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Hallo Ich habe vor einigen Jahren eine Erbausschlagung vorgenommen für mich und meine Kinder. Bei einem Notar, da das zust.Gericht viel zu weit weg ist. Ging easy, da Überschuldung drin stand. Kostenpunkt überschaubar. Jetzt bin ich in der Erbfolge wohl angekommen (unbekannte Person, vor Monaten), denn offensichtlich haben wieder alle das Erbe ausgeschlagen. Aber nur ein nichtssagendes Blatt und "aus allen Berufungsgründen". Heisst das, ein Notar kostet nun richtig viel Geld? Und geht das nun einfach so oder muss ich nun auf das Familiengericht warten, da auf diesem Schreiben nix von Schulden steht?
Bei uns kann man im Gericht in der Stadt in der man wohnt bei der für Erbsachen zuständigen Stelle anrufen und einen Termin machen zur Erbausschlagung. Woher kommt denn das Schreiben? Da würde ich ja zuerst mal anrufen und nachfragen.
Etwas mehr als 600km entfernt wurde das Schreiben erstellt. Das letzte mal war es nur halb so weit, telefonische Auskunft mau. Und da blieb mir nur der Notar vor Ort, das nächste Gericht wollte nicht. Fahrt hätte aber genauso viel gekostet und Gericht in der Nähe fing auch an mit Frist abgelaufen. Notar vor Ort klärte das in meinem Interesse, Hier sicher auch Diskussionen, weil vor Monaten verstorben
Irgendwie schreibst du wirr. Ich verstehe gar nichts.
600 km....ja, aber woher? Gericht?
Und wenn die Frist zur Erbausschlagung abgelaufen war, dann kann eigentlich auch ein Notar da nichts mehr zu euren Gunsten machen.
Die Frist läuft nach 6 Wochen ab. Aber nicht, wenn nach Erbfolge erst irgendwann der Brief Monate oder über 1 Jahr (bei meiner Mutter z.b) nach dem Tod vom Amtsgericht bei mir ankommt. Erst dann laufen die 6 Wochen, so sagte es der Notar und so ging die letzte Ausschlagung durch. Nur das Gericht in meiner Nähe sah das anders also blieb mir wegen der 6 Wochenfrist nur ein teurerer Notar. Da ging die Ausschlagung relativ günstig und auch gleich für meine Jungs, weil in dem 1 Seiten Brief was von Überschuldung stand, weshalb Person vor mir Erbe ausschlug. Jetzt nicht, jetzt steht nur aus allen Berufungsgründen hat die Person vor mir ausgeschlagen. Brief wurde vorhin zugestellt. Schreibende Amtsgericht gut 600km entfernt von mir.
Hallo! Das ist Bullshit! Die Frist beginnt an dem Zeitpunkt, wo du als Verwandter vom Ableben deines Angehörigen erfahren hast. Nur zur Info. Ggf hast du das beim Notar angegeben. Warst du dann außerhalb der Frist, hast du schlechte Karten. Gruß h
Die Auskunft vom Amtsgericht war Bullshit, korrekt. Wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht und man meint als Bürger, Auskunft bei Gericht wäre richtig. Deshalb hatte ich auch keine Lust extra hinzufahren und dann weiterdiskutieren zu müssen. Der Brief an mich vom Amtsgericht Wohnsitz Verstorbene beim letzten mal wurde datiert auf Tag x, falsche Adresse, irgendwann Tag y, 5 Wochen Postlaufzeit, bei mir zugestellt ohne PZU. Anruf ortsansässige AG 1 Tag später....Fehlinformation AG, deshalb wegen der Frist sofort Notar angerufen. Das AG war wirklich felsenfest der Meinung ich sei 1Jahr über der Frist. Jetzt trägt der Brief wieder falsche Adresse (melde mich ordnungsgemäß immer um!)und zusätzlich mein Name falsch geschrieben.
Die gehen nicht nach Einwohnermeldeamt. Sondern die fragen bei den anderen Familienmitgliedern an wen die noch kennen und welche Adresse. Deshalb wohl falscher Name und Adresse.
Mit Verlaub, aber diese Aussage ist ihrerseits "Bullshit". Dann müsste ich bei jeglichem Verwandten, egal wie weit entfernt, vorsorglich eine Erbausschlagung machen, wenn ich von dessen Tod erfahre. Könnte ja sein, dass alle anderen, die in der Erbfolge vor mir stehen, das Erbe ausschlagen. Die 6-Wochen-Frist beginnt - grob gesagt - mit der Kenntnis davon, dass man dem Grunde nach Erbe ist. Bezüglich der Notarkosten sind bei Überschuldung generell lediglich 30,00 € geschuldet. Ansonsten richten sich die Kosten nach der Höhe der Erbmasse. Es fällt eine 0,5-Gebühr nach Nr. 21201 (Anlage 1 zum GNotKG) an. Man muss ergänzend in Anlage 2 GNotKG schauen, hierbei Tabelle B. Bei einer Erbmasse von 10.000,00 € sind die Gebühren z.B. 37,50 €, bei einer Erbmasse von 50.000,00 € sind es 82,50 €.
