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Pflegekasse - wer kennt sich aus?

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Pflegekasse - wer kennt sich aus?

Streuselchen

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Hallo zusammen, Ich frage für meine Freundin und hoffe deshalb ich kann genug Infos geben. Die Situation ist so: Oma meiner Freundin lebt bei Tante + Onkel im Haus. Oma erhält auch Pflegegeld, keine Ahnung welche Pflegestufe. Meine Freundin wohnt ca. 60 km von den dreien entfernt, fährt aber regelmäßig zur Familie, um Oma zu helfen. Jetzt hat wohl jemand gemeint, die Oma könnte Geld von der Pflegekasse bekommen, wenn Enkelin bei ihr putzt, einkauft, was kocht uswusw. Also Sachen, die meine Freundin eh öfters macht. Ich konnte ihr leider nicht weiterhelfen, habe auch nichts gefunden, was ihre Fragen beantwortet hätte. Aber vielleicht hat jemand von euch Erfahrung oder arbeitet sogar in dem Bereich!? Ist meine Freundin dann als Enkelin bei der Oma angestellt? Was ist das denn dann für ein Arbeitsverhältniss? Auf jeden Fall doch etwas, was irgendwo (Finanzamt?) angegeben werden muss, oder? Ihr seht, wir haben keine Ahnung. Aber ich hoffe auf euch. ;-))) LG Streuselchen


Saraid

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Antwort auf Beitrag von Streuselchen

Ja sie kann verhinderungssoflegegeld bekommen im Jahr 1,5 fache vom Pflegesatz. Dazu muss sie die Stunden listen und bei der Pflegekassen einreichen


schneeziege08

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Antwort auf Beitrag von Streuselchen

Wahrscheinlich ist der sog. Entlastungsbetrag gemeint. Das sind 125€ im Monat, die für verschiedene Dienstleistungen (nicht Pflege!) genutzt werden können. Der Haken an der Sache: Es wird nur nur mit zertifizierten Institutionen / Personen abgerechnet und damit kommt die Enkelin zunächst nicht in Frage. Man kann aber wohl bei manchen KK einen Zertifizierungskurs machen... Auf keinen Fall sollte man das Geld verfallen lassen. Einfach mal beim Pflegestützpunkt der Stadt nachfragen. Die haben oft Listen mit zertifizierten Anbietern. Da kann man dann Haushaltshilfen / Arztbegleitung o.ä. finden. Ich weiß aber gerade nicht mehr, ob dieser Betrag einem evtl. erst ab Pflegegrad 2 zusteht...


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von schneeziege08

„Auf keinen Fall sollte man das Geld verfallen lassen“ Die Enkelin hilft der Oma ab und an...Raffzahn lässt grüßen!


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Als Person, die ihren geistig behinderten Schwager, bis zu seinem Tode vor ein paar Monaten, 20 Jahre lang gepflegt hat, kann ich dir versichern dass das absolut nichts mit "Raffzahn" zu tun hat. Das sind Gelder, die der zu pflegenden Person zustehen,fertig aus. Als pflegende Person ist man froh um jede Minute, wo man entlastet wird.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

„Der pflegenden Person“, du sagst es. Der Besuch bei Oma und ein selbstverständliches Helfen bei kleineren Dingen, die einem älteren Menschen schwer fallen, würde ich weder unter Pflege, noch unter Hilfe zur Haushaltsführung verbuchen.


Saraid

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Du hast als näher Angehöriger Anspruch auf die 1,5 fache Verhinderungspflege. Die 135 pro Monat für Hauswirtschaft kommen dazu- die kann halt nur gewerbliche Anbieter anbieten Caritas, awo ....


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Man ENTLASTET den/die PFLEGENDEN damit. Man kann das Geld den Krankenkassen auch schenken,aber warum sollte man?


