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Partner als Haushaltshilfe - wie?

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Partner als Haushaltshilfe - wie?

Meyla

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Guten Morgen erst mal! Bei uns ist es so, das Papa zu Hause bleibt und sich um unsere Tochter kümmert. Sie ist dann 6 Monate alt. Nun gab es aber einen Unfall und mein GöGa geht an Krücken, muss wahrscheinlich noch operiert werden. Er kann die kleine auf keinen Fall versorgen, darf nur zu nötigsten Gängen aufstehen. Ich möchte als Haushaltshilfe daheim bleiben da wir sonst niemanden dafür haben. Zahlt meine Kasse das oder seine? Brauche ich da eine AU für oder gibt es eine andere Bescheinigung? Erfahrungen wären schön... keine Meinungen bitte. Ich weiss, das nicht jedes es mit Begeisterung betrachtet, wenn man Geld von der ksdse fordert.


Car.78

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Blöd gelaufen! Gute Besserung... Ich würde das mal bei Frau Bader fragen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Gute Besserung. Frage doch bei seiner KK nach...


Trini

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https://www.apotheken-umschau.de/Pflege/So-kommen-Sie-zur-Haushaltshilfe-550193.html Da steht alles. SEIN Arzt muss das verordnen. Seine Kasse zahlt (und holt sich das Geld ggf. vom Verursacher zurück). Nachfragen müsst ihr, ob die Kasse DICH bezahlt. Wenn ich mich richtig erinnere, blieb der Mann einer Freundin zu Hause, als sie mal im KH (oder zur Kur mit nur einem der Kinder???) war und bekam den Verdienstausfall ersetzt. Trini


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ihr gesetzlich versichert seid. Der Arzt deines Mannes muss ein Formular ausfüllen ( gibt es von der Krankenkasse-jede hat ein eigenes Formular) und dort angeben, wie viele Stunden Haushaltshilfe pro Tag notwendig sind. Zudem müssen darin deine gewöhnlichen Arbeitszeiten inklusive Fahrtweg angegeben sein und natürlich die Diagnose und der Grund, warum Hilfe notwendig ist. Das Formular reicht dein Mann bei seiner Kasse ein und diese bewilligt dann Stunden, allerdings meist weniger als der Arzt aufgeschrieben hat. Deshalb sollte der Arzt möglichst viele Stunden aufschreiben. Wenn das bewilligt ist, zahlt die Kasse einen Teil des Verdienstausfalls. Längstens für zwei Monate und in der Höhe der Kosten, die für eine externe Haushaltshilfe bezahlt worden wäre. Zusätzlich muss dein Mann 10€ täglich zuzahlen. Wenn du also viel verdienst, muss du mit finanziellen Einbußen rechnen. Deshalb ( und auch , weil mein Mann nicht mal eben so in seiner Firma fehlen kann) hatte ich immer externe Haushaltshilfen ( ich hatte mehrere OPs) über einen Pflegedienst. Dort gibt es auch Hilfen, die sich mit Kindern auskennen, ich hatte mal eine Erzieherin.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Mir ist gerade eingefallen, dass der Zeitraum für den die Haushaltshilfe bezahlt wird, von der Krankenkasse abhängig ist. Ich bin bei der TK. Die zahlt zwei Monate. Andere zahlen nur vier Wochen. Wenn es ein BG Fall ist, wird länger bezahlt. Bei einigen Kassen muss das Kind unter 12 sein, bei der TK und der AOK war zumindest vor einiger Zeit die Grenze unter 14 oder eine Behinderung. Am besten kontaktiert dein Mann seine Krankenkasse diesbezüglich. Auf der Homepage der KK steht meistens auch sehr ausführlich, wie die Regelungen sind.


DanniL

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Bei der Krankenkasse deines Mannes den Fall schildern und nachfragen. Ich war zwei Tage im KH und da hat meine Kasse den Verdienstausfall für meinen Mann gezahlt. Bei mir hat die Bescheinigung des Krankenhauses gereicht und bei euch wird sicher der Arzt deines Mannes etwas ausstellen müssen. Aber um das genau zu wissen würde ich wirklich bei der KK nachfragen, denn ich glaube gerade bei Krankengeld gibt es zig Varianten. Gute Besserung an deinen Mann.


