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(größere) Schäden durch Katze - wer zahlt?

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(größere) Schäden durch Katze - wer zahlt?

Mum von Tobi und Mara

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Meine Schwiegereltern sind am Donnerstag für ein verlängertes WE zu Freunden gefahren. Als sie am Sonntag abend zurückkamen, traf sie der Schlag! Beim heraustragen der Taschen ist wohl ein Nachbarkater unbemerkt in die Wohnung geschlüpft und hat die drei Tage dort verbracht. und die Wohnung verwüstet: Auf Sofa und Sessel gekackt, überall markiert, einen Vorhang zerfetzt, Tapete zerkratzt, Porzellanfiguren (u.a. aus meissener Porzellan - Erbstücke) heruntergeworfen und ein altes Buch (NT aus den 17 Jhd) zerkratzt und Seiten zerissen. Einige der Dinge haben nicht nur ideellen Wert sondern auch höheren materiellen ... Meine SE haben den Kater (sie wussten nicht, wo er hingehört) eingefangen und zum TA gebracht (er hatte in den Tagen nur das Wasser aus der Gießkanne getrunken und nichts gefressen), über den Chip wurde der Besitzer ausfindig gemacht - dieser fühlt sich nicht verantwortlich für die zerstörten Sachen und ist nicht bereit zu zahlen. Wie müssen meinen SE weiter vorhgehen? Ihre versicherung sieht den Besitzer des Katers in der Verantwortung Danke


Mum von Tobi und Mara

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Antwort auf Beitrag von Princess01

in dem Fal geht es ja auch um Hund gegen Katze - hier ist es eindeutig die Katze ohne Beteiligung anderer Tiere, auch welche Katze ist zweifellos


yartina

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

bei uns zwar auch ein vorfall mit katze, aber etwas anders gelagert. meine mutter wurde von nachbars katze angegriffen, so dass krankenhaus notaufnahme nötig war und danach behandlung (ca. 3-4 wochen). schmerzensgeld hat die haftpflichtversicherung des nachbarn übernommen. ohne probleme. vielleicht hilft das euch weiter? vielleicht zeigt sich der katzenhalter auch noch einsichtig?


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Im Normalfall haftet selbstverständlich der Katzenbesitzer. In dem Fall wäre es aber durchaus möglich, dass Deine SE leer ausgehen, da sie fahrlässiger Weise beim Taschen hinaus tragen die Türen offen gelassen haben. Genau genommen haben die SE das Tier eingesperrt. Ich würde im Internet nach ähnlichen Fällen googlen - da findet sich doch sicher etwas


Mum von Tobi und Mara

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Meine SM sitzt im Rollstuhl, mein SV ist auch altersbedingt langsamer, da aber das Auto direkt vor der Haustür (max. 2 m) stand (falls wichtig: Privatgrundstück), ist wohl kaum zu erwarten, dass in der Zeit die Tür komlett zugezogen wird.


Mum von Tobi und Mara

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Da mein SV ein Kontrollfreak ist, ist er vor der Abfahrt nochmal in der Wohnung gewesen und hat überprüft, ob das Licht überall aus ist und hat dabei keine Katze gesehen


Pelle

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

ich denke,da kommt die Haftpflicht vom Katzenbesitzer in Frage..wen er nicht einlenkt,wende dich bzw deine Eltern nochmals an Eure Versicherung,die helfen da eigentlich weiter..falls er keine Versicherung hat tja,dann weiß ich auhc nicht,weil wenn man den gerichtl Weg geht,ist ja auch noch die Frage ob man Recht bekommt


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Die Gehbehinderung hat mit der Tür nichts zu tun. Da fehlt der Zusammenhang. Auch ist es unerheblich, wie weit das Auto weg ist, und ob es ein Privatgrundstück ist.


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

??? Da haben deine SE ein Tier, wenn auch versehentlich, eingesperrt, also der Freiheit beraubt und wollen den Schaden ersetzt haben? Und natürlich hat die Katze Meißner Porzellan zerstört (zufällig?!)... und dass man von einer Gehbehinderten nicht "erwarten kann", die Türe geschlossen zu halten, ist mal eine ganz krüde Behauptung, die jedweder Rechtsgrundlage entbehrt. In diesem Falle ist schon davon auszugehen, dass die älteren Herrschaften eine gehörige Portion Mitschuld an der Situation und auch am Schaden betrifft, denke ich, denn auch ein angeblicher abschließender Rundgang durchs Haus kann dann mehr oder minder sorgfältig erfolgt bzw. lediglich behauptet sein. Mir wirkt die ganze Geschichte doch sehr dick aufgetragen und überzogen dargestellt. Wären das meine Katzen, würde ich es meiner Privathaftpflichtversicherung melden und schauen, was die damit macht. Im Zweifel kommt nämlich ein Beauftragter von der Versicherung vorbei und überprüft die angegebenen Schäden und den Sachverhalt. Da würde ich mir als Geschädigter schon einmal ganz gut überlegen, wie es denn wirklich war...


