Shaddi
Hallo zusammen! Am Samstag hatte ich einen nur an mich adressierten Brief im Briefkasten, in dem die Nebenkostenabrechnung für 2018 steckte. Nicht nur, dass ausschließlich mein Name aufgeführt war, während alles andere immer an meinen Mann oder an uns beide adressiert ist, hat mich gewundert. Die Hausnummer stimmte ebenfalls auf manchen Seiten nicht und der Nutzungszeitraum ist auch einmal falsch angegeben (sind 2018 umgezogen). Es geht um keine große Summe, aber die ganzen Fehler machen ja schon stutzig. Jetzt habe ich auch gelesen, dass Nebenkostenabrechnungen innerhalb von 12 Monaten vorliegen müssen, ansonsten endet die Frist und man muss eine eventuelle Nachforderung nicht mehr zahlen. Das wäre in meinem Fall ja gegeben. Die Abrechnung hätte bis Ende 2019 bei mir eintreffen müssen, kam aber eben erst am Samstag. In dem Brief ist das Erstellungsdatum mit dem 11.12.2019 angegeben, es zählt aber, soweit ich gelesen habe, wirklich das Datum, ab dem ich von der Nachforderung wusste. Der Brief ist auch abgestempelt mit 6.3.2020, also hing der wohl auch nicht monatelang bei der Post. So wie ich das verstehe, muss ich nicht zahlen, ist das richtig? Das einzige, was ich mir vielleicht vorstellen könnte ist, dass mein Mann bei unserer Hochzeit 2018 meinen Namen angenommen hat und deswegen irgendwie dieser Brief erst so spät kam. Sein alter Nachname hängt aber noch mit am Klingelschild, um gerade so etwas zu vermeiden. Hat da jemand Erfahrung mit? Zahlen oder drauf ankommen lassen?
Du musst das in der Tat nicht zahlen. Nur eine GS hätte Dir zugestanden. Ob du es drauf ankommen lassen willst? Das hängt ja von Euch ab, ob Ihr jetzt wegen ein paar Pfennig ein Fass aufmacht oder eben nicht. Ich würde das zurück schicken und auf die Fehler aufmerksam machen. Weiter würde ich hinweisen, dass die Abrechnung bis 2019 zugestellt sein müsste und daher der Rechtsanspruch auf Rückzahlung entfallen ist. Fertig. Oder Ihr zahlt halt und spart Euch das oben Beschriebene.
Mir geht's auch darum, dass ich nicht beweisen kann, wann der Brief bei mir eingegangen ist. Das habe ich im ersten Beitrag nicht geschrieben, stimmt. Ja, auf dem Umschlag steht 6.3.2020, aber der ist nicht eindeutig der Abrechnung zuzuordnen. Auf der selbst steht ja Dezember, also wurde sie offenbar immerhin fristgerecht erstellt.
Die Frist ist abgelaufen, das stimmt. Ich würde ein Schreiben aufsetzen, darauf hinweisen und ebenfalls die Fehler anmerken und fertig. Ich denke nicht, dass sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und wenn doch, seid ihr im Recht. Schickt den Brief via Einschreiben mit Rückschein, um einen Beweis zu haben, dass ihr darauf reagiert habt. Ist auf eurerAbrechnung ein Datum vermerkt?
Das Datum auf der Abrechnung selbst ist unerheblich. Auch, wann diese tatsächlich erstellt wurde. Es kommt nur darauf an, wann ihr den Brief erhalten habt. Du hast den Brief doch sicher Deinem Mann gezeigt, oder? Also hast Du einen Zeugen. Umschlag aufheben, es ist ein Indiz für den verspäteten Zugang. Der Vermieter soll erstmal erklären, warum er innerhalb von fast 3 1/2 Monaten nicht auf Zahlung bestanden hat, wenn doch angeblich die Abrechnung fristgerecht bei Euch war. Übrigens: Es ist absolut üblich, gerade aus Beweisgründen, dass die Nebenkostenabrechnungen per Boten zugestellt werden.
Du kannst also den Brief mit dem Datum 06.03. nicht dem Inhalt zuordnen? Müsste nicht im Zweifel die Verwaltung/Eigentümer den fristgerechten Zugang nachweisen? Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Bezahlen und fertig ist oder aber nicht zahlen und gegebenenfalls Aufwand damit haben.
Ah, gut zu wissen! Ja, er hat ihn sogar aus dem Briefkasten gezogen und... Jetzt fällt mir ein, er hat mir sogar per WhatsApp ne Nachricht geschickt, dass ich einen Brief von dieser und jener Firma bekommen habe. Naja, die werden deswegen bestimmt nicht klagen, aber man macht sich ja trotzdem immer so seine Gedanken.
Der Umschlag hat ein Fenster, auf ihm selbst ist nix drauf, außer der Stempel von der Post. Zum zweiten Absatz: ach was?!