Katl_80

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Erstmal gute Besserung! Hoffentlich seid ihr gesetzlich versichert! Bei uns war es umgekehrt. Ich war 6 Wochen nicht einsatzfähig, mein Mann musste daheim bleiben. Meine PKV hätte ihm ca. 15-20€ pro TAG "bezahlt"....... Wir konnten es ein Glück mit seinem AG anders regeln.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Meyla

versuchen solltest du es auf jeden fall aber viel hoffnung mache ich aus eigener erfahrung nicht. eventuell eine tagesbetreuung fürs kind aber der haushalt, da du ja nicht 24 stunden auf aebeit und dein mann nicht bettlegerisch ist


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Danke euch erst einmal. Wir haben nun mit dem Hausarzt von meinem Mann und der KK gesprochen, bekommen hier ein Formular zum ausfüllen. Es klang aber tatsächlich nach einem Hungerlohn.... Ich bin immer 10 Stunden außer Haus. Davon 8 bezahlt.... Es gibt eine Tagespauschale die meinem Stundenlohn entspricht. Also total sinnlos und nicht realistisch für uns. Wird wohl auf AU meinerseits hinaus laufen bzw erstmsl diese Kindkranktage. Ärgerlich! Urlaub wird mein AG nicht kurzfristig gewähren, den Fall gab es bereits bei anderen Kollegen


Trini

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Antwort auf Beitrag von Meyla

DU bist nicht krank und das Kind auch nicht. Lasst euch eine "fremde" Haushalthilfe bereitstellen. Trini


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Du bist doch nicht krank und dein Kind auch nicht! Da kannst du nicht Kind-Krank-Tage nehmen und auch keine AU bekommen! Wenn du das machst, ist das Sozialbetrug! Ich hoffe nicht, dass eure Ärzte das unterstützen! Dein Mann hat Anspruch auf eine externe Haushaltshilfe. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse bis auf die Zuzahlung von täglich 10€.


keks79

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Sozialleistungen entsprechen halt nicht einem vollen Lohnausgleich. Dafür sind es schließlich Steuergelder. Du kannst weder Dich krankschreiben lassen noch das Kind. Dein Arbeitgeber wird Dir sicher lieber Urlaub geben, als dass Du zu vollem Lohnausgleich krank feierst. Also bleibst Du entweder zum Nettoausgleich daheim oder Du rufst bei der KK an, dass man euch eine Haushaltshilfe schickt.


Meyla

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Ich nehme gerne sofort eine. Stellt sie mir bitte vor die Tür. Die Kasse hat in unserem Umkreis keine für uns zur Verfügung. 2 Stunden am Tag wäre eine zu bekommen. Wir brauchen 10... da fehlen 8 Stunden


keks79

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Frage bei den örtlichen Pflegedienste oder Sozialdienste an. Normalerweise sollten die Kosten von der Kasse zumindest stundenweise übernommen werden. Den Rest der Zeit müsstet ihr Nachbarn, Freunde, Familie, Deine Überstunden, Kind mit zur Arbeit nehmen oder ähnlichen überbrücken.


FrauStorch

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Für kindkrank muss man ab Tag 1 zum Kinderarzt und das Kind krankschreiben lassen. Dieser Krankenschein muss nach Vorlage beim Arbeitgeber ausgefüllt zur Krankenkasse schicken. Einfach so kindkrank melden geht nicht. Kein krankes Kind = kein kindkrank.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Meyla

https://www.rund-ums-baby.de/forum/Haushaltshilfe-durch-Ehemann-nach-Geburt_5254677.htm


luna8

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

naja, jetzt ist er ja eh krank geschrieben..... Problem gelöst ( nein, das ist auch fies! - findest du nicht?)


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Ah, meine stalkerin ist wieder aktiv Warst merkwürdig ruhig die letzte Zeit... Deine Haustür muss ein sehr reinlicher Ort sein. Die ist aufgefallen, dass das Kind ein halbes Jahr alt ist? Und der Mutterschutz irgendwie rum ist? Er in Elternzeit ist? Das daher wenig mit der damaligen Überlegung zu tun hat? Es ein wenig krank ist, wenn man permanent alles daran setzt, bestimmte Personen zu denunzieren? Man dich real als Mobberin betrachten könnte?