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

Du er warteste allen ernstes, dass man vor Abreise sein Haus/ Wohnung komplett in jeder Ritze absucht, da sich evtl. eine Katze reingeschlichen haben könnte????? Wenn ich das Haus für längere Zeit verlasse, schau ich auch nur nach ob das Licht über all aus ist, aber ich suche nicht nach unserer Nachbarskatze. Natürlich kann dann sowas wie oben beschrieben passieren, wenn eine Katze über längere Zeit eingeschlossen wird, aber den Hausbesitzern Fahrlässigkeit zu unterstellen finde ich dreist. Ich würde damit zu einem Rechtsanwalt gehen und mich beraten lassen, was das Gesetz in so einem Fall vor sieht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

ja, ich denk in etwa wie du. allerdings frage ich mich noch, warum ausgerechnet ein sauteueres buch, eine vase aus meissen da so offen rumstehen und liegen, wenn man in urlaub fährt!! solche teueren gegenstände würde ich auf jeden fall extra sichern. kann ja genauso gut auch ein einbrecher kommen. muss man denen so zeug noch vor die nase stellen? eine vase aus meissen würde bei mir mindestens in einer vitrine stehen. genauso ein so wertvolles buch! sowas liegt doch nicht einfach offen in einem bücherregal !! komsiche geschichte


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

nach einer katze würde ich auch nicht suchen, aber wenn wir wegfahren, und ist es auch nur eine nacht, dann sperr ich wertvolle gegenstände extra weg. wir haben eine kammer, da kommen solche wertvollen gegenstände rein (so viele haben wir aber nicht) und den schlüssel nehm ich mit. in die kammer kommen dann auch wichtige ordner, die ich in einer kiste hab. da sind lebensversicherungen, sparbücher usw drin. gesetz dem fall, uns würde was passieren. unsere angehörigen wissen dann, wo sie die sachen finden. das dauert keine 5 minuten


Himbaer

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Das steht auf einem ganz anderen Blatt. Bei mir würden solch wertvolle Dinge auch generell nicht offen rumstehen, bei anderen ist es aber so- selbst schon gesehen bei meinem Hausbesuchen. Es ist nunmal keine Pflicht seine Sachen wegzusperren und somit kann man das nicht erwarten und sagen selber Schuld. Gerade bei Älteren Leuten ist mir schon aufgefallen, dass besonders wertvolle Dinge eher offen präsentiert werden.


Sternschnuppe2004

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Warum darf das nicht offen rum liegen? Rechnet doch keiner mit Nachbars katze


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

hmm, ich kenn das wieder ganz andersrum. wir wohnen hier ja in einer gegend mit sehr viel porzellan. ich kenn einige haushalte mit teueren porzellanfiguren und vasen, aber die stehen alle in vitrinen. offen steht da nix rum. haben alle angst, daß da mal jemand aus versehen dranstößt :) ich kenn es auch so, daß gerade ältere Herrschaften eher vorsichtiger sind. wir hatten bis zum Tod unseres hundes eine Halterhaftpflichtversicherung, da waren hunde und katzen versichert. ob eine katze in einer normalen haftpflichtversicherung enthalten ist, bezweifel ich. aber ich denk, das kommt auch wieder auf den vertrag an. bei manchen sind ja auch kinder unter 8 jahren mitversichert, bei anderen nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

dann ist ja gut, wenn du in einer sicheren gegend wohnst. mit katzen in der wohnung rechne nicht auch nicht, aber mit bösen buben, die evtl einbrechen könnten. man muß denen ja nicht auch noch alles vor die füße legen. "Hier, bedien dich"


Himbaer

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Jeder handhabt es halt anders, aber es gibt nun mal keine Vorschriften. Deswegen, eine wirklich richtige Auskunft bekommt man wohl am ehsten bei einem Rechtsanwalt und wenn es wirklich so teure Stücke waren, lohnt der sich ja nun allemal.


binesonnenschein

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Das ist ja mal blöd! Im Gegensatz zu Hunden und Kindern sind Katzen nicht versichert, wenn sie Schäden anrichten. Ich denke also, dass deine SE leider nichts vom Katzenbesitzer erwarten können. Zwei Möglichkeiten: Die Privathaftpflichtversicherung des Katzenbesitzers zeigt sich kulant (glaube ich eher nicht). Oder die eigene Hausratversicherung springt ein. Ich würde mich mal über einen Anwalt informieren, glaube aber dass es hoffnungslos ist.