Jo, das machen wir wohl. Auf der Abrechnung selbst steht Dezember letzten Jahres, aber eingegangen ist der Brief eben erst vor zwei Tagen. Warum der drei Monate bei denen rumliegt, versteh ich auch nicht.
Geht es um eine Nachzahlung oder um eine Erstattung? Die Frist, um vom Mieter eine Nachzahlung zu verlangen, ist der 31.12. des Folgejahres. Also in Deinem fall: der 31.12.2019. Bis dahin hätte eine vollständige, korrekte Betriebskostenabrechnung bei Euch sein müssen. Da das nicht der Fall war, hätte der Vermieter Pech. Es scheint ja schon an einer korrekten Abrechnung zu fehlen. Allerdings: wenn ihr beide im Mietvertrag steht, kann der Vermieter von jedem von Euch alles verlangen (Miete, Nachzahlungen etc.) und jeder von Euch haftet für die ganze Summe, ihr seid Gesamtschuldner. Ergibt sich ein Guthaben aus der Abrechnung, ist der Vermieter verpflichtet, dieses umgehend auszuzahlen, er kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung in Verzug.
Geht um ne Nachzahlung. Dass nur ich angesprochen werde, hat mich auch nur gewundert, weil wie gesagt sonst immer alles an uns beide oder meinen Mann ging. Hätte es halt mit dem geänderten Nachnamen erklärt, aber der steht eben auch noch bei unserer jetzigen Adresse mit auf den Schildern. Nur, falls sie behaupten, wir wären nicht auffindbar gewesen wegen des geänderten Namens, und deshalb kam die Abrechnung so spät.
Abrechnung am 19.12. (finde ich viel zu spät) erstellt und keine Zustellung machbar? In dem Fall kann dann der Verwalter/ET sicherlich den Suchaufwand nach einer konkreten Adresse beweisen. Was dann wäre, weiß ich nicht. Um wieviel Geld geht es denn? Mir wäre es den Aufwand nicht wert. Ich würde einfach zahlen. Oder Ihr streitet Euch gegebenenfalls.
Kann der Vermieter nachweisen, dass ihn an der Verspätung kein verschulden trifft, ist die Fristverletzung umbeachtlich. Das wäre zB so, wenn er den Brief nicht zustellen konnte, weil ihr unbekannt verzogen seid. Habt ihr beim Auszug die neue Adresse mitgeteilt?n beides ja: Ist die Zustellung mit den sichtbaren Angaben am Briefkasten/Klingelschild problemlos machbar? Wenn beides ja: Hat der Vermieter wohl schlicht gepennt und ihr müßt nicht zahlen.
Wir haben dem alten Vermieter die neue Adresse mitgeteilt und die Namensschilder sind perfekt lesbar. Alles klar, danke an alle!
Die Frist ist abgelaufen. Ist der Brief allerdings via Einschreiben gesendet worden kann der Vermieter gegebenenfalls das ein Wurfdatum nachweisen und somit ändert sich der Sachverhalt. An wen die Abrechnung geht ist irrelevant. Hier kann der Vermieter sich eine Person aussuchen! Wir haben übrigens neulich Post bekommen die zwei Jahre in der Post unterwegs war
Hallo Shaddy, für mich sieht das so aus, als hätte ein Mitarbeiter die Abrechnung verschlampt und sie nun mit Datum aus Dezember verschickt, wohl wissend, dass Ihr keine Zahlungsverpflichtung mehr habt. Unter dem Motto: "Könnte ja klappen.". Ich würde den Briefumschlag mitsamt Schreiben aufbewahren, dem Vermieter (ist es auch wirklich der Vermieter???) ein freundliches Einschreiben zukommen lassen, in dem Du ihn darauf hinweist, dass seine Abrechnung, aufgesetzt am..., eingegangen am... leider nach der einjährigen Frist bei Euch eingegangen ist und deshalb eine Zahlungsverpflichtung für Euch entfällt. Da der Vermieter keine Zahlungsaufforderungen an Euch verschickt hat (nach drei Monaten wäre das doch wirklich logisch gewesen), ist er sehr unglaubwürdig, Datum des Briefes usw. Ich bin selbst Vermieter. Ich habe immer ein schlechtes Gewissen, weil meine Abrechnungen meist frühestens im Mai fertig sind. Ein Jahr ist schon eine lange Frist. Ich würde aber auch prüfen, ob das Schreiben wirklich vom Vermieter stammt. Zum Thema falsche Angaben: Hat Dein Mann dem Vermieter die Namensänderung bekanntgegeben? Das sollte er, unabhängig von der Abrechnung, mal tun. Auf die anderen falschen Angaben könnte man hinweisen, wenn man der Abrechnung wegen Fristüberschreitung widerspricht. Viel Erfolg! VG Sileick
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