Moosweibchen
Ich kenne mich da leider nicht aus. Muss ich für einen geplanten KH Aufenthalt Urlaub nehmen oder läuft das über eine Krankschreibung? Oder soll ich die Tage nacharbeiten (arbeite Teilzeit) Die urlsubsplanung musste schon im November beim AG sein, die Behandlung wird erst jetzt absehbar.
Du bist natürlich während eines notwendigen KH-Aufenthalts arbeitsunfähig. Du bekommst vom KH eine sog, Liegebescheinigung über die Zeit, die Du stationär aufgenommen warst und dann, wenn nötig, von Deiner Hausärztin eine Krankschreibung.
Du bekommst eine Aufenthaltsbescheinigung vom KKH, welches dein AU-Bescheinigung ist und damit bist du krank geschrieben. Auch wenn es geplant ist.
Sofern es sich um eine medizinisch notwendige KH-Behandlung handelt, die die Krankenkasse zahlt, kannst du dich krankschreiben lassen. Lässt du z.B. eine Schönheits-OP auf eigene Kosten machen, musst du Urlaub nehmen.
Alles klar, danke euch! War mir unsicher. Die Behandlung ist zwar notwendig aber nicht wirklich akut, eben innerhalb der nächsten drei Jahre sollte das mal gemacht werden, daher wurde ich stutzig. Aber AU bin ich (ich strahle dann schön:/) insofern ergibt das auch sinn
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