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KFZ, Ruheversicherung, wann Beitrag rückerstatten?

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KFZ, Ruheversicherung, wann Beitrag rückerstatten?

32+4

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Hallo, ich schreibe mal auch hier Hallo, ich hatte mein Auto abgemeldet. Bei der Zulassungsbehörde hiess es, dass mir die Steuern erstattet werden und auch bereits gezahlte Versicherungsbeiträge. Zoll hat sich nun gemeldet, alles OK. Nicht so bei der KFZ Versicherung. Ich bekam jetzt das Schreiben, beitragsfrei 18 Monate. Aber man will mir das Geld nicht auszahlen, sondern erst in 18 Monaten!!! Google liefert auch nur die Ergebnisse, dass taggenau das Geld erstattet wird. Sofern ich denn auch die beitragsfreie Ruheversicherung sofort kündigen möchte, könne man mir das Geld auszahlen. Bitte?  Es handelt sich hierbei um die huk24, mit der ich schon einige Probleme hatte. Ist das zulässig? Ich möchte hier nicht auch noch einen Anwalt Fragen müssen :( das Auto existiert noch, ist aber nicht fahrbereit. Bis zivilrechtlich geklärt ist, wer für den Schaden aufkommen muss, kann das Auto auch nicht verschrottet werden. Somit bin ich gezwungen vorerst die Ruheversicherung in Anspruch zu nehmen. Wegen Versicherungsvergleich sagte mir die VGH, dass ich den umsonst gezahlten Beitrag sofort erstattet bekomme. Die Huk24 sieht das anders. Kennt sich hier jemand aus? Von dem Geld wollte ich mir übergangsweise einen Gebrauchten kaufen, den ich dringend benötige. Frust


Charo258

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Wenn du vorher eine kasko Teil oder voll hattest geht der Vertrag erstmal in die Ruheversicherung. Das ist sehr wichtig wenn nach dem abmelden etwas passiert. Diebstahl sturmschaden etc. Die Ruheversicherung kostet keinen Cent und ist für Leute gedacht die noch ein bisschen brauchen um es zu verkaufen oder es nach dem Winter z. B. Wieder anmelden. Die brauchen den Schutz solange es rumsteht. Verkaufst du dein Auto direkt nach dem abmelden und benötigst diesen Schutz nicht, einfach nen 2 Zeiler per Mail an die huk bitte vertrag abbrechen. Dann wird dir der Beitrag tagegenau zur Abmeldung zurück erstattet. Die Ruheversicherung hat noch andere Vorteile, aber das würde hier zu viel ins Detail gehen. Jetzt bleibt die Frage was machst du mit dem Fahrzeug nun?


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Charo258

Um noch etwas genauer auf deinen Fall einzugehen. Du hast das Auto ja noch, also können ja noch weitere Schäden entstehen so lange es rum steht. (Diebstahl, Vandalismus etc.) also lass die Ruheversicherung erstmal laufen. Sobald das Auto damn weg ist, wie gesagt den Vertrag per 2 Zeiler "abrechnen" lassen dann wird er rückwirkend zur Abmeldung aufgehoben. Und nicht gleich immer auf die bösen Versicherer schimpfen in dem Fall wollen sie nur Gutes tun


32+4

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Antwort auf Beitrag von Charo258

Es geht nicht darum, dass das Fahrzeug weiterhin beitragsfrei versichert ist. Sondern darum, dass mir Bitte die im Voraus gezahlten Beiträge erstattet werden und nicht erst in 18 Monaten. Daraufhin kam nun folgendes "Für Ihr Fahrzeug besteht im Rahmen einer Ruheversicherung weiterhin Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflichtversicherung.  Wir haben nun vermerkt, dass Sie die beitragsfreie Ruheversicherung nicht wünschen und den Vertrag beendet. Das Guthaben erstatten wir Ihnen." Mit keinem Wort habe ich gesagt, dass ich sofort den Versicherungsschutz kündige. Das hat die Huk24 jetzt einfach so gemacht. Noch ein Minuspunkt auf meiner langen Liste.


Schnegge89

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Na, aber genau das wolltest du doch. sie haben dir mitgeteilt, dass der Beitrag erst erstattet wird, wenn die Versicherung gekündigt ist. du hast gesagt, dass du den Beitrag sofort haben möchtest, also willst du im umkehrschluss die Versicherung - sofort - kündigen. oder wolltest du die Versicherung ruhen lassen und trotzdem den betreits gezahlten Beitrag zurück haben?


32+4

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Antwort auf Beitrag von Schnegge89

Letzter Absatz, so sollte es sein So hat es die Zulassungsstelle erklärt und auch die VGH. Und solche Beiträge fand ich auch bei Google. Wer monatlich Versicherung zahlt, bei dem wird nicht mehr eingezogen. Bei mir wurde im Voraus der Jahresbeitrag eingezogen. Der Jahresbeitrag wäre aber mit Ruhestellung gar nicht mehr zu zahlen gewesen und dennoch wäre beitragsfreie Versicherungsschutz gewährleistet. Das Auto existiert ja noch. Dieses oder ein anderes Auto würde nur nicht mehr bei dieser Versicherung von mir versichert werden.


Charo258

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Was die dir erklärt haben stimmt halt nur halb. Wenn die Ruheversicherung weiter läuft bleibt der Beitrag im pot. Die Abbuchungen werden eingestellt. Wenn du jährliche zahlweise hast bleibt es im pot und wird dann am Ende ausgezahlt oder mit Neuanmeldung wieder verrechnet. So wie du es dir wünscht hätte es nur mit monatlicher zahlweise geklappt. Für solche Fälle hat man halt einen Vertreter der die zahlweise vor Abmeldung ändert. Bei einem online Versicherer auch möglich aber die werden dir den tip nicht geben, da hättest du vorher jemanden fragen müssen. Technisch wäre es im Nachhinein möglich die zahlweise nochmal zu ändern, wird dir aber nicht unbedingt jemand machen, schon gar kein online Versicherer. Der innendienst müsste den Vertrag fiktiv wieder in Kraft setzten, zahlweise umstellen, rest Jahresbeitrag zurück buchen und nach Rückbuchung den Vertrag in die Ruheversicherung schieben.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Charo258

Am allerbesten wäre es, wenn die Versicherung mir endlich den unfallschaden regulieren würde. Mir fuhr jemand in mein parkendes Auto. Blöd nur, dass die Person bei der gleichen Versicherung ist. Der Versicherung habe ich klar kommuniziert den beitragsfreien Versicherungsschutz weiterhin zu nutzen, lediglich mit der Erstattung erst in 18 Monaten bin ich nicht einverstanden und erwarte die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge. Zack kam nun das per Mail vorhin.


Charo258

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Dir stehen die Beiträge aber rechtlich nicht zu. Du hast einen Vertrag bis zum 31.12. Geschlossen. Den kannst du zum 30.11. Kündigen. Die Beiträge werden fällig zum Jahresanfang vorher. Der Vertrag bleibt ja bei Abmeldung erst mal bestehen weil das versicherte Risiko weiterhin bei dir steht. Verkaufst du es kann man den Vertrag abrechnen und du bekommst das Geld zurück. Rechtlich ist das ein risikovortfall. Das mit monatlicher zahlweise ist halt nur ein austricksen des System, da es die Buchungen einstellt. Rechtlich läuft auch hier der Vertrag weiter. Und so wie du den Unfall schilderst sehe ich kein Problem dass das Auto noch nicht repariert ist. Da muss irgendwo ein Haken sein.