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Die Kasse kann keine HH anbieten, wir müssten versuchen eine zu stellen. Zeitlich aufschieben lässt sich das Problem ja schlecht, er geht jetzt auf Krücken/ hat volle Schonung, nicht erst in 2 Wochen. War bisschen schwer planbar gewesen das Ganze.... Und nein, ich lege es nicht drauf an einen gut bezahlten Job zu riskieren. Meine Tochter ohne Versorgung lassen kann und möchte ich aber auch nicht. Und wie erwartet.... darf ich den verpls ten Urlaub nicht spontan nehmen. Ich bin niemandes AG und kann schlecht beurteilen warum die Umplanung so kompliziert ist - außer natürlich für sofort den Ersatz zu suchen, klar, aber dafür wäre ich ja das restliche Jahr voll verfügbar da Urlaub weg. Als eingetragene HH wäre ich ja aber auch sofort raus....


Trini

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Was mir gerade noch einfiel. Im öffentlichen Dienst gibt es jetzt auch die Möglichkeit einer bezahlten Freistellung im Pflegefall. Ich google morgen mal. Trini


Mitglied inaktiv

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mhm wie das wohl alleinerziehende regeln , wenn sie mal krank sind? ich finde das ist einfach eine private baustelle,wenn man nicht zurecht kommt, muss man eben jemanden anstellen und auch bezahlen ich hatte es selbst versucht nach anraten meines arztes ,als ich , alleinerziehend, schlimm grippe hatte und kind 5 jahre alt war...nix zu machen aber logisch war mir das schon


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Ich weiss nicht wie alleinerziehende das machen. Ich gehöre da aber nun mal nicht zu und messe mich nicht an anderen...


cube

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Antwort auf Beitrag von Meyla

Ich kopiere meine Antwort nochmal hier rein - hier scheinst du öfter reinzuschauen. Deine Frage im Rechtsforum bezog sich ja darauf, ob der AG dir den Urlaub verweigern darf, obwohl es einen Notfall in der Familie gibt. Der AG ist angehalten, familienfreundlich zu entscheiden. Seine Hauptsorge/Pflicht gilt aber der Aufrechterhaltung des Betriebes zur Sicherung aller Arbeitsplätze. Neben Dingen wie niemanden zu bevorteilen/MA´s zu benachteiligen zu Gunsten eines anderen MA´s etc. Daneben hast du als MA auch nur Anspruch auf einen zusammenhängenden Urlaub von 14 Tagen - der Rest unterliegt eben den betrieblichen Belangen. Für Fälle wie euren gibt es daher die Hilfsangebote wie HH oder das du als Pflege zu Hause bleibst. Diese für den Fall, dass eben dein Mann Hilfe/Pflege benötigt. Das ihr diese aus finanziellen Gründen nicht annehmt, ist dann sozusagen eure Entscheidung. Ebenso das Ausschlagen der HH für 2 Std. täglich mit der evt. Option auf Aufstockung. Im Prinzip lehnt ihr ab, weil es euch zu wenig ist - auch eure Entscheidung. Ich würde da nochmal drüber nachdenken - denn wenn ihr 2 Std ablehnt, könnte man auch gut argumentieren, dass es dann so schlimm ja wohl nicht sein kann. Zumal ja evt aufgestockt werden könnte. Geht es um die mangelnde Betreuung für euer Baby/Kind, wäre eigentlich - eure sozusagen letzte Option - das JA zuständig. Diese könnten im besten Fall einen Babysitter anbieten, vermutlich aber eher einen Notplatz in einer Krippe. Ja, das ist nicht gerade der Traum aller Familien, ihr Baby von heute auf morgen stundenweise (die Stunden, die nicht durch Verwandtschaft abgedeckt werden können zB) in einer Krippe unterzubringen - evt. könntest du aber dann 2 Wochen Urlaub bekommen, um euer Kind einzugewöhnen. Lehnst du auch das ab, kann der Staat nicht mehr helfen. Dann habt ihr alle Hilfsangebote abgelehnt aus privaten Gründen (ob nachvollziehbar oder nicht, ist dabei irrelevant). Dann fällt mir nur noch eine Option ein - die wäre aber auch abhängig vom AG und auch deiner Tätigkeit: evt. könntest du mit deinem AG vereinbaren, x Std/Tag im Homeoffice zu machen? Aber auch hierzu ist der AG nicht verpflichtet (selbst wenn es grundsätzlich möglich wäre). Ihr könntet auch privat einen Babysitter engagieren - die Kosten für Kinderbetreuung sind dann teilweise steuerlich absetzbar oder werden in dem Fall evt. sogar als "außergewöhnliche Belastung" anerkannt.