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Kindergeldbezieher ändern

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Kindergeldbezieher ändern

DortmundLady124

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Hallo, ich wollte euch gerne etwas fragen. Derzeit beziehe ich das Kindergeld für unsere Kinder. Es wird auf unser gemeinsames Konto überwiesen. Nun ist es so, dass mein Mann bald einen neuen Job beginnt. Der Arbeitgeber zahlt einen Kinderzuschlag, jedoch nur an den Kindergeldbezieher. Kann man das einfach ändern lassen? Und hätte das Auswirkungen auf Wohngeld/Kinderzuschlag? Würde mich über Antworten sehr freuen :)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von DortmundLady124

Hallo Ja das geht, muss man bei der zuständigen Familien Kasse angeben. Soweit ich weiß schriftlich. Und ja ich gehe davon aus das der kinderzuschlag, je nach Höhe, Auswirkungen auf Wohngeld und kinderzuschlag hat. Wäre ja sonst unfair den gegenüber die, von ihrem Arbeitgeber sowas nixht bekommen, sondern nur Lohn kassieren. Aber sicher weiß ich auch dies nicht. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von DortmundLady124

Du kannst das bei der Kindergeldstelle ändern lassen, und ja, der Zuschlag vom AG ist anrechenbares Einkommen und muss bei den entsprechenden Stellen gemeldet werden.


DortmundLady124

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Vielen Dank für eure Antworten. Ich hatte mich ungenau ausgedrückt, ich meinte eigentlich, ob die Änderung irgendwelche Auswirkungen auf Wohngeld/Kinderzuschlag haben könnte, wenn diese Leistungen über mich laufen und wenn dann aber der Kindergeldbezieher ein anderer wird


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von DortmundLady124

Wenn ihr zusammen wohnt - natürlich. Dann bekommt ihr auch zusammen mehr Einkommen. Wenn nicht, muss der KV ja eh Unterhalt zahlen, dann wird der Unterhalt neu berechnet und das wird dir auch angerechnet


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von DortmundLady124

Hier ist es so, dass an mich das Kindergeld und der Kinderzuschlag ausgezahlt wird. Da bin ich die Antragstellerin. Wohngeld wird an meinen Mann ausgezahlt, er ist Antragsteller, weil er den höheren Lohn bekommt(fragt mich nicht warum unsere Wohngeldstelle es so macht). Trotzdem muss jede Lohnerhöhung beispielsweise sowohl an die Wohngeldstelle als auch an die Familienkasse gemeldet werden. Denn es ist Einkommen. Von wem ist egal, ihr lebt ja in einer Ehe. Wer was bezieht, ist auch vollkommen egal.