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Für mich wichtig- Kinderzimmer Größe NRW

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Für mich wichtig- Kinderzimmer Größe NRW

Toadie

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Hallo, gibt es in NRW eine Vorschrift wie groß ein Kinderzimmer mindestens sein muss. Vielen Dank schon einmal. Ich wünsche allen schöne Ostern.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Toadie

Von solchen Vorschriften habe ich noch nie gehört. Wieso sollte mir jemand vorschreiben, wie groß die Zimmer zu sein haben?


Felica

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Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

Doch, die Vorschrift ab wann ein Raum ein vollwertiges Zimmer ist, die gibt es. Um ein vollwertiger Schlaf- oder Wohnraum zu sein muss der Raum entsprechend groß sein. Das dann Räume die diese Anforderungen nicht erfüllen trotzdem dafür genutzt werden ist eine andere Sache. Jeder der schon mal wo gemietet hat wird über solche Formulierungen wie 3.5 Zimmer gestoßen sein. Diese 0,5er Räume sind eben die zwischen ich meine 5-10qm die dann als halbes Zimmer gerechnet werden.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Toadie

Häh?!....ich glaube kaum das es irgendwo in Deutschland so eine Vorschrift gibt. Wer will das denn kontrollieren?!


lymue92

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Ich glaub das gibt es in keinem Bundesland. 1. Es gibt Altbauten wo das KiZi nur 2x3m ist. Da dürfte die Wohnung nicht an Familien oder Leute im fortpflanzungsfähigen Alter vermietet werden oder bei bekanntwerden Kündigung. 2. Nach Harz 4 haben Kinder erst ab dem 6. Geburtstag ein Recht auf ein eigenes Zimmer. Vorher kann das Amt Wohnungen ablehnen bei der Kostenübernahme. (Wissensstand von vor 5 Jahren als eine Alleinerziehende Kollegin mit ihrer jährigen nicht aus der Einraumwohnung durfte - hatte blöde Sachbearbeiterin)


Toadie

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Ich fand es auch etwas komisch. Unser Vermieter hat uns erzählt dass bei der Beantragung von Baukindergeld jedes Kind ein Kinderzimmer haben muss und dass es auch eine bestimmte Größe haben muss. Die Größe wusste er nicht. Unser 4. Kind hat unser Büro bekommen. Die Steckdosen sind etwas ungünstig für ein Kinderzimmer, aber in meinen Augen trotzdem okay. Es ist zwar das kleinste Zimmer aber es passt alles rein, ist sehr hell (2 Fenster), Heizung alles da. Es ist 9qm groß. VG


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Toadie

Guck mal hier rein, ich hab da jetzt nichts gefunden.... https://www.gev-versicherung.de/ratgeber/baukindergeld/


Felica

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Damit ein Raum als Zimmer gilt, muss dieser eine bestimmte Größe haben. Diese Richtlinie gibt es auf jeden Fall. Meines Wissens nach sind das 10qm. Alles darunter gilt nicht als vollwertiger Wohn- oder Schlafraum. Entsprechend könntet ihr bei nur 9qm wirklich ein Problem bekommen wenn das als Kinderzimmer gedacht ist. Ob damit aber auch das Baukindergeld dann gefährdet ist, kann ich nicht sagen. Im Mietvertrag steht dann oft so was wie 3,5 Zimmer, das halbe ist dann das nicht vollwertige. Persönlich muss ich aber sagen, unter 10qm würde ich auch kein Kinderzimmer planen. Selbst 10qm finde ich schon wenig wenn man überlegt das das ganze langfristig für das Kind sein soll. Für ein Baby OK, aber spätestens mit Schulbeginn wird es eng. Da muss ich auch sagen, wenn ich schon baue oder kaufe, dann plane ich langfristig.


dana2228

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Antwort auf Beitrag von Felica

Aber wer kontrolliert das? Und wenn ich dann zwei Kinder in 19m2 untergebracht habe??? Ich finde man muss auch gucken wie es geschnitten ist. Unsere Jüngste hat ein sehr kleines Zimmer (ca. 10m2) Aber direkt am Schlafzimmer, denke zum Winter zieht sie mit ihrer Schwester in ein 27m2 Zimmer. Oder es wird anders geguckt. Platz ist eigentlich da, aber möchte die kleinen Kinder in meiner Nähe wissen. Und finde das Zimmer aktuell mehr als ausreichend. Wie es in 1-2 Jahren ist, weiß ich nicht. Denke dann ist es eng


dhana

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Antwort auf Beitrag von Toadie

Hallo, doch diese Vorschriften gibt es. Bei uns im Haus ist ein Kinderzimmer offiziell ein Spielzimmer, da es wegen der Dachschräge kein vollwärtiges Zimmer ist - und damit nicht als Kinderzimmer im Bauplan bezeichnet werden durfte. Jetzt ist es halt im Bauplan ein Spielzimmer und wenn das Kind darin einschläft... ist dann halt so. Ist aber schon 20 Jahre her, das wir gebaut haben, ich hab die genauen Daten nicht mehr im Kopf. Ich meine es müssten über 10 oder 12 qm sein die eine Höhe von mehr als 2m haben. Im Endeffekt kontrolliert wird es eh nicht - jeder kann sich sein Haus später ja auch umbauen wie er möchte - aber beim Einreichen vom Bauplan kann es schon Vorschriften geben. Gruß Dhana


Blüte

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Jemand aus der Familie hat gebaut in NRW , und der Raum, der 8qm hat, darf kein Kinderzimmer sein. Ist jetzt "das Büro". Also größer als 8 muss es sein.


dana2228

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Antwort auf Beitrag von Blüte

Ja, und er kontrolliert das?


