Zwurzenmami
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Kommt auf den Pfarrer an, zumindest bei uns. lg
Hallo, ja, bei uns schon - der Pate bei der katholische Taufe muss auch katholisch getauft und gefirmt sein. Er darf auch nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Ein eventueller 2. Pate kann auch sonstiges sein. Gruß Dhana
Das ist zum Teil auch vom Pfarrer abhängig. Bei uns in der Gemeinde müssen die Paten früher getauft, in der Kirche und katholisch sein. In der Gemeinde meiner Eltern dürfen auch evangelische paten sein, solang sie getauft und noch in der Kirche sind (und der zweite pate katholisch ist). Daher wurde Kind 2 dort getauft, damit meine Freundin auch Patin sein konnte. Jetzt mit neuem Pfarrer ist es bei uns auch mit evangelischen Paten erlaubt, solang mindestens einer katholisch ist.
Katholisch, ja mindestens 1 katholischer Pate, bei Taufzeugen ist egal, so kenne ich es.
Muss sie. Sonst nur taufzeuge. Einen Taufpaten brauchst du. Bei uns war die Patin jedoch nur bis zur Kommunion, nicht gefirmt. Pfarramt hat trotzdem Bescheinigung ausgestellt, dass sie geeignet ist.
Bei uns mussten sie es
Bayern, evangelisch: Ja, muss sie laut Kirchenrecht. Da hat auch der Pfarrer keinen Spielraum außer er macht wissentlich Kirchenrechtmurks. Sie kann sich ja gleich mittaufen lassen. Wenn sie Reli in der Schule hatten, verzichten wir auf einen Erwachsenentaufkurs zuvor.
Die Taufpatin meiner Tochter ist nicht getauft! Aber in der Kirche... evangelisch...
Wenn es Probleme geben sollte dann wird man eben Taufzeuge. Davon mal ganz abgesehen, man kann auch Kinder komplett ohne Taufpaten/ Zeugen taufen lassen.
Irgendwie freikirchlch? In der gesamten EKD ist das kirchenrechtlich undenkbar oder ein Missverständnis.
Ich bin leider in Bayern berufsbedingt etwas gefangen und muss wenig über den bayerischen Tellerrand blicken. In Bayern braucht es einen Paten! Sonst wird jemand aus der Gemeinde als Pate eingesetzt.
Meinst du mich mit freikirchlich?? Nein, ist es nicht! Evangelisch - lutherische Kirchengemeinde in Niedersachsen:-)
Ich hab den Gesetzestext vor mir: Innerhalb der EKD sind Kirchenmitglieder die getauften evangelischen Christen, die... (Kirchenmitgliedschaftsgesetz) Das passt nicht zusammen, ich wunder mich.
Dann hatte meine Tochter wohl jahrelang keine wirkliche Taufpatin;-) Sie hat nur diese eine gehabt... Mittlerweile ist sie konfirmiert und das Patenamt ist damit ja hinfällig
Also ich bin aus Bayern/kath. und habe 3 Patenkinder und 2 eigene Kinder. 2 meiner Patenkinder sind evangelisch. Die evangelische Kirche hat von mir eine Bescheinigung der kath. Kirche verlangt. 1 Patenkind ist katholisch, ich habe dem Pfarrer vorab eine Bescheinigung gebracht. Bei eines meiner Kinder hat der Pfarrer (kath.) vom Paten (nicht Zeuge) nichts verlangt und es war okay das er in keiner Kirche ist. Bei dem anderen Kind hat die Taufpatin soweit ich mich erinnere auch eine Bescheinigung gebracht, ob sie verlangt wurde weiß ich nicht mehr.
Ja, das ist Usus. Patenbescheinigung bei katholischen Paten oder evangelischen aus anderen Gemeinden bringen. Die "eigenen" haben wir ja im System. Zu allem Katholischen kann ich nicht viel sagen außer, dass ich schon viel von Engstirnigkeit bis Narrenfreiheit gehört habe. Katholisches Kirchenrecht ist mir unbekannt und wahrscheinlich auch ein Rätsel.
hier ja, evangelisch
Sieht zwangsläufig einen katholischen Paten vor. Heißt getauft und nicht ausgetreten. Wenn die Eltern keinen solchen Paten haben übernimmt dieses Amt dann meistens ein Gemeindemitglied. Ein taufzeuge kann aber jeder sein. Die evangelischen Kirchen haben da andere Vorgaben. Ich meine man muss nur Mitglied einer katholischen oder evangelischen Kirche sein. Ich bin zumindest die einzige Taufpatin meines evangelisch getauften Neffen und selbst katholisch. Jeckyll
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