Atombiene

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Sie fährt regelmäßig 60km zu ihrer Oma. Putzt, kocht, kauft ein. Das sind für mich keine kleinen Dinge, die man eben so erledigt. Als Raffzahn würde ich so jemanden nicht bezeichnen. Scheint aber ohnehin nur bei gewerblichen Anbietern möglich zu sein.


schneeziege08

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Antwort auf Beitrag von schneeziege08

"„Auf keinen Fall sollte man das Geld verfallen lassen“ Die Enkelin hilft der Oma ab und an...Raffzahn lässt grüßen!" Äh - hallo? Du hast scheinbar (noch) das Glück niemanden pflegen zu müssen. Kein "Raffzahn" bekommt dieses von mir benannte Geld ausbezahlt. Man kann aber eben die Pflegenden entlasten, in dem andere auch noch mithelfen und DARAUF sollte man aus meiner Erfahrung nicht verzichten. Wer selber pflegt, weiß wie wertvoll das ist. Und nein, wenn ich 60km entfernt wohne, vielleicht arbeite und selbst eine Familie habe, ist es eben keine selbstverständliche Kleinigkeit, wenn ich meiner Oma helfe. Den "Raffzahn" finde ich da echt vollkommen daneben.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Was hat das mit "Raffzahn" zu tun? Der Betrag steht der ZU pflegenden Person (wie PaulaJo richtig schreibt), also der Oma (!), in der Tat zu und zwar schon bei Pflegegrad 1. Man kann es allerdings nicht für irgendeine privat aufgetane Putzfrau/Haushaltshilfe abrufen, sondern muss eine, wie es auch schneeziege schreibt, anerkannte nehmen. Infos bekommt man von der Pflegekasse, evtl. auch vom Pflegedienst/der Sozialstation.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Atombiene

Vielleicht ist meine Vorstellung falsch, das könnte das Problem sein...oder eure, wer weiß. Ihr denkt ja an einen Pflegefall und dass Onkel und Tante z.B. je nach Schweregrad die Körperpflege verrichten? ICH hingegen denke an eine ältere Dame, der bestimmte Dinge nicht mehr so leicht von der Hand gehen und die froh um Gesellschaft der Enkeltochter ist, die dann auch was kocht, weil die Oma für dich alleine nicht mehr den Aufwand betreibt. Beide Fälle können einen Pflegegrad bedingen, denn 2017 hat sich das ja extra verändert und nun wird eben auch der Hilfebedarf in der Haushaltsführung berücksichtigt. Doch, ich hab meinen Opa (voll!) gepflegt. Man muss nicht so tun, als hätte ich keinen Schimmer.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Aber die AP schreibt doch, dass die Oma Pglegegeld erhält, d.h. sie muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Das Entlastungsgeld gibt es sogar schon ab Pflegegrad 1.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Nein, die AP weiß es nicht und schreibt nur vage, dass die Enkeltochter regelmäßig der Oma behilflich ist. Nicht mehr, nicht weniger. Regelmäßig kann auch alle 3 Wochen sein... Wie gesagt, das ist MEINE Vorstellung dazu...ihr habt eine andere ;-)


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Das sind doch keine Fragen der persönlichen Vorstellung ... Ich kopiere unten mal den Text der AP rein und die Passage, in der sie schreibt, dass die OMA (nur sie ist Anspruchsberechtigte, auch für das Entlastungsgeld!) Pflegegeld erhält, habe ich abgesetzt und mit Pfeilen markiert. Wenn die Oma Pflegegeld erhält, hat sie mindestens Pflegegrad 2. Und damit hat sie natürlich auch Anspruch auf das Entlastungsgeld, das es ja sogar schon ab Pflegegrad 1 gibt (anders als das Pflegegeld). Wie gesagt kann das Entlastungsgeld aber nicht für irgendwen verwendet werden, also nicht einfach so für die Enkelin, sondern die Hilfe muss von einer anerkannten Stelle kommen. "Hallo zusammen, Ich frage für meine Freundin und hoffe deshalb ich kann genug Infos geben. Die Situation ist so: Oma meiner Freundin lebt bei Tante + Onkel im Haus.  --> Oma erhält auch Pflegegeld, keine Ahnung welche Pflegestufe. < -- Meine Freundin wohnt ca. 60 km von den dreien entfernt, fährt aber regelmäßig zur Familie, um Oma zu helfen.  Jetzt hat wohl jemand gemeint, die Oma könnte Geld von der Pflegekasse bekommen, wenn Enkelin bei ihr putzt, einkauft, was kocht uswusw. Also Sachen, die meine Freundin eh öfters macht. Ich konnte ihr leider nicht weiterhelfen, habe auch nichts gefunden, was ihre Fragen beantwortet hätte.  Aber vielleicht hat jemand von euch Erfahrung oder arbeitet sogar in dem Bereich!? Ist meine Freundin dann als Enkelin bei der Oma angestellt? Was ist das denn dann für ein Arbeitsverhältniss? Auf jeden Fall doch etwas, was irgendwo (Finanzamt?) angegeben werden muss, oder? Ihr seht, wir haben keine Ahnung. Aber ich hoffe auf euch. ;-))) LG Streuselchen"


