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Minijob - Befreiung Rentenversicherung

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Minijob - Befreiung Rentenversicherung

Butterblume82

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Guten Abend, ich hoffe auf Hilfe. Ich bin derzeit in Elternzeit für 2 Jahre. Das erste Jahr ist nun rum und ich möchte im 2. Jahr bei meinem alten AG auf minijob Basis Arbeiten. Elterngeld habe ich nur im 1. Jahr erhalten. Nun soll ich unterschreiben, dass ich die Befreiung der Rentenversicherung beantrage. Was bedeutet das? Ich habe schon gegoogelt, aber irgendwie stehe ich auf dem Schlauch... Könnt ihr mir das in VERSTÄNDLICHEN Worten erklären? Der genaue Wortlaut: Hiermit beantrage ich die Befreiung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen meiner geringfügig entlohnten Beschäftigung und verzichte auf den Erwerb von Pflichtbeitragszeiten. Vielen Dank im Voraus


Fru

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Antwort auf Beitrag von Butterblume82

Soweit ICH weiß, verzichtest Du einfach nur darauf, das von Deinem Gehalt ein Teil für die Rente abgeht...dem muß man glaub ich widersprechen, wenn man das nicht möchte...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

Ja, muss man seit 2013 widersprechen. Das ist der Arbeitnehmeranteil, also wenn Du die Renteneinzahlungen möchtest, würde Dein AG Dir von Deinem Lohn den Beitrag abziehen, also von den bis zu 450 €. Ansonsten zahlt Dein AG ja eh etwas (sehr wenig) Rentenbeitrag für Dich ein.


M.S.

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Antwort auf Beitrag von Fru

Genau. Wenn du dich nicht befreien lassen möchtest, musst du das nicht ausfüllen. Sondern auf dem Personalbogen ankreuzen, dass du in die Rentenkasse einzahlst..


M.S.

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Widersprechen? Da wusste ich gar nichts von. Ich habe nur angegeben, das ich einzahlen möchte. Mehr nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von M.S.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/09_versicherungspflicht_rv/node.html Du hast auch im Minijob eine Rentenversicherungspflicht, aus der Du Dich aber befreien lassen kannst, denn es wäre zu Deinen Nettolasten (also weniger Netto wie Brutto) Ich habe eine Minijobberin zu Hause und sie musste mir bei der Anmeldung unterschreiben, das sie auf diese Rentenzahlungen ihrerseits verzichtet. Bis 2012 war es anders herum, da musste man beantragen, das man zusätzlich in die Rente einzahlen wollte. (Ist aber private Minijobberin, ob es betrieblich auch so ist, weiß ich jetzt nicht 100 %)


M.S.

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Ach so. Dann habe ich es falsch verstanden. Ich zahle ja ein und hatte es so verstanden, dass man auch das extra beantragen muss. Lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von M.S.

Das war auch bis 2012 so, dann haben sie es umgestellt, um mehr Leute in die Rentenversicherung zu locken. (Also Pflicht mit Antrag auf Befreiung statt Antrag auf freiwillige Zahlung)


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Butterblume82

Der Satz ist doch eindeutig. Du entrichtest keine Abgaben zur RV und hast damit auch keine Anerkennung von Pflicht Beiträgen. Wenn Du den Minijob bei max. 400 € hälst ist das der Normalfall, über 400 € kann man auch RV- Beiträge entrichten.


Butterblume82

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Antwort auf Beitrag von Butterblume82

Ja soweit habe ich das verstanden. Mein AG zahlt nicht ein. Gut. Wie groß sind die Auswirkungen? Oder bin ich ggf. noch Rentenversichert, da ich noch in Elternzeit bin? Würdet ihr das unterschreiben?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Butterblume82

Dein AG muss da nichts einzahlen, sondern DU müsstest das tun. Dein AG zahlt einen Pflichtanteil so oder so für Dich ein, der aber nicht hoch ist. Diese Pflicht ist DIR aufgelegt, Dein AG müsste es zwar abführen, würde es Dir aber von Deinem Geld abziehen. Ja, in Deinem Fall würde ich das unterschreiben. Du bist doch noch die drei Jahre "abgesichert" (die Zeit wird angerechnet) Und wenn Du nicht mehr in Elternzeit bist, solltest du dann auch wieder einen sozialversicherungspflichtigen Job anstreben ;-)


Fru

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Antwort auf Beitrag von Butterblume82

Die Frage ist doch, ob DU VON DEINEM GELD einzahlen möchtest...wenn ja, dann unterschreib nicht....wenn nicht, dann unterschreib... Je mehr Du einzahlst, desto mehr Rente bekommst Du irgendwann.. Oder steh ich jetzt vollkommen aufm Schlauch????


susafi

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Antwort auf Beitrag von Butterblume82

Auswirkungen sind doch klar... keine Einzahlung = keine Rente


susafi

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Antwort auf Beitrag von Butterblume82

Seit 2013 ist man im Minijob automatisch rentenversichert... heißt von deinem Lohn zahlst du 18,9% in die Rentenversicherung ein... mindestens aber 33 € (wenn dein Lohn geringer ist als 175 €)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susafi

Aber Du kannst Dich davon befreien lassen.


susafi

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genau... früher war man befreit und musste beantragen wenn man Rentenversichert werden möchte... :D


bärenmama1981

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Antwort auf Beitrag von susafi

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html Wende dich dorthin und lass dich aufklären, Für und Wider und mögliche Konsequenzen