GuteZeiten
Hallo! Ich habe vor ein paar Tagen wo gelesen, dass man zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, wenn man Elterngeld bekommt. Ich habe meine letzte Steuererklärung vor 10 Jahren abgegeben, danach hat es sich nicht mehr gelohnt und ich war von meiner Einkommensklasse her nicht dazu verpflichtet. Das mit dem Elterngeld wusste ich bisher nicht. Nun stehe ich vor einem Dilemma... denn ich habe nicht nur letztes Jahr Elterngeld bekommen, sondern 2016, für mein erstes Kind (ist jetzt das zweite) auch. Wenn ich jetzt eine Steuererklärung abgeben würde, kommt das Finanzamt vielleicht darauf, dass ich für 2016, wann ich auch dazu verpflichtet war, keine abgegeben habe?! Muss ich denn mit hohen Nachzahlungen bzw. Versäumnisgebühren rechnen? Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Hallo, Bei einer Kollegin war das tatsächlich so... Kind 1 2011 geboren. 2014 das erste Mal wieder Steuererklärung gemacht.. Musste 2010 bis 2013 nachreichen. Hab allerdings jede Menge zurück. Deshalb war es bei denen nicht schlimm. Grüße
Danke. Also so wie ich das verstehe, musste deine Kollegin für die Jahre 2010-2013 jeweils eine Steuererklärung abgeben. Das wäre für mich nicht so problematisch, ich befürchte nur, dass ich wegen der 2017 (für 2016) nicht abgegebene Steuererklärung Versäumnisgebühren zahlen muss, die vielleicht sehr hoch sind?! Wenn das Finanzamt, sagen wir mal, für jeden Monat „Verspätung“ eine Gebühr verlangt... dann hätte ich jetzt mindestens 36 Monate Verspätung
So weit ich weiß gilt diese aber erst für die Jahre ab wo diese Gebühr beschlossen wurde,kam die nicht erst später? Rauszögern hilft ja nicht sonst wird immer mehr fällig,beim Finanzamt anrufen und nachfragen hilft,leider hilft unwissen nicht vor der Strafe,aber dann weißt du ungefähr was auf euch zukommt Soweit ich weiß muss man auch weiterhin eine Erklärung abgeben ,sobald man es einmal.musste(aber das kann sich inzwischen auch geändert haben,wir müssen sie eh jedes Jahr abgeben)
Hallo, Da habe ich echt keine Ahnung... Für meine Kollegin waren das 4000 Euro plus.... Kennst du vielleicht jemanden der beim Steuerberater arbeitet? Ich fluche jedes mal über unsere Steuererklärung. Ich hasse es. Ggf ist es ja gar nicht schlimm für dich. Ich drücke dir die Daumen. Grüße
Wirst du alleine veranlagt oder mit zusammen mit deinem Mann? Du musst dann deshalb eine abgeben weil das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Du kannst dir das auch durchrechnen mit Elster. Alles eingeben und du bekommst grob raus, was dabei raus kommt. Sicher hattest du noch Werbungskosten oder Fahrtkosten. Daneben gibt es für Kinder noch einen Freibetrag Im Übrigen lohnt sich oft eine Steuererklärung.
Danke für die Antwort. Mein Freund (sind nicht verheiratet) ist selbstständig. Also würde ich die Steuererklärung nur für mich abgeben. Bin Steuerklasse I. Beim letzten Mal vor ca. 10 Jahren, wo ich eine abgegeben habe, musste ich nachzahlen. Vielleicht hätte ich mit einer Steuerberatung etwas zurückbekommen, aber bei meinem Einkommen wäre das wahrscheinlich nur ausreichend, um den Steuerberater zu zahlen... und es ist immer noch so. Nun mache ich mir weniger Sorgen darum, ob ich jeweils etwas nachzahlen müsste oder zurückbekommen würde, selbst wenn ich die Steuererklärungen nachreichen muss. Meine Sorge bezieht sich auf die möglichen Strafzahlungen, weil ich die Steuererklärung für das Jahr 2016 nicht abgegeben habe, wo ich auch Elterngeld bezogen hatte. Ich habe sozusagen die Frist um 36 Monate überzogen...
Du zahlst 0,25% deiner Nachzahlung pro Monat, den die Steuererklärung zu spät ist, den sog. Verspätungszuschlag. Liegt aber im Ermessen des Finanzamtes. Muss also nicht unbedingt anfallen, erst recht nicht bei einer Erstattung. Zwangsgeld gibt es nur wenn du keine Erklärung abgibst trotz Aufforderung
Danke. 0,25% ist einigermaßen übersichtlich. Zu einer Abgabe aufgefordert bzw. angeschrieben wurde ich nie. Dann traue ich mich vielleicht, und schaue was passiert...
Mein Partner musste kürzlich die Steuererklärungen von 2011-2013 einreichen (hatte er damals nicht) sowie 2014 korrigieren da bei der Halbweisenrente etwas falsch lief. Musste auch 1000 Euro nachzahlen aber ohne Zuschlag. Ich arbeite stundenweise beim Steuerberater (keine Fachkraft). Wenn das Finanzamt denkt da ist was zu holen schreiben die einen direkt mit Frist an. Ich habe noch nie davon gehört dass man ohne Brief mit Frist bzw. dessen Igrorierung Mahnzuschlag zahlen musste.