Felica

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Weiß du was mir sauer aufstößt? Da leben ein Onkel und eine Tante im gleichen Haushalt mit der Oma. Es ist recht wahrscheinlich das diese beiden entsprechend dann das Pflegegeld bekommen. 2 Leute die sich gegenseitig entlasten können. Wenn denn dann Oma wirklich so pflegebedürftig ist und nicht einfach nur Hilfe im Alltag benötigt. Haushalt, putzen, einkaufen deutet eher in die Richtung wie in die das es da eine schwerkranke Person gibt die den ganzen Tag im Bett liegt und gefüttert, gewickelt und gewaschen werden muss. Dann fährt Enkelin noch jede Woche 60km hin und macht Dinge die eigentlich von Tante und Onkel zu leisten sind - wenn diese wie angenommen als Pflegepersonen gelten. Wenn nicht, dann komplett andere Voraussetzungen. Sie macht also den Job für den die beiden bezahlt werden und bekommt dafür im Gegenzug gar nichts. Sondern von dir und anderen gesagt, das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Ja, genau wie das Oma, Tante oder Onkel ihr mindestens die Spritkosten ersetzen.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Felica

Na ja, aber das ist dann doch eine Sache, die die Beteiligten unter sich regeln müssen, also ob Onkel und Tante bzw. die Oma auch der Enkelin etwas vom Pflegegeld überlassen sollten. Aber darum geht es hier doch gar nicht! Die AP will wissen, ob es für die Tätigkeit der Freundin/Enkelin Geld von der Pflegekasse gibt, weil sie das von jemand so gehört hat. Und die Antwort lautet sozusagen "Jein". Denn der Oma steht zwar der Entlastungsgsbetrag zu, der im übrigen, wie der Name schon sagt, genau der Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen soll, dieser kann aber eben normalerweise nicht für für irgendwen, also die Enkelin, aufgewendet werden.


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von Streuselchen

Die Krankenkasse berät in diesem Fall. Die Tante,als Pflegeperson, kann das da direkt erfragen.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Streuselchen

Hier kann man alles nachlesen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html Bei uns war es mein Schwiegersohn der uns entlastet hat.Ich habe die Stunden aufgeschrieben (gesammelt) und dann bei der KK eingereicht.


tanzmit

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Antwort auf Beitrag von Streuselchen

