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Frage Taufe/Pate Baden Württemberg

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Frage Taufe/Pate Baden Württemberg

User-1735762864

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Hallo, das Baby ist zwar noch nicht auf der Welt (28 SSW) aber wie bei meiner ersten Tochter wollte ich auch hier eine Taufe. Mein Mann ist nicht in der Kirche aber möchte auch eine Taufe. Damals 2006 (Bayern) hatte ich meine Schwester und Bruder als Paten. Wir sind alle nicht gefirmt. Ich weiß nicht ob das mit dem Bundesland zutun hat oder die Regelung allgemein strenger aber im Internet steht das man nur einen Paten nehmen kann der auch gefirmt wurde. Auf Anfrage per Mail bekam ich keine Antwort. Auch sonst hab ich zwar Paten aber keiner ist gefirmt. Es wäre schade wenn es deswegen keine Taufe gibt. Ist das von Ort zu Ort unterschiedlich? Letztendlich werde ich wenn es soweit ist natürlich im Pfarrbüro anrufen und nachfragen. Vorab kann mir jemand sagen wie es gelaufen ist. Lg


Stef3

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Antwort auf Beitrag von User-1735762864

Hallo, wir sind aus BW und unsere beiden Kinder sind katholisch getauft. Bei unserer großen Tochter ist eine Patin gefirmt und die zweite evangelisch, hatte aber Konfirmation. Bei unserem zweiten Kind wollten wir eine Patin, die erst 14 Jahre alt war und noch nicht gefirmt. Das ging nicht und ich glaube, dass es tatsächlich um die fehlende Firmung ging und nicht um das Alter. Aber vielleicht kann jemand anderer halt offiziell eingetragen werden und eure Wunsch-Paten aber trotzdem übernehmen? Das hatten wir uns überlegt, uns aber dann doch für eine andere Variante entschieden. Liebe Grüße Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Hier in der Oberpfalz muss man die Firmung haben. Man kann aber zwei Paten ernennen, dann muss nur der erste Pate die Firmung haben. Beim Zweiten ist es dann egal. In Oberfranken ist es schon wieder anders. Da muß einer der Paten gefirmt sein, egal ob erster oder zweiter Pate. ich denk, das wird auch überall anders sein.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von User-1735762864

Ist Kirchenrecht je Bundesland verschieden? Hier (Erzdiözese Freiburg) muss ein Taufpate für eine katholische Taufe der katholischen Kirche angehören sowie getauft und gefirmt sein. Andere Personen sind lediglich Taufzeugen, keine Taufpaten.


Stef3

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Es scheint sogar in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich zu sein. Wir gehören auch zu Freiburg und eine Taufpatin ist evangelisch und auch als Patin eingetragen.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Stef3

Das ist bei meinen Kindern auch so, aber ich glaube kirchenrechtlich stimmt das so nicht.


luna8

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Antwort auf Beitrag von User-1735762864

Unsere Tochter wurde katholisch ( in Bayern) getauft, es musste einen katholisch gefirmten Paten geben. Der andere war glaub ich egal.


Lalilu.

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Hey, es obliegt komplett dem Pfarrer. Unsere Kinder sind in Bayern katholisch getauft worden. K1 hat eine katholische Taufpatin mit Firmung. K2 hat einen evangelischen Taufpaten ohne Firmung (oder wie auch immer es im evangelischen heißt ).


Mamamaike

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Hallo, offiziell muss ein Pate die Firmung haben. Sein Amt ist es, das Kind im Glauben zu unterstützen, und dazu muss man (freiwilliges) Mitglied der Glaubensgemeinschaft sein. (Natürlich ist davon unabhängig, was sich Eltern vom Osten für das Kind erwünschen.) Warum das in manchen Fällen nicht so ist, kann Dir nur der zuständige Pfarrer erklären. Viele Grüße


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von User-1735762864

Ein Pastor verlangte von meiner Freundin erst die kirchliche Eheschließung. Der andere hat das Kind auch so getauft. Das bei schwinden Mitgliedern....


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von User-1735762864

Kirchenrechtlich dürfte sich das nicht nach den Bundesländern unterscheiden. Ich gehe davon aus, dass da einfach die jeweiligen Pfarrer dann Ausnahmen machen. Die dürften ja eigentlich froh sein, dass sie noch Mitglieder hinzugewinnen können. Da würde ich das auch nicht an einer fehlenden Firmung scheitern lassen. Ich hatte das auch so in Erinnerung mit der Firmung. Sonst sind es dann halt nur Taufzeugen, keine Paten.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von User-1735762864

Es geht nicht direkt um das Bundesland, sondern zu welcher Diözese die Kirche zugeordnet ist... und wie der einzelne Pfarrer das handhabt. Generell: nur mit Firmung hat man SELBST sich dazu entschieden der katholischen Glaubensgemeinschaft anzugehören. VG D