Mitglied inaktiv
ich telefonierte gerade mit meiner freundin... sie ist völlig aufgelöst, weil der gerichtsvollzieher da war, und der hat tatsächlich die Wii mitgenommen, die dem freund ihres sohnes gehört... der wohnt diese woche bei ihr, weil die mama von dem jungen im Kh liegt. sie hat dem GV erklärt, dass die Wii nicht ihr gehört, aber der hat ihr nicht geglaubt, und wie hätte sie das beweisen sollen, die jungs sind in der schule. die schulden hat ihr übrigens ihr exmann eingebrockt, der spielsüchtig ist... darf der das einfach so mitnehmen? lg mic
eins
ja weil sie nicht beweisen kann, dass es nicht ihre ist.
Natürlich darf er das, wenn sie das nicht beweisen kann.
http://www.jurablogs.com/de/die-pfaendung-schuldnerfremder-sachen MfG, die Migräne ^^
käme ja noch schöner, er dar als einziges eine bestandsaufnahme machen. mal davon ab, das eine wii, die nicht gerade niegelnagelneu und noch völlig originalverpackt ist nicht wirklich wert hat. zumindest nicht für den gvz.
Hast den Link von 36 nicht gelesen,hmm?
sonst hier: http://www.jurablogs.com/de/die-pfaendung-schuldnerfremder-sachen
und der rechnung nachweisen kann, dass die wii dem freund gehört bekommt sie sie zurück.....oder? finde ich echt den hammer... lg mic
Behauptet der Schuldner, eine Sache gehöre ihm nicht, kann das ein Problem darstellen: Der Gerichtsvollzieher kann nur selten erkennen, ob die zu pfändende Sache wirklich nicht dem Schuldner gehört. Die Pfändung von Sachen, die nicht im Eigentum des Schuldners stehen, ist unzulässig. Aber: Einer Sache sieht man nicht an, wessen Eigentum sie ist. Eine zeitraubende Pfändung kann dem Gerichtsvollzieher nicht zugemutet werden. Es findet daher keine Eigentumsüberprüfung statt. Der Gerichtsvollzieher darf also alles pfänden, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet.
Das Eigentum des anderen muss dem Gerichtsvollzieher vor Ort schriftlich z.B. mit Rechnungen oder Quittungen belegt werden. Wurde fremdes Eigentum gepfändet, muss der betroffene Eigentümer mit Hilfe einer s.g. Drittwiderspruchsklage vor Gericht sein Eigentum zurückfordern. Das hab ich eben dazu gefunden
s gehört nicht mir , ist geliehen, überleg mal diese seite
Was denkst du denn, was die Gerichtsvollzieher sich ständig anhören müssen? Die Konsole ist ja immerhin nicht lebensnotwendig. Ist halt wahrscheinlich peinlich, wenn sie es der Freundin erklären muss.
in meiner wohnung mein eigentum pfänden wolle.. (was gott sei dank nicht passieren kann, da ich keine schulden habe)... interessiert mich aber trotzdem mal.. also dürfte der in das zimmer meiner 18jährigen tochter reingehen und dort auch sachen rausholen? die wohnt ja offiziell nicht mehr bei mir, ist nur noch am we hier, aber ihr zimmer ist natürlich noch IHR zimmer. dürfte der da rein? wären ja meine schulden...nicht die meiner volljährigen tochter.. lg mic
das es nicht sonderlich helle ist, am pfändungstag (ist ja imme rmit termin) sich fremde wertgegenstände ins haus zu stellen. oder?
kündigen die sich schriftlich an? dann würde doch jeder seine wertgegenstände für den tag "rausschafften"...oder nicht?
an.Bis zu 14 tage vorher.
oh, weh, dann steht es ja schon ganz schlimm, denn dann hat sie die termine, die ja immer vorherst gemacht werden sausen lassen. sich gar versteckt. dann kann der gvz sogar öffnen lassen. ist zur zeit bei meinen nachbarn der fall. unsere gvz fragte uns schon nach, wann die denn auf jeden fall da wären, damit sie die tür nicht öffnen lassen müsste. wäre ja noch mal mehr schulden, und somit schade drum.
.
das wäre ja erst recht nen böses erwachen.
wie viele ihre wertsachen für den pfändungstermin wegschaffen aus der wohnung... macht für mich keinen sinn, dass die angekündigt kommen
wenn nichts zu pfänden ist mußt du die eidesstaatliche abgeben. kannst du aber auch, wenn deine besitztümer nicht sooo groß sind.
ALSO bei einem bekannten von mir kamen die unangekündigt.
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