Puh, da geht aber ein bisschen was durcheinander. Es gibt zwei Möglichkeiten, über die Krankenkasse da Gelder für zu bekommen. 1. Verhinderungspflege: Die Enkelin kann über die sogenannte STUNDENWEISE (!!!) Verhinderungspflege bezahlt werden, das heißt, die Hauptpflegeperson gibt an, in der und der Zeit verhindert zu sein und durch deine Freundin vertreten worden zu sein. Dort darf ein willkürlicher Stundenlohn ausgemacht werden. Der Gesamtbetrag pro Jahr und Pflegebedürftiger liegt bei 2418 Euro, wenn man die halbe Kurzzeitpflege umwandeln lässt. Ein paar Haken: Der Pflegegrad muss mindestens bei 2 liegen (dürfte erfüllt sein , da du schreibst, es würde Pflegegeld gezahlt - bei Pflegegrad 1 gibt es keines). Da sie als Enkelin im 2. Grad verwandt ist, kann sie maximal das 1,5fache des Pflegegeld es bekommen - allerdings kann man Fahrtkosten usw extra abrechnen und so doch die Gesamtsumme ggf erreichen. Maximal 8 Stunden am Tag, sonst wird das Pflegegeld gekürzt. Das Geld verfällt immer zum Ende des Jahres, kann aber noch bis zu 4 Jahre rückwirkend abgerechnet werden. Es muss bei der Kasse der Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden mit den Daten des Ersatzpflegers. "Die eigentliche Pflegeperson x ist vom 1.1.2018 bis 31.12.2018 stundenweise nicht in der Lage, sich um Frau Oma zu kümmern. Die Verhinderungspflege übernimmt Frau Enkelin." Zum Abrechnen einfach eine Liste mit den Zeiten und Unterschrift und dem Vermerk, ob schon Vorkasse geleistet wurde. Fertig. Verhinderungspflege darf "jeder Idiot" ohne Qualifikation machen. Ein paar Infos hier: https://www.jedermann-gruppe.de/verhinderungspflege-informationen/ Da von einer sittlichen Verpflichtung ausgegangen werden kann, muss die Einnahme zwar bei der Steuer angegeben werden, bleibt aber steuerfrei. 2. Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI Jedem Pflegebedürftigem stehen, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades, im Monat 125 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für Haushalt, "Babysitten", einfach, damit die Hauptpflegeperson später ausbreiten. Je nach Bundesland kann dieses Geld AUSSCHLIEßLICH von einem Pflegedienst abgerufen werden (was im Schnitt 4 oder bestenfalls 5 Stunden im Monat bedeutet), oder im Rahmen der sogenannten Nachbarschaftshilfe auch von qualifizierten Privatpersonen genutzt werden. Dafür stellt man bei der Kasse den Antrag auf Anerkennung der Qualifikationen. Das kann zum Beispiel eine Ausbildung zum Krankenpfleger sein oder ein Pflegekurs, wie er von den Kassen und Krankenhäusern immer mal angeboten wird. Diese Gelder verfallen immer zum 30.6. des Folgejahres, da kann ich dir aber nicht helfen, wie es mit Steuer und Verwandtschaft aussieht, nicht zuletzt, weil das eben bei jedem Bundesland anders ist. Ganz vielen Leuten verfallen von diesem Entlastungsbetrag Ende 2018 die Summen aus 2015 und 2016, die ausnahmsweise von der Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad Anfang 2017 noch bis Ende diesen Jahres genutzt werden dürften. Dürften, weil in vielen Fällen die Pflegedienste einfach keinerlei Kapazität haben und somit das Geld einfach verfällt - zur Freude der Kassen. Bei uns verfallen zum Beispiel etwas unter 2000 Euro in 3 Wochen,weil in der ganzen Umgebung kein Pflegedienst mehr Leute übrig hat bzw verständlicherweise erst mal dafür sorgen will, dass beatmete Kinder aus der Klinik heim kommen - da ist für so etwas wie Haushalt kein Personal frei. (Ganz davon abgesehen ist es eine riesige Verschwendung, Pflegekräfte zur Haushaltshilfe einzusetzen bei dem derzeitigen Pflegenotstand!) Die Oma deiner Freundin bzw die Hauptpflegeperson sollte je nach Dauer der anerkannten Pflegebedürftigkeit sich mal einen Kontoauszug des noch vorhandenen Entlastungsbetrags schicken lassen von der Kasse. Nicht, dass da auch noch so viel verfällt. Am Rande: Gerne dürfen alle, denen das ebenfalls ungerecht erscheint, auf openpetition übrigens die Kampagnen P1 bis P17 unterschreiben, damit wenigstens die Abrechnung von Privatpersonen einfacher wird und überall gleich fair behandelt wird. Liebe Grüße PS: Und für alle zum Thema "Raffzahn": Es ist sicherlich nicht selbstverständlich, mal eben jede (?) Woche 60km zur Oma zu fahren, um zu helfen, neben ggf eigenen Kindern, Arbeit usw. Und die Summen, so hilfreich sie sind, wenn man die überhaupt nutzen kann, sind auch nicht viel. Wenn man sich (meinetwegen auch mit den Zusatzleistungen) mal den Spaß macht , den "Stundenlohn" eines Pflegenden auszurechnen - dafür heben andere nicht mal die Augenbrauen. Zum Beispiel bekomme ich für 24h nonstop Bereitschaft (zwischendurch musste ich selbst auf dem Klo darauf achten, ob das Kind gerade bricht,den Kopf dabei nicht drehen kann und dabei erstickt) im Monat das stolze Pflegegeld von 545 Euro...Also etwa 76 Cent pro Stunde. Und im Gegensatz zu "gesunden" Kindern ist kein Ende in Sicht. Dafür bin ich dann Therapeut mehrerer Disziplinen (Ergo, Logo, Physio), höre rechtzeitig, ob wieder binnen drei Stunden der Wechsel zwischen "gesund" und sauerstoffpflichtiger Lungenentzündung war, habe die Wundversorgung übernommen von Stoma und Co, hindere das Fast-Schulkind daran, sich auf kreative Art mangels Gefahrenbewusstsein und Schmerzempfinden umzubringen und höre zu allem Überfluss ständig, dass ich ja nur daheim sitze und nix tue. Ich bin heilfroh, wenn ich tatsächlich mal den Pflegedienst hier habe, um mich den anderen beiden Kindern uneingeschränkt zu widmen oder auch nur mal 30 Minuten auf der Couch zu sitzen und blicklos in die Gegend zu starren - und es wäre mir völlig recht, wenn ich mehr abgeben dürfte. Pflege oder Haushalt oder Aufsicht. All das sollte entsprechend honoriert werden. Oder geht ihr jederzeit problemlos und kostenlos eure Arbeitszeit zur Verfügung stellen?