Felica

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Bauamt? Irgendwer muss ja den Bauantrag akzeptieren. Auch für die Gelder werden sicherlich bauzeichnungen eingereicht werden müssen.


Toadie

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Als es umgebaut wurde war Kind 3 gerade geboren und Kind 4 gab es noch nicht. Bzw war auch nicht geplant. (Hört sich doof an- ich weiss) Deswegen wurde es Büro. Später kam Kind 4 und es wurde Kinderzimmer. Wenn es keiner kontrolliert - könnte man auch sagen Kind 4 teilt sich mit Kind 2 ein Zimmer (25qm) und Zimmer 4 ist dann halt Spielzimmer. Könnte man dies dann so machen? VG


Felica

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Antwort auf Beitrag von Toadie

Dann stellt sich die Frage wegen Baukindergeld ja gar nicht unter Umständen weil ihr die Voraussetzungen nicht erfüllt. Weil ihr dürft ja frühstens zum 1.01.2018 der Kaufvertrag erhalten haben oder den Bauantrag. https://ratgeber.immowelt.de/a/baukindergeld-2018-wer-es-bekommt-wie-viel-es-gibt-und-was-die-voraussetzungen-sind.html Oder bekommt ihr das bereits?


QueenMum

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Also ich wüsste nicht das dies beim Baukindergeld ein Rolle spielt. Es kommt auf die Kinder an und wann man einzieht, dazu gibt es Regeln, aber doch nicht für die Zimmeranzahl. Es gilt ja für Bestandsimmobilien und Neubauten. Die Bestandsimmobilie kann ja auch nach eigenen Wünschen umgebaut werden. Das mit der QM Zahl wurde ja gekippt. Du kannst die aber auch auf der KFW Seite nachlesen.


cube

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Antwort auf Beitrag von Toadie

Nein, bzgl. des Baukindergeldes gibt es da keine Vorgabe bzgl. der Größe einzelner Räume. Wohl aber gibt es Vorschriften, ab wann ein Zimmer als volles Zimmer bzw. ab wann es ein Vollgeschoss oder eben nicht ist. Und auch, ob einZimmer als KiZi genutzt werden darf oder nur als Abstellraum. Das hat dann eher etwas mit Brandschutz, Fluchtwegen etc zu tun. In der DDR gab es damals tatsächlich eine Bestimmung, dass ein KiZi mindestens 8 qm haben muss. Heute gibt es eher Angaben/Richtwerte darüber, wieviel Platz ein Kind benötigt - allgemein gilt 10 qm bei Einzelbelegung, 12 qm bei Doppelbelegung. Überwacht/geprüft wird bzgl. der Bauvorschriften beim Bauamt. Baut man neu, aus oder an, muss der Plan ja vorgelegt und genehmigt werden. Und dann würde das Bauamt eben zB sagen, dass Raum x nicht als KiZi geht, weil Dachgeschoss und im Brandfall nicht gut erreichbar oä. Eine Freundin arbeitet beim Bauamt und zwar genau diese Dinge. Sie hat sehr oft erboste Bauherren am Telefon, die nicht verstehen, warum sie nicht einfach den Balkon da anbauen dürfen und so weiter


Philo

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Ich betreue Familien, die mit 4 Kindern (also 6 Personen) in einer Einzimmerwohnung mit 30 m² wohnen. In Deutschland, mitten im reichen München. LG, Philo


Toadie

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Antwort auf Beitrag von Toadie

Nein, wir wohnen zur Zeit noch zu Miete. Möchten aber jetzt das Haus kaufen, was wir schon seit 12 Jahren mieten.


Krake

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Antwort auf Beitrag von Toadie

Meinst Du vielleicht die Vorschriften bei Bezug von öffentlichen Mitteln? Meine beste Freundin hat damit vor knapp 7 Jahren gebaut. Die NRW Bank vergibt dann günstigere Kredite, ich meine so um die 100.000 € maximal. Da wurde tatsächlich nach dem Einzug kontrolliert! Ein Sachbearbeiter ging etwa 5 Minuten durchs Haus und schaute jeden Raum an. Die Kinderzimmer müssen etwa 10qm groß sein, die genaue Größe weiß ich leider nicht mehr. Meine Freundin hat sie eh größer gemacht. LG Krake