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Kann man einen Unfall auch noch nachträglich bei der Polizei anzeigen?

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Kann man einen Unfall auch noch nachträglich bei der Polizei anzeigen?

Ritterchen

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Mir ist jemand rückwärts ohne zu schauen ins Auto gefahren. Nicht weiter schlimm, nur Blechschaden. Wir haben Daten ausgetauscht und er wollte es sofort seiner Versicherung melden. Jetzt habe ich erfahren, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls gar nicht versichert war. Fällt das jetzt unter "Pech gehabt"? Kann ich den Unfall auch jetzt (ca. 1 1/2 Wochen später) noch bei der Polizei anzeigen?


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Ritterchen

Ich würde auf alle Fälle bei der Polizei nachfragen was möglich ist! Kannst Du denn genau beweisen wann es war?


Ritterchen

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Ich saß ja drin im Auto. Also wann und wo es war kann ich sagen. Sein Auto sass voll Leute. Auch seine Frau. Aber ab die dann die Wahrheit sagt?


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von Ritterchen

Ich denke Du hast die bessere Position,ihr habt die Daten ausgetauscht (also hast Du ja alles von ihm) und er wird bestimmt nicht zur Polizei gehen, denn dann müsste er ja zugeben das sein Auto keinen Versicherungsschutz hat. egal wieviele Personen im Auto waren Fakt ist sein Auto hätte gar nicht bewegt bzw. Personen beladen gewesen sein, Es sei den sie haben im Auto gesessen Däumchen gedreht Geh zur Polizei, mehr als ablehnen können sie es nicht. (was ich nicht hoffe)


Ritterchen

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Er hat mir die Daten auch noch höchstpersönlich aufgeschrieben. Also nicht ich. Und - habe jetzt herausgefunden, dass Fahrzeug war schon zur Fahndung ausgeschrieben. Also Straftat zu 100 %. Und selbst wenn ich kein Geld sehe, bekommt er wenigstens bissel Ärger.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von Ritterchen

"bisserl"? der bekommt eine Menge Ärger!! Dann hast Du ja alle Karten in der Hand Viel Glück


Ritterchen

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Von mir aus gerne. Ich finde sowas, um es nett auszudrücken, unfair. Schließlich ist ER in mein Auto gefahren, dann muß er auch dafür zahlen. Und, vielen Dank. Ich muß mal schauen, wann der Polizeiposten bei uns besetzt ist und dann gehe ich mal hin.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ritterchen

Hmm, was sagt den der andere Fahrzeughalter? Zahlt er den Schaden? Klar, kannst du noch Anzeige erstatten. Würde ich auch machen. Ich habe dazu gelernt. Mir ist mal ein gute Nachbar drauf gefahren und wir wollten es auch privat regeln. Das wurde dann ein Drama bis ICH schlussendlich als Betrügerin usw bezwichnet wurde. Nie wieder. Nur noch mit Polizei!


Ritterchen

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Er hat meine Daten und hat sich bislang nicht bei mir gemeldet. Er wollte es ja sofort seiner Versicherung melden. Dann muß er ja gemerkt haben, dass er keine mehr hat und hat sich nicht bei mir gemeldet.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ritterchen

Ganz klar... anzeigen


Ritterchen

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Danke, ich werde mich mal kundig machen.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von Ritterchen

Ich würde sagen ja, den der andere hat einen Betrug begangen. Wenn er keinen Versicherungsschutz hatte und mit dem Auto rumgefahren ist hat er so oder so eine Straftat begangen. Gab es Zeugen? Also, auf zur Polizei


Ritterchen

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Seine Frau und im seinem Fahrzeug sassen noch mehr Leute. Ich war natürlich alleine unterwegs.


lali77

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Antwort auf Beitrag von Ritterchen

Du hättest AUF JEDEN FALL die Polizei rufen MÜSSEN! Nun steht leider Aussage gegen Aussage. Er könnte Dir jetzt z.B. vorwerfen, dass DU IHM hinten dran gefahren bist. Und seine ganze Sippe könnte das auch noch bezeugen. Dass das Fahrzeug nicht angemeldet war, ist nun noch mal eine verschärfte Sache! Versicherungsbetrug hin oder her. Auch wenn ER etwas auf den Zettel geschrieben hat, er kann ALLES abstreiten. Das wird sicher ein langer weg für Dich. Gott sei Dank ist nicht noch mehr passiert, denn Du wirst sicher auf den Kosten sitzen bleiben! Und da der gute Mann das wusste, hat er Dir auch freiwillig seine Daten gegeben (falls die alle stimmen). LG Jenny


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von lali77

Nein, bei Blechschäden muss man die Polizei NICHT zwangsläufig rufen. Wenn die Beteiligten sich über die Schuld einig sind und die Versicherungsdaten ausgetauscht werden. http://www.david-ev.de/unfall/verhalten.htm


lali77

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Auch wenn dem so ist, und ich kenne diese Regel auch, so kann ich nur sagen: Trotzdem steht Aussage gegen Aussage. Und viele Versicherungen zahlen z.B. auch erst die volle Summe, wenn es einen Polizeibericht oder/und ein Gutachten einer unabhängigen Stelle gibt. Ich würde mich da auf NICHTS verlassen! LG PS: Ich heiß nicht lalli sondern lali


lali77

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Antwort auf Beitrag von lali77

Oft genug gibt es Fälle, wo die Schilderung des Unfalls von den Personen plötzlich ganz anders beschrieben wird. Allein schon beim Ausfüllen des Vorgangs bei der Versicherung kann die Zahlung verweigert werden, wenn 2 unterschiedliche Versionen auftreten. Denn wer gut beraten ist und es keine Zeugen gab, sagt einfach aus, dass die Sache GANZ ANDERS passiert ist. Und WER will das dann nachweisen? Solche Fälle landen oft genug vor Gericht, glaub mir!


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von lali77

sorry für den vertippsler nehme sofort ein l zurück Stimmt schon was Du schreibst. Allerdings gab es ja am Unfallort keinerlei Differenzen über die Schuldfrage, aber genauso klar ist jetzt auch warum, denn hätte Ritterchen die Polizei gerufen hätte der Unfallverursacher ein Problem mehr. In diesem Fall wäre Polizei richtig gewesen aber das weiß man nicht im voraus....leider LG