Felica

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Antwort auf Beitrag von Streuselchen

Verstehe ich nicht. Die Oma hat schon Pflegegrad, bekommt auch Pflegegeld. Wozu wird das den genutzt? Wer ist LS pflegeperson genannt worden? Denn wenn sie einkauft, Haushalt macht und sonstwo hilft, müsste für Oma davon schon etwas zahlen. Den dafür bekommt Oma das Geld. Nur wenn eine andere Person das normalerweise macht und Enkeln dann ab und zu zusätzlich aushilft, würde verhinderunspflege in Betracht kommen. Bei 60km Wegstrecke wäre das Bezingeld schon daa mindeste wenn öfters. Daa hat dsnn nicjts mehr mit raffzahn tu tun sondern gebietet der Anstand der Oma. Sofern diese noch soweit in der Lage ist das zu entscheiden und nicht wer anders deren Gelder behält. Pflegegeld ist dafür da das der Betroffene entsprechend auch andere für die Tätigkeit bezahlen kann.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Felica

Pflegegeld ist eine reine Geldleistung und kann daher (theoretisch) vom Anspruchsberechtigten nach Belieben verwendet werden. In der Praxis wird es meistens aber doch den Pflegepersonen gegeben. Hier sind das der Onkel und die Tante besagter Enkelin, die auch immer mal wieder hilft.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Felica

Pflegegeld ist eine reine Geldleistung und kann daher (theoretisch) vom Anspruchsberechtigten nach Belieben verwendet werden. In der Praxis wird es meistens aber doch den Pflegepersonen gegeben. Hier sind das der Onkel und die Tante besagter Enkelin, die auch immer mal wieder hilft.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Felica

Eben genau. Aber putzen, Haushalt, kochen sind normaler Bestandteil des Pflegegeldes. Wenn also Tante und Onkel das Geld dafür bekommen, dann müssen sie auch diese Arbeit übernehmen. Wenn diese beiden denn dann als pflegeperson genannt sind. Bei mindestens Pflegegrad2 dürfte die Pflegekassen auch fast schon für die Beiträge für Rente ist übernehmen, je nach Umfang. Ist er höher, erst recht. Leider Ist es nicht selten das die pflegenden die Gelder einstreichen, aber dann nicht die entsprechende Leistung erbringen. Oft springen dann andere ein und erledige das. Meine Vermutung geht daher, das dürfte auch hier der Fall sein. Faktisch ist es aber so das Oma wohl das Geld bekommt. Sie dann entscheidet für was sie es nutzt. Ausser sie ist entmündet. Sollte ein Pflegedienst mit drin sein, müsste auch dort geklärt sein ob die wirklich den Bedarf decken. Da könnte man dann wegen den 125 € schauen. Wie ich schrieb, ist die Person verhindert die diese arbeiten normalerweise macht, kann man entsprechend zusätzliche Mittel beantragen um die pflegenden Person zu entlasten. Es hört sich aber nach regelmässiger Hilfe an, also ist der Gedanke an Missbrauch wahrscheinlicher. Nicht umsonst muss jeder der pflegt regelmässig inzwischen zum Beratungstermin bei einem Pflegedienst. Der Enkeltochter wäre angeraten den das nächste mal mitzunutzen.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Felica

Nein, Anspruch auf Entlastungsgeld hat jeder, der einen Pflegegrad hat, also jeder Pflegebedürftige, und zwar ZUSÄTZLICH zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung. Das Entlastungsgeld ist allerdings zweckgebunden. Obnjetzt Onkel und Tante ihre Arbeit ordentlich verrichten oder einen Teil der Enkelin überlassen, ist hierfür irrelevant und das müssen die Beteiligten unter sich ausmachen.


