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muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

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muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Heidschnucke

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Mein Exmann verdient weniger als 1000 EUR netto. Heißt das dass er nie was zahlen muß für unseren Sohn? Bisher hatte das JA Vorschuß gezahlt, aber seit meiner neuen Ehe nicht mehr. Er will auch gar nicht. Kauft sich aber ständig neue Konsolenspiele etc was er mir auch noch erzählt. LG


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

beim ja um hilfe bitten oder zum anwalt gehen.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

blödsinn,wenn berechnet wurde das er u wenig verdient,dann bringt auch ein anwalt nichts,und er kann sich kaufen was er will


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von kaathii

sagt was anderes,oder seh ich das falsch?


kaathii

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

WENN das amt berechnet und sagt das er zu wenig verdient um unterhalt zahlen zu können/müssen,dann ist das nunmal so. und ei netto einkommen von 1000 euro fällt unter die grenze,er muss auch von irgendetwas leben können.


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von kaathii

wenn ich die tabelle richtig lese dann muß er -1500 eu. doch das zahlen was in der tabelle steht.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

VERSTEH ES DOCH BITTE,es bringt niemandem etwas wenn er dann kein geld mehr zum leben hat,es MUSS ihm geld zum leben gelassen werden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

Gilt die Düsseldorfer Tabelle auch in Österreich, oder woher kennst du dich damit aus? Ich wüsste auf Anhieb jedenfalls nichts zum Thema Unterhalt in Österreich...


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

na aber das muss er ja irgendwann alles zurückzahlen,wenn er mal mehr verdient. du kannst ihm leider nicht vorschrieben was er sich von seinem geld kauft. wenn das amt entscheidet er verident zu wenig,dann ist es so. mein freund verdient eigentlich auch zu wenig,will aber jeden monat unterhalt bezahlen und das tut er auch


Keks10

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Antwort auf Beitrag von kaathii

das möcht ich auch mal wissen.....mein ex verdient auch jetzt besser, u. ich denke mal, er müßte mir bestimmt auch UH zahlen..... wo kann man das nachlesen....?


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Keks10

schau mal,auf der düsseldorfer tabelle,weiß nicht genau ob auch darauf steht ab wieviel gehalt,man unterhalt bezahlen muss


JenJen131284

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Hallo , Er benötigt 1100 Euro für sich selber alles darüber muss er abgeben .... Leider ist dein neuer ehemann für den unterhalt zuständig bis der leibliche Vater mal mehr verdienen sollte .... Kannst natürlich zum Anwalt gehen aber da wo nichts zu holen ist ist nichts zu holen . Lg


JenJen131284

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Hallo , Er benötigt 1100 Euro für sich selber alles darüber muss er abgeben .... Leider ist dein neuer ehemann für den unterhalt zuständig bis der leibliche Vater mal mehr verdienen sollte .... Kannst natürlich zum Anwalt gehen aber da wo nichts zu holen ist ist nichts zu holen . Lg


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Doch, muss er, er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Ein Nebenjob ist zumutbar. Du musst es aber gerichtlich durchsetzen.


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von Pamo

da steht bis 1500 EUR 364 EUR Unterhalt. Das müßte er zahlen? Wow.


Keks10

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Antwort auf Beitrag von Pamo

mein ex verdient gut, müßte mir lt. tabelle UH zahlen, mit 950 euro selbstbehalt, aber der kann monatl. überhaupt nicht wirtschaften..... kann man durch das JA eine überprüfung veranlassen, das der ex das nicht mitbekommt.....?


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

es wird aber trotzdem nocheinmal vom amt berechnet,sie müssen ihm ja genug geld zum leben lassen.


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von Keks10

der muß doch seine unterlagen beim ja einreichen,


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

Er hat einen Selbstbehalt von ca. 1.000EUR. Trotzdem muss er Unterhalt zahlen und sich dafür einen Nebenjob oder besser bezahlten Job suchen. Hast du einen Titel vom Gericht? Verklag ihn auf Kindesunterhalt mit dem Hinweis auf die genannten erhöhte Erwerbsobliegenheit. Wenn das nicht fluppt, Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Wer poppen kann, darf auch einen Nebenjob annehmen.


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von Keks10

daß er nie irgendwas dazugibt. Nicht zum Schulgeld, zur Klassenfahrt, GAR NIX! Aber Hauptsache Playstation und Zigartetten, das geht immer. ein bißchen was könnte man doch mal dazugeben.


Keks10

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

die wissen ja nicht, das der ne erhöhung bekommen hat....


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Er muss sein Einkommen offenlegen, das kriegt er mit. Lass ihn sauer sein.


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von Keks10

dann solltest du das denen sagen,wenn du es weißt. ich glaube da gibt es auch eine regelung aller wieviel jahre du das einkommen überprüfen lassen kannst


ösitina

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

wie du dich als ösi mit dem deutschen recht auskennst


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Keks10

na und? Ist doch normal, wenn man ein Kind mit jemand hat


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Genau das habe ich die Trulla weiter oben auch schon gefragt!


pulsiva

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ösitina

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eben gesehen... ich wüßte nichtmals in Österreich darüber so gut bescheid dss ich nen Rat geben könnte und das obwohl ich sogar Unterhalt bekomme für meine Jungs


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von Pamo

na und?


ösitina

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

Jaaaaaa, genau........und deshalb rät man andren was wenn man nicht wirklich ahnung hat sollte man eventuell die finger still halten halten


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von ösitina

http://ec.europa.eu/civiljustice/maintenance_claim/maintenance_claim_aus_de.htm


ösitina

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

deine links interessieren mich nicht...du hast keine ahnung vom thema.....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

Und stellst sie ohne Quellenangabe als eigene ins Kochen & Backen!!! Das nennt man sich mit fremden Federn schmücken! Lüg nur weiter!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Googlen kann jeder Halbidiot, wie du sicher weißt, aber dann beim ergoogelten so tun als wüsste man genau wovon man spricht, dazu gehört dann oft schon einiges mehr - geradezu bewundernswert, wie sicher du dich als Ausländerin im deutschen System bewegst... Ich glaube dir nur kein Wort, du Lügnerin!


sandra1509

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Antwort auf Beitrag von Keks10

mein Arbeitskollege musste das Amt umgehend informieren wenn sich an seinem Gehalt etwas geändert hat, damit die den Unterhalt neu berechnen konnten. ich denke mal das er nicht der einzige ist der das machen muss, ich denke die ehemaligen Partner sind dazu verpflichtet. Und wenn er mitbekommt das du das warst...EGAL...was kümmert dich das??


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Heidschnucke

so ist es. was er von seinem selbstbehalt kauft, ist sein ding. auch wenn es ärgert.


taram

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Er wird doch alle zwei Jahre dazu aufgefordert seine Unterlagen erneut einzureichen. Verdient er vorher mehr und gibt es nicht bekannt, muss er halt später nachzahlen. Vielleicht solltest du ihn darauf hinweisen?! Ganz dezent natürlich - es tut dir ja so leid, aber sonst hat er ja Schulden - tüdelü