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Kennt sich jemand mit dem neuen Namensrecht aus?

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Kennt sich jemand mit dem neuen Namensrecht aus?

Tatgaw

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Hallo, Im jahr 2025 soll ja das neue Namensrecht in Kraft treten. Ein Auszug davon. Als weitere Neuerung sieht der Entwurf vor, dass künftig jede volljährige Person ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen kann, ohne dass ein familienrechtliches Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung hinzutreten muss. Hierfür sollen drei Varianten zur Verfügung stehen: (1) der Wechsel von dem Namen des einen Elternteils zum Namen des anderen Elternteils; Meine Frage Würde das auch in den Geburtsnamen meiner verstorbenern Mutter gehen? Meine Mutter hieß bis August 1988 Müllerhat dann nach Hochzeit im august88 den Namen Maul angenommen. Ich hieß bis zu meiner eigenen Hochzeit dann auch Maul, so wie mein Vater und meine Mutter. Ich habe dann den namen meines mannes angenommen. Meine Ehe ist nun geschieden. Ich möchte meinen Ehenamen nun ablegen. Meinen Geburtsnamen möchte ich aber auch nicht mehr annehmen, da ich Maul furchtbar finde und froh war, in damals durch die Hochzeit abgelegt zu haben. Kann ich den Geburtsnamen meiner Mutter nun annehmen im Jahr 2025? Reicht als Begründung auch, dass es ein ehemaliger Nachname meiner Mutter war? Es ist ja vieles jetzt toleranter geworden in dem Bereich. Klar kann ich auch beim Standesamt nachfragen, aber ihr wisst ja, wie überlastet die zurzeit sind, deswegen bitte keine nöde Kommentare.


Phila83

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Antwort auf Beitrag von Tatgaw

Das ist jetzt reine Spekulation und meine eigene Interpretation. Aber ja, ich denke, dass du dann den Mädchennamen deiner Mutter annehmen kannst.


Tatgaw

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Danke dir, wäre schön wenn es wirklich gehen würde.


luvi

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Antwort auf Beitrag von Tatgaw

Hallo, Würdest du als Müller oder als Maul geboren?


Tatgaw

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Antwort auf Beitrag von luvi

Ich wurde als Maul geboren. Meine eltern haben im august 88 geheiratet und im herbst 88 kam ich zur welt. Der name meiner Großeltern ist sehr selten, müller war nur ein bespiel im ausgangspost. Er ist so speziell, dass ich mit meinem relativ häufigen Vornamen noch die einzige laut Google bin, deswege habe ich ihn durch Müller hier ersetzt. Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn das dann möglich wäre. Bin aber noch skeptisch, denn auf der seite der Bundesregierung steht ja nur Name der Mutter oder Name des Vaters, meine Mutter hatte ja bis zu ihrem Tod nicht mehr ihren mädchennamen. Liest sich für mich so, als wenn das nur ginge wenn derjendige nur den namen des vaters oder der mutter aussuchen darf, wenn beide unterschiedliche nachnamen haben. Tante Google hilft mir auch nicht weiter. Ich finde nur diese Fragestellung von Leuten, die das fragten bevor die neue Namensreform beschlossen wurde.


Phila83

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Antwort auf Beitrag von Tatgaw

Das neue Namensrecht ist ja noch nicht durch. Aber gab es nicht schon vorher die Möglichkeit den Nachnamen (Mädchennamen) der Mutter anzunehmen?


Tatgaw

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Ich glaube nicht, wenn die Mutter den Mädchennamen abgelegt hat. Also wenn sie meinen Papa nie geheiratet hätte bzw. Sie Ihren Namdn trotz Heirat behalten hätte. Aber so? Hmm keine Ahnung Vor einigen Monaten hatten glaube ich auch einige Politiker gefordert, dass man sich Namen ausdenken kann einmalig, das war dann aber schnell vom tisch und finde ich auch etwas absurd. Eine Verbindung sollte schon sein und nicht xbeliebig. Würde mich freuen, wenn das durchgehen würde, die Verbindung zu dem Namen erfülle ich ja, leibliche großeltern...


Tatgaw

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Antwort auf Beitrag von Tatgaw

Würde halt sehr gerne den Namen meines Exmannes ablegen, ich fühle mich nicht mer wohl damit. Aber mein Mädchenname ist auch leider ein no-go, als alternative bleibt dann nur der Name von meinen ex :-( behalten erneue hochzeit ist definitiv ausgeschlossen


NaduNaduNadu

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Antwort auf Beitrag von Tatgaw

Hey ich habe mein Bruder gefragt der im Amt arbeitet. Er meinte das Namensrecht ist noch gar nicht beschlossen. Ob das hinterher alles machbar ist wird sich dann aus den entsprechenden Gesetzestexten ergeben. Stand jetzt ist das nicht möglich. Was in Zukunft beschlossen wird bleibt abzuwarten


NaduNaduNadu

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Antwort auf Beitrag von Tatgaw

Hey ich habe mein Bruder gefragt der im Amt arbeitet. Er meinte das Namensrecht ist noch gar nicht beschlossen. Ob das hinterher alles machbar ist wird sich dann aus den entsprechenden Gesetzestexten ergeben. Stand jetzt ist das nicht möglich. Was in Zukunft beschlossen wird bleibt abzuwarten


Tatgaw

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Antwort auf Beitrag von NaduNaduNadu

Danke, das ist ja lieb von dir!