jessi198533
Hallo, ich habe heute eine ablehnung erhalten vom Kinderzuschlag. Dort steht folgendes drin: Ihrem Antrag vom Kinderzuschlag kann nicht entsprochen werden. Da der Kinderzuschlag nicht vor dem Monat der Antragsstellung erbracht wird,kann der Antrag auf Kinderzuschlag für Zewiten vir diesem Antragsmonat nicht entsprochen werden (§6 Absatz 2 Satz 4 BKGG) Begründung: Der Gesamtbedarf ist gedeckt Nach den eingereichten Unterlagen beträgt der (durchschnittliche) Brutteinkommen 2384,07 Euro. Die für Sie geltende Mindesteinkommengrenze in höhe von 900,00 Euro wird damit erreicht Nach den Berechnungen der Familienkasse ergeben sich folgende Beträge Verbleibende Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 1551,24 Zu berücksichtigendes Einkommen und /oder Vermögen 1689,84 Euro Wir leben hier mit: Ich mit Partner Sohn 18 (hat einen Behinderung und ist jetzt auf eine Internatsschule untergebracht wo er seinen Hauptschulabschluss nachmacht. Ist nur am Wochenende und Ferien zu Hause. Seine Halbwaisenrente und Kindergeld geht an die LWL Münster) bekommt Leistungen nach den SGB XII um die kosten zu decken weiterhin noch 6 Kinder im alter von 3 bis 17 Jahren Wohngeld ist genehmigt und bekommen 335 euro Miete 420 plus 78 nebenkosten Strom/Gas 400 Euro Wasser/Abwasser 147 euro Halbwaisenrente 172,03 Netto ( Für 3 Kinder wobei die vom Sohn jetzt zur LVM Münster abgeführt wird wegen SGB XII) Witwenrente 487 Euro netto Lohn Partnerin 1060,80 Brutto 847,30 Netto Lohnt sich ein widerspruch...mir kommt das sehr komisch alles vor.Zumal uns die Sachbearbeiterin vom Jobcenter dazu geraten hat,weil sie einen Anspruch errechnet hat von Wohngeld und Kinderzuschlag. Vielleicht habt ihr einen Tip. Die Berechnung haben wir natürlich nicht bekommen
Wenn KG-Zuschlag wegfällt... habt ihr da vielleicht H4-Ansprch?
Nein da haben wir 125 Euro zuviel... Vom Jobcentwe wurde ausgerechnet das wir knapp 500 Euro kindeezuschlag bekommen würden
Dann macht den Widerspruch gegen diesen Bescheid.
Huhu! Du kannst Montag dort anrufen und den Berechnungsbogen anfordern. Aber die Berechnung vom Vermögen/Einkommen stimmt, oder? Ich finde nur den Gesamtbedarf sehr niedrig...ihr seid dann 8 Personen in der Wohnung, versteh ich das richtig? 2 Erwachsene und 6 Kinder? Lg Lucy
Ja der 18 jährige ist ja im Internat und das wird komplett von der BehindertenHilfe übernommen..M So leben noch 2 erwachsene und 6 Kinder im Alter von 3,5,6,8,16,17 Jahren Einnahmen haben wir Lohn 1060,80 brutto Witwen/halbwaisenrente 832 Euro netto Wohngeld 335 Kindergeld für 6 Kinder Ausgaben Miete 420 kalt 78 nk Wasser 147 Gas/Strom 400
Wurde es vielleicht abgelehnt, weil dann die Ausgaben niedrig sind? Denn danach gehen sie ja auch. Wenn es von dem Geld zu bezahlen ist, gibt es nichts mehr LG
Dann wäre die Begründung aber "Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden" und nicht "der Gesamtbedarf ist gedeckt" Lg
Ist nicht die Regelung entweder Wohngeld oder Kinderzuschlag? Oder verwechsle ich da etwas?
nein du kannst beides bekommen. kinderzuschlag und alg2 gibt es nicht zusammen.
nein du kannst beides bekommen. kinderzuschlag und alg2 gibt es nicht zusammen.
KRASS wie günstig ihr wohnt Wir haben 4 Zimmer, sind 4 Personen (2 Erwachsene, 2 Kinder) und wohnen extrem günstig für unsere Gegend. Süße 900 warm! Schauen derzeit nach Wohnungen näher Richtung Arbeit/SSchule aber unter 1200 ist da NICHTS gescheites dabei. Für DAS Geld kann ich auch kaufen..
Also da ich mich sowieso ablenken will habe ich mal Pi mal Daumen in Google einen hartz4 Rechner betätigt, aber mir fehlten halt eure Auskünfte an warm Wasser und Gas bzw Heizung. Ohne dies mit eingerechnet habt ihr einen Anspruch auf ca 2824 € Ihr habt zusammen gerechnet Ca 3379€ Das erklärt warum ihr kein Anspruch mehr auf Kindergeld Zuschlag habt, den bekommt man soweit ich weis nur wenn man sonst ins hartz4 fällt LG
Ich rechne immer im Internet. Biallo.de. Dort passt es eigentlich fast immer(+/- 10 Euro). Und wenn du dort Anspruch hast, dann würde ich Widerspruch einlegen.
Dort habe ich einen Anspruch von 480 euro
Dann würde ich einfach mal Widerspruch einlegen. Und zur Not schauen, ob ich einen Anwalt hinzuzuziehen kann bzw. ob der mal.drüber guckt.
der ganze antrag zog sich fast 3 monate in die länge...ständig fehlte ihnen irgendwas...zu den sachbearbeitern selbst kommt man ja nicht durch...wenn wir keinen anspruch hätten würden wir ja keine 335 euro wohngeld erhalten...das passt irgendwie alles nicht zumal in den schreiben dahinter stehtwir sollen den wohngeldantrag ab september einreichen und von zwei kindern die anträge nach sgb XIII (ist ja grundsicherung, wenn man eine behinderung hat). Bei den 18 jährigen stimmt es ja aber beid er 17 jährigen müsste man eigentlich wissen, das wir erst anspruch auf grundsicherung haben, wenn sie 18 jahre ist...
bei Bialllo egal wie ich rechne...entsteht ein zuschkag zwischen 420-580 euro...sogar wenn ich Gas rauslasse oder sonst was dabei oder ab rechne
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