsbereiche gebunden ist, sieht der Plan meiner Bekannten so aus, dass sie ihre Tochter bei einer Familie in der Stadt anmelden möchte (Kinder sind Kindergartenfreunde) um zum Einzugsbereich zu gehören. Ist das einfach möglich? Ich bin der Meinung, dass man sein Kind nicht einfach bei einer anderen Familie anmelden kann. Wenn dann mit Mutter, aber doch nicht ohne. Da würde doch dann sicher nachgeforscht (vom Jugendamt). Wer kennt sich aus und kann berichten? Vielen Dank!
ich kenne eine familie, die das gemacht hat.
Und niemand fragt warum das Kind einen anderen Wohnsitz bekommt/hat als die Eltern?
es gibt darauf ja auch eine antwort
andere haben zb eine tagesmutter angegeben, bei der die kinder dann nach der schule betreut werden ...
nachdem der schulplatz sicher war, brauchte man plötzlich doch keine betreuung.
dem jugendamt (sollte es mal nachfragen / warum auch immer) kann man eine plausible antwort geben!
so lange man noch keine grundschulwahl hier hat, wird das wohl vorkommen!
lg
Ja gut, dass mit der Tagesmutter kann ich nachvollziehen. Nur sollte das Jugendamt nicht nachfragen, warum ein Kind aus seiner Familie genommen wird und bei einer anderen Familie einzieht? Gut, in dem Fall ist es ja nicht so. Aber interessiert das niemanden?
es geht um eine ummeldung. ob das kind dort dann wirklich wohnt ist ja die zweite frage. und so würde es dem JA ja auch gesagt werden.
Es handelt sich hierbei um eine Scheinanmeldung und melderechtlich absolut nicht erlaubt. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Denkt auch an die anderen Folgen. Bsp: Kindergeldkasse, Einkommenssteuererklärung usw. Das Kind lebt dann "nicht mehr in eurem Haushalt" VG Nicole
tja, ob sie darüber nachgedacht haben, kann ich gar nicht sagen.
Und das IST erlaubt!!
weil eals zweitwohnsitz der Wohnsitz angemeldet werden muss an dem man sich weniger oft aufhält. Sind aber mehr Wochen Schule als ferien...also müsste es der hauptwohnsitzsein sonst gilt das nicht als begründung.
So wurde es mir auch erklärt. Greifend ist der Hauptwohnsitz.
man könnte auch einen antrag stellen, dass das kind in der stadt auf die schule gehen kann. das mache ich auch nächste woche...
Ja, dass habe ich auch vorgeschlagen-Gastschulantrag. Aber diese Möglichkeit besteht wohl nicht, wurde schon in Angriff genommen.
welche gründe hat sie denn angegeben?
Sie hatte angeben, dass Sie hier in der Stadt arbeitet, ihr Mann unter der Woche nicht zu Hause ist wegen seinem Job. Geschwisterkind im Kindergarten der "Wunsch"-schule ist, dieser Kiga in unmittelbarer Nähe ist und das die Tochter nach der Schule oft von der Bekannten betreut wird, wo das Kind jetzt angemeldet werden soll. Bis auf letzteres stimmt alles.
diese gründe sollten eigentlich auch ausreichen. also hier zumindestens ist es so....aber ehrlich, ich würd mein kind dann auch ummelden, wenn gar nichts mehr geht.
Würdest du? Ich weiß nicht. Gut, ich bin nicht in so einer Situation, unsere Schule scheint perfekt. Wenn ich auf einem Dorf wohnen würde, dann würde ich es doch eigentlich gut finden, wenn mein Kind auch dort zur Schule geht, allein der sozialen Kontakte wegen.
in unserem fall ist es so, dass wenn mein sohn nicht auf die gewünschte schule von mir kommen würde...ich meinen job aufgeben kann. wobei beide schulen sehr gut sind. soziale kontakte sind leider auch kein grund, auf der anderen schule kennt mein sohn dann niemanden.
Ja gut, wenn der Job auf dem Spiel steht, ist es natürlich wieder was ganz anderes. Mit dem sozialen Kontakten meinte ich, die das Kind ja dann auf dem Dorf nicht wirklich hat.
ja das ist leider manchmal nicht so einfach. leider
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