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Haushaltshilfe - Minijob anmelden

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Haushaltshilfe - Minijob anmelden

Anuschka1978

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Hallo! Wer kennt sich aus? Wir wollen uns mit 1-2 anderen Familien eine Haushaltshilfe gönnen. Sie soll offiziell angemeldet werden. Ich habe versucht mich schlau zu machen, bin es aber nicht geworden. Wie läuft das mit der Bezahlung? Die Haushaltshilfe hat ja dann die gleichen Rechte wie normale Arbeitnehmer (Urlaub und Entgelt im Krankheitsfall) heißt das, wenn unsere Hilfe krank ist, das wir zwar den Stundenlohn zahlen, aber keine saubere Wohnung haben? Wenn das, wie bei unserer letzten läuft, dann fällt sie mehr aus als das sie arbeiten kommt. Oder zahlt das die Minijobzentrale? Wer hat seine Haushaltshilfe offiziell laufen? Wirklich mehr Vorteile? Schwierig wird es wahrscheinlich jemanden zu finden, der es offiziell laufen lassen möchte. Die meisten die ich kenne oder von gehört habe wollen schwarz arbeiten da es beachtlich mehr Geld gibt (weit über 450€ steuerfrei) Ach ja, nein ich will nicht selber putzen … etwas Luxus gönn ich mir …


Meli486

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Wäre es vielleicht eine Option, bei Reinigungsfirmen anzufragen. Dort hast du auch den Vorteil, wenn die Hilfe krank ist oder Urlaub hat, das eine Vertretung geschickt wird .


Ally79

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Ja, genau so ist es. Sie hat Anspruch auf Urlaub und im Krankheitsfall wird sie weiter bezahlt. Von dir, denn du bist ja ihr Arbeitgeber. Dasselbe erwartest du von deinem Arbeitgeber doch auch. Deshalb verstehe ich dein Erstaunen nicht. Unsere Haushaltshilfe arbeitet angemeldet. Der wesentliche Vorteil ist, dass evtl. Unfälle von ihr versichert sind und wir einen Teil des Gehaltes über die Steuer zurückbekommen. Allerdings sollte man auch wissen, dass 450 Euro Kräfte nicht unendlich viele Arbeitgeber haben sollten, weil sich das steuerlich dann nicht mehr lohnt.


Anita557

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Die Minijob-Zentrale ist dein Ansprechpartner https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/03_infos_fuer_arbeitgeber/01_vorteile_anmeldung_hh/node.html Da ist unten auch eine Broschüre mit allen Infos.


Busserl

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Ich hab auch letztes Jahr als Haushaltshilfe gearbeitet und hab dann immer die Stunden aufgeschrieben und nur die Stunden bezahlt bekommen. Bei Krankheit oder Urlaub hab ich nichts bekommen. Deshalb ist es ja Minijob.


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Busserl

Selbstverständlich haben auch Minijobber Anrecht auf 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit und gesetzlichen Urlaub.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Eine angemeldete Putzhilfe hat ähnliche Rechte wie normale Arbeitnehmer. Im Krankheitsfall meldest du das der Knappschaft und die erstatten dir 80 % der Lohnkosten. Du musst deiner Putzhilfe jedoch 100 % auszahlen. Der Putzhilfe stehen 4 Wochen bezahlten Urlaub zu. Wenn sie einen Tag in der Woche kommt, darf sie an vier Wochen im Jahr bezahlt freimachen. Du möchtest du ja von deinem Arbeitgeber auch bezahlt werden, wenn du krank bist oder Urlaub machst. Meiner Erfahrung nach ist es allerdings sehr schwierig, jemanden zu finden, der angemeldet arbeiten möchte.