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Der Entlastungsbeitrag von 125 € monatlich kann ausschließlich an professionelle Institutionen bezahlt werden. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kann bis zu einem Betrag von circa 2400 € im Jahr genutzt werden. viele machen es so das sie dieses auf das komplette Jahr aufteilen, damit genau solche Leistungen abgegolten werden können


mucki26

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Soweit ich weiss, wird verhinderungspflege nicht an angehörige ausgezahlt. Ich würde mich direkt bei der krankenkasse erkundigen. Für die dinge, die die enkelin erledigt ist auch das pflegegeld da. Ich habe meine mama gepflegt, sie hat auch pflegegeld bekommen. Wir haben es ihr in voller summe gelassen. Wenn ich was mache, dann von herzen. Ich würde auch für meine oma fahren...und machen und tun... Ohne finanziellen ausgleich. Das was man von oma, mama oder papa bekommt ist mit geld nicht aufzuwiegen . Bin da bei mutti69 - 77 oder 29 LG


mucki26

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Soweit ich weiss, wird verhinderungspflege nicht an angehörige ausgezahlt. Ich würde mich direkt bei der krankenkasse erkundigen. Für die dinge, die die enkelin erledigt ist auch das pflegegeld da. Ich habe meine mama gepflegt, sie hat auch pflegegeld bekommen. Wir haben es ihr in voller summe gelassen. Wenn ich was mache, dann von herzen. Ich würde auch für meine oma fahren...und machen und tun... Ohne finanziellen ausgleich. Das was man von oma, mama oder papa bekommt ist mit geld nicht aufzuwiegen . Bin da bei mutti69 - 77 oder 29 LG


Felica

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Entlastungsgeld oder Verhinderungspflege habt ihr zunächst eingebracht. darum geht es aber im Grundsatz gar nicht. Sondern um das normale Pflegegeld. Die TE sagt mit keinem Wort das sie die Tante oder den Onkel entlasten, sondern sie sagt, die Freundin hilft der Oma - die eben wohl scheinbar auch Pflegegeld bekommt. Wie gesagt, ich habe hier alle halbe Jahr wenn sitzen der mir das alles sagt. Nach über 5 Jahren Pflegetätigkeit dürfte ich da auch einiges Wissen haben. Auch weil ich die ersten Jahre selbst zusehen durfte wie ich da zurecht komme. Fakt ist, das Pflegegeld wird für den Mehraufwand gezahlt. Nicht dafür das es wer als zusätzliches Einkommen nimmt weil die Rente nicht reicht. Wenn Oma also selbst nicht kochen kann, muss sie entweder jemanden dafür bezahlen oder sich Essen auf Räder liefern lassen. Wenn sie nicht den Haushalt machen kann, dann entsprechend Haushaltshilfe. Wenn sie die Einkäufe nicht machen kann, kann sie das Pflegegeld dafür nutzen um es sich liefern zu lassen oder sie zahlt jemanden dafür das derjenige für sie das erledigt. Kommt noch wer vom Pflegedienst um bestimmte Dienste zu machen wie zB Haare waschen, beim Baden helfen, zahlt man den Pflegedienst entsprechend. Dafür gibt es die Mischvariante. Übernimmt der Pflegedienst alles, gibt es entsprechend höheres Pflegegeld weil dann Pflegesachleistung, wie wenn das privat gelöst wird. Dann, wirklich dann, wenn die Person die die Pflege normalerweise macht, es nicht machen kann, dann kann man das Verhinderungsgeld beantragen. Aber eben gedeckelt. Entlastungspflege kann durch durch Fachpersonal übernommen werden, das dürfte die Enkelin also nicht betreffen. Klar, Oma kann es beantragen, aber der Enkelin kommt es nicht zugute. Sondern einem Pflegedienst oder anderes geschultes Personal. Wie oft sagt mir der Pflegedienst das sie es immer wieder erleben das die Gelder eben falsch genutzt werden, oder die zustehenden nicht abgerufen werden weil die Leute sich scheuen. Viel zu viele Pflegepersonen sind auch in dem falschen Pflegegraden. Einmal drin nutzen nur wenige die Möglichkeit da dem Bedarf nach den entsprechend zu erhöhen. da bekommen die Familien noch für Pflegegrad2 das Geld, dabei ist die Person inzwischen bettlägrig und hätte locker 3 oder auch höher. Die halbjährlichen Konrolltermine sollen das eigentlich verhindern, aber mehr wie drauf hinweisen kann der Pflegedienst auch nicht. So oder so, richtig wäre es wenn die Enkelin auch teils finanziell dafür belohnt wird, vorallen wenn Tante und Onkel im gleichen Haushalt leben und die die Pflege eigentlich komplett übernehmen sollten.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von mucki26