Wirklich? Wusste ich nicht. Dann irritiert mich Zustellung beim letzten mal. Adresse Berlin, Zustellung bei mir in Niedersachsen *kopfkratz* Da war auch nur ein Aufkleber mit korrigierter Adresse auf dem Umschlag drauf. Jetzt auch, bis auf falsche Schreibweise. Wenn das Angehörige angeben, dann kann ich aufgrund der alten Adresse einkreisen, wer Adresse weitergeben könnte. Mit Schreibfehler beim Namen, was für sich spricht und ich wieder weiss, warum ich selbst "lukrative" erbschaften ausschlagen würde. (Persönliche randbemerkung) Dann will ich mal hoffen, dass die Ausschlagung nicht viel kostet und das gleich für die Kids geht.
So wars bei meiner verstorbenen Schwester und meinem im ausland lebenden Vater. Sie wollten wissen, wann er vom Tod meiner Schwester erfahren hat, weil für ihn die Frist erst ab da begonnen hat. DAS war nicht meine Auskunft, sondern die einer Rechtspflegerin aus dem Amtsgericht. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die dort Bullshit erzählt haben. Dennoch LG h
Ich denke, Gustavinchen, du hast Recht. Bei meinem Vater war es klar, dass er Erbe ist, weil meine Schwester alleinstehend war. Somit standen an erster Stelle meine Eltern. Gruß h
Ist es das gleiche Erbe? Oder jemand anders der gestorben ist? Neben Erbausschlagung und -annahme gibt es auch die Möglichkeit erst einmal einen Erbverwalter einzuschalten. Google auch mal nach Nachlassverwalter und Nachlassinsolvenz.
Danke Nein, ist ein anderes Erbe.
Da hat sich das AG damals aber nicht mit Ruhm bekleckert. Wie du schon schreibst, läuft deine Frist ab Kenntnis über den Erbfall (§ 1944 Abs 2 BGB regelt das eindeutig). Dass die vor die erbberechtigt Person aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen hat, heißt, dass diese kein Interesse an der Beteiligung am Erbe bzw. Berufung als Erbe hat, weder eine testamentarische noch eine gesetzliche.
Vermutlich war es im vorangegangenen Erbfall (die Mutter der TE ?) so, dass das Nachlassgericht es als nicht gerade naheliegend gesehen hat, dass ein Kind erst Monate später und durchs Nachlassgericht vom Erbfall (Tod der Mutter) erfährt. Über so eine Frist kann man dann schon mal trefflich streiten. Insofern war da vermutlich der Notar vonnöten. Wenn jetzt (neuer Erbfall) eine Person verstorben ist, die die TE nicht einmal kennt, beginnt die Ausschlagungsfrist unzweifelhaft erst mit der Kenntnis des Erbfalls durch den Brief des Nachlassgerichts. Also, morgen früh direkt das Nachlassgericht anrufen und den Sachverhalt klären. Die Entfernung zum Gericht spielt keine Rolle, die Ausschlagung kann auch vom Nachlassgericht am Wohnort des Erben erklärt werden.
Wenn es ein naher Angehöriger war ist das durchaus möglich, wie du es beschrieben hast. Aber es kommt weitaus häufiger vor als man denkt, dass nahe Angehörige keinerlei Kontakt haben und die Erben quasi erstmal gefunden werden müssen, um sie über den Erbfall zu informieren.
Da hat sich das AG damals aber nicht mit Ruhm bekleckert. Wie du schon schreibst, läuft deine Frist ab Kenntnis über den Erbfall (§ 1944 Abs 2 BGB regelt das eindeutig). Dass die vor die erbberechtigt Person aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen hat, heißt, dass diese kein Interesse an der Beteiligung am Erbe bzw. Berufung als Erbe hat, weder eine testamentarische noch eine gesetzliche.
Da hat sich das AG damals aber nicht mit Ruhm bekleckert. Wie du schon schreibst, läuft deine Frist ab Kenntnis über den Erbfall (§ 1944 Abs 2 BGB regelt das eindeutig). Dass die vor die erbberechtigt Person aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen hat, heißt, dass diese kein Interesse an der Beteiligung am Erbe bzw. Berufung als Erbe hat, weder eine testamentarische noch eine gesetzliche.
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Hach was...ein Fred, viele Antworten. Yahoo
Einfach zum Notar und Erbe erneut ausschlagen. Wie kommst du darauf,dass es diesmal teurer wird?
Bei Schulden kostet es ca30€ das Erbe auszuschlagen. Sonst ginge es nach Wert oder Schätzung? Und hier ist nicht Überschuldung angekreuzt. Deshalb ja auch meine Überlegung, ob hier das Familiengericht auch noch einspringt für meine Kinder.
Amtsgericht anrufen, Rechtspfleger verlangen. Die sagen dir dann, was Sache ist. Zum Notar gehe ich nicht mehr. Der hat fast das Doppelte an Gebühren verlangt, als das hiesige Amtsgericht. Gruß h
.
Amtsgericht ist meist billiger allerdings war es bei mir so, dass die do voll mit Terminen waren dass ich die Frist zur Ausschlagung nicht hätte wahren können somit ging ich zum Notar. Die Frist beginnt erst wenn du weißt dass du erbst, bist du also nicht der erste in der erbfolge, dann beginnt die dann wenn dir der Brief zugestellt wurde in den du darüber informiert wirst dass du erbst.
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