Das beruhigt mich schon, vielen Dank. Ich werde dann die Steuererklärung vorbereiten und ggf. einen Steuerberater dazu holen.
Kurz vor dem ersten Geburtstag meiner Tochter habe ich einen Brief bekommen mit der mir komplett ausgezahlten Summe des elterngeldes, weil ich damit meine Steuererklärung machen soll. Ich war aber auch damals Grenzgänger als ich in Elternzeit ging, hab in AT gearbeitet, also musste ich sie damals sowieso machen und seitdem bekomme ich Erinnerungen die Steuererklärung zu machen. Ich habe aber auch in den letzten zwei Jahren immer wieder was rausbekommen und meine Steuerberaterin hat mir damals auch geraten, dass mein Mann und ich in den Klassen 4 bleiben sollen, weil man da zurzeit besser fährt so ähnlich wie die in der Steuerklasse 1. Mein Mann war auch eine zeitlang selbstständig und das Finanzamt hat ihn auch an eine Steuererklärung erinnert obwohl er seit 2 Jahren wieder Arbeiter ist, dabei kam eine recht gute Rückzahlung raus. Eine Bekannte von mir und ihr Mann sind schon ewig in der 3 und 5, da ist man ja auch eigentlich verpflichtet eine Steuererklärung zu machen und das Finanzamt wollte erst eine von ihnen nachdem sich ihr Mann nebenbei noch selbstständig gemacht hat. Die hatten dann eine sehr hohe Nachzahlung, weil sie eben wirklich jahrelang nie eine abgegeben haben, obwohl sie bei den Steuerklasse ja müssen. Aber es ist nicht nur so, dass sich das Finanzamt meldet, wenn sie meinen von einem zu kassieren. Vielleicht kannst du ja bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe Verein nachfragen, ob du nachträglich alles nachreichen kannst und ob da noch was auf zwecks Versäumnis zukommen könnte.
Ich habe 2018 meine erste Steuererklärung und gleich für die letzten 4 Jahre rückwirkend gemacht. 2011+2012 habe ich Elterngeld bezogen und wusste ebenfalls nicht das man dann dazu gezwungen wird eine Steuererklärung abzugeben. Gemeldet hat sich dazu bisher niemand.
2016-2017 hab ich ebenfalls Elterngeld bezogen und musste nichts nachzahlen.
2018-2019 hab ich auch Elterngeld bezogen und musste auch nichts nachzahlen, bisher. Ich geh aber davon aus das es auch im Jahr 2019 so bleibt weils ein Plus war im Programm.
Ich würde einfach mal in einem Programm alles eingeben und schauen was raus kommt.
Man könnte natürlich auch warten bis man aufgefordert wird...
Super danke. Das klingt gut. Das mit dem Programm werde ich machen. Und ich denke ich werde erstmal für 2019 eine abgeben. Vielleicht kommen sie gar nicht darauf, dass ich für 2016 auch eine hätte abgeben müssen
Du kannst die letzten 4 Jahre problemlos einfach einreichen... also 16, 17, 18 und 19 Und dann direkt alles geltend machen (Schwangerschaftsbedingte Aufwendungen etc)
Beim Elterngeld muss man ja nur deshalb nachzahlen weil es sich auf das zu versteuernde Gesamteinkommen addiert,das Elterngeld an sich ich ja eigentlich Steuerfrei nur wenn man mit sonstigen Einnahmen über den Steuerfreibetrag kommt dann wird eine Nachzahlung fällig,bei Zusammenveranlagung bei Ehepartnern schlägt es auf jeden Fall stärker ein als bei Einzelveranlagung (wenn man nicht Grade ein riesiges Einkommen hatte) Steuern verstehen ist eh so ne Sache,mein Mann hat in einem Jahr durch Kündigung eine Abfindung bekommen die höher war als sei Jahresverdienst,da die aber auch den vollen Soli davon abgehalten hatten haben wir in dem Jahr tatsächlich Geld zurück bekommen,bei normalem Gehalt zahlen wir immer nach Auch das Finanzamt selber ist zur Beratung verpflichtet,sie erzählen die zwar nicht freiwillig wo du noch was rausbekommst,aber wenn du den Steuerberater nicht bezahlen möchtest ist das auch noch eine Option,ich gehe immer direkt dahin wenn ich Fragen habe
Nicht ganz korrekt, es wird zwar auf das zu versteuern Einkommen addiert, aber nur zur Ermittlung des Steuersatzes. Der ist dann ggfs höher wegen der progression. Daher nennt man es Progressionsvorbehalt. Die fällige Steuer ist dann das zu versteuernde Einkommen ohne Elterngeld mal den ggfs höheren Steuersatz durch das Elterngeld
Ja, bei uns war das auch so. Wir wussten nicht das wir eine Steuererklärung abgeben müssen und mussten dann 100€ "Strafe" zahlen.
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