ToniaLaura

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Antwort auf Beitrag von binesonnenschein

Mir kommt die ganze Geschichte etwas suspekt vor!!!!! Wie trinkt eine Katze aus einer Gießkanne?? Aus meiner würde das nicht klappen!!


Zero

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Antwort auf Beitrag von ToniaLaura

Kopf rein und schlabbern. Unsere trinkt nur aus Gießkannen (gibt genug ohne Bügel über dem Einfüllloch), Tongefäßen, Regenrinnen ect. sie trinkt überall, nur nicht aus ihrem Wassernapf.


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Deine Eltern sind für ihre Wohnung eigenverantwortlich und daher haben diese auch dafür zu sorgen, das sie nicht ausversehen eine Katze einsperren. Gerade wenn es in der Gegend womöglich viele Freigänger-katzen gibt, hätte man konkret darauf achten müssen. So neu kann diese Katze meiner Meinung nicht sein. Mich wundert, das bei dem Krach - das das Tier garantiert gemacht hat - keiner aufmerksam geworden ist. Ich glaube es gibt keine extra Haftpflichtversicherung für Katzen. Die sind in der normalen Haftpflichtversicherung mit drin. Müsste, wenn möglich, der Katzenbesitzer mal nachfragen.


binesonnenschein

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Bei meinen Eltern ist mal ein Streuner zur Terrassentür reingekommen. Er hat wohl das Katzenfutter in der Küche gerochen. Als er uns sah geriet er total in Panik und versucht durch eine große Scheibe zu entkommen. Ging natürlich nicht. Er geriet noch mehr in Panik und räumt bei seiner Flucht alle Pflanzentöpfe auf dem Fensterbrett und einiges Porzellan ab. Irgendwann fand er den Ausgang und flüchtete. Bei meinen Eltern steht viel Kram rum. Eine Katze, die dort 3 Tage eingesperrt wäre und panisch nach einem Ausgang bzw. Fressen suchen würde, würde natürlich einiges kaputt machen (können). Und wir hatten mehrere Katzen, die aus einer Gießkanne trinken konnten und auch aus der Toilette. Die setzen sich drauf, gehen mit dem Kopf rein und trinken, kein Problem (es kommt natürlich auf die Öffnungsgröße an). Und wir hatten auch schon 2x den Fall, dass eine unserer Katzen tagelang weg war (sind halt Freigänger) und dann beim Nachbarn im Schuppen bzw. im Keller gefunden wurden. Die huschen gerne mal wo rein und werden dann evtl. eingesperrt. Die Geschichte ist absolut glaubwürdig und möglich.


susafi

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

ich habe selber eine Katze, aber einige Antworten sind hier doch unglaublich... nun soll man schon darauf achten das sich keine fremde Katze in die Wohnung schleicht... nun handelt man schon fahrlässig wenn man die Tür öffnet... das ist ja völlig lächerlich... reicht ja nicht das man sein Kind schon nicht mehr rennen lassen kann weil es von einem Hund angesprungen, irgendwo in Hundekot treten oder vom Fahrrad umgefahren werden könnte... nun ist man schon selber schon wenn man einer armen Katze der Freiheit beraubt... unglaublich... ich würde natürlich den Besitzer in die Verantwortung nehmen... deinen Swiegereltern kann ich nur raten einen Anwalt auszusuchen.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von susafi

Zwischen Tür öffnen und Tür offen stehen lassen ist schon ein Unterschied. Ich muss zugeben, dass ich Katzen so gar nichts abgewinnen kann und ich im Fälle der SE vermutlich ausgerastet wäre. Eingesperrt war das Vieh aber dennoch - egal ob absichtlich oder unabsichtlich. In diversen Juraforen gibt es durchaus ähnlich gelagerte Fälle.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Auch wenn kurz die Tür offen war sehe ich bei den Schwiegereltern keine schuld Wenn ich weg fahre, schaue ich ob Strom aus ist, Fenster zu aber ganz sicher nicht ob Nachbars blöde Katze drin ist! Worauf soll man noch achten? Hund? Katze? Wellensittich? Hamster?Mäuse? Wo war der Besitzer? WArum hat der nicht auf seine Katze geachtet? Ab zum Anwalt, das würde ich mir nicht gefallen lassen!


Rassel2011

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Sie werden wohl eher auf dem Schaden sitzen bleiben, rechtlich haben sie gegen den Besitzer keine Handhabe, daher ist es müßig über eine Schuld zu diskutieren. Im schlechtesten Fall werden sie wegen der offenen Tür in Regress genommen. Die Katzenbesitzer können nicht haftbar gemacht werden. Im besten Fall zahlt die eigene Hausratversicherung oder die "Katzenhaftpflicht" des Tierbesitzers. Letztere muss man aber nicht haben.