"Für die dinge, die die enkelin erledigt ist auch das pflegegeld da." Nein, so kann man das eben gerade nicht sagen. Gerade für solche Dinge ist das Entlastungsgeld (u.a.) da, nämlich, wie der Name schon sagt, um die pflegenden Angehörigen von diesen Alltagstätigkeiten zu entlasten. Und dieses Entlastungsgeld steht der Oma (nicht Onkel und Tante oder der Enkelin) definitiv zu. Im Normalfall kann es aber nicht für die Enkelin aufgeandt werden, sondern die Dienste müssen über eine anerkannte Stelle erbracht werden.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Felica

Natürlich geht es letztlich genau um diese Dinge! Die AP bzw. ihre Freundin/die Enkelin haben von irgendwem gehört, dass es für die Tätigkeit der Enkelin von der Pflegekasse Geld gibt. Und da will sie jetzt wissen, ob das stimmt und falls ja, was das dann für die Enkelin heißt. Und die Antwort muss lauten: es ist zwar richtig, dass es für genau die Tätigkeiten, die dort die Enkelin macht, Geld gibt und zwar den sog. Entlastungsbetrag. Dieser steht jedem Pflegebedürftigen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Diese Tätigkeiten dürfen allerdings im Normalfall nicht von irgendwem, also der z.B. der Enkelin, erbracht werden, sondern von einer anerkannten Stelle. Im Ergebnis herrscht dann freilich wieder Übereinstimmung: mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es für die Tätigkeit der Enkelin kein Geld (obwohl sie genau dieTätigkeiten macht, für die der Entlastungsbetrag u.a. da ist!). Mit "Raffzahn" oder so hat das doch nichts zu tun!? Es werden doch keinerlei Forderungen gestellt oder beabsichtigt, unrechtmäßig etwas einzustreichen. Es wird lediglich die Frage gestellt, ob es Ansprüche gibt. Das halte ich für legitim.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

"viele machen es so das sie dieses auf das komplette Jahr aufteilen, damit genau solche Leistungen abgegolten werden können" Wobei das dann schon eher etwas "Raffzahnmäßiges" hat ... denn es müssen doch Belege und Nachweise für die Aufwendungen eingereicht werden ...


Felica

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Antwort auf Beitrag von Sille74

ich gebe es auf, Du kommst einfach nicht von deiner Entlastungspflege-Schiene ab. Als wenn du in die Köpfe der Personen schauen könntest die das gesagt haben. Vielleicht haben die aber auch einfach das ganz normale Pflegegeld gemeint wie wohl die allermeisten Menschen.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Felica

Natürlich kann ich nicht in die Köpfe der Menschen schauen. Aber eine häufige Frage in genau solchen Konstellationen wie hier ist erfahrungsgemäß: "Ich habe gehört, da gibt es noch etwas, für Kochen, Putzen, Spazierengehen und so. Steht uns das auch zu? Das macht gerade die Nichte/Enkelin/Nachbarin/privat organisierte Haushaltshilfe." Und so hört sich das AP halt an. Wenn einfach das normale Pflegegeld gemeint wäre, dann wäre das doch keiner Überlegung und Frage wert gewesen. Das bekommt die Oma doch längst, wie die AP in ihrem Post ausdrücklich schreibt. Und dass die Verteilung desselben dann unter den Beteiligten auszumachen ist, also da drauf zu kommen, das traue ich der AP bzw. ihrer Freundin und Familie schon noch selbst zu.