Maxmami
Hallo zusammen,
Wer kennt sich aus mit dem Elterngeld Trick, dass man sich selbstständig macht damit man beim Kind no 2 das Elterngeld in selber Höhe bekommt wie beim Kind 1?
Also konkret. Mein 1. Kind wurde im Mai 2023 geboren. Ich war davor in Vollzeit angestellt. Bekomme bis Juni/ juli 2024 Elterngeld in, sagen wir mal, voller Höhe. Jetzt sind wir am überlegen wie wir es mit Kind 2 machen. Ich könnte mir vorstellen, dass Kind 2 zb im Sommer / Herbst 2025 zur Welt kommt. Wenn ich mich jetzt ab Herbst 2024 selbstständig mache, könnte ich doch die Kalender Jahre 2023 und 2024 ausklammern, weil ich Elterngeld für Kind 1 bezogen habe. Bemessen wird dann 2022, wo ich in Vollzeit gearbeitet habe und bekomme so wieder das Elterngeld in voller Höhe wie bei Kind 1, richtig?
Bis wann muss kind 2 spätestens auf der Welt sein, dass es klappt? Bis Ende 2026? Oder mache ich einen Denkfehler.
Was ist wenn ich ab zb Januar 2025 wieder in Teilzeit arbeite aber nebenbei selbstständig bin?
Und was wären gute Verdienstmöglichkeiten sich selbständig zu machen? Wie lange im Voraus sollte man da starten? Wie hat euer Arbeitgeber das aufgefasst? Ich könnte mir zb vorstellen was bei Etsy zu verkaufen. Wieviele Verkäufe sollte man da haben? Wie läuft das mit der Versicherung?
Danke für jegliche Tipps
Wie? ehrlich gesagt bei Trick bin ich raus. Und als Selbstständige kann ich diir sagen, dass ist nicht so lustig. Bemißt sich an dem, was du raushaben willst. Wenn du richtig verdienen willst- Beispiel: zu versteuerndes Einkommen 25000, davon ab die >Steuern, alle Versicherungen - mit Glück kommts du bei ca 1500-1800 netto raus. Dann rechnest du deine Ausgaben für deine Selbstständigkeit und Werbungskosten auf die 25000 und weißt was du als Jahresumsatz brauchst. Das teilst du durch deine Etsystücke und siehst wieviel verkauft werden muß. Aber dass man trickst, um zu profitieren finde ich in einer Solidargemeinschaft genannt Gesellschaft- äußerst unsozial.
Beim Elterngeldtrick geht es ja gar nicht um den Verdienst, sondern nur um die Ausklammerung von Monaten. Viele bleiben bewusst unter dem zu versteuernden Einkommen - sonst gibt es manchmal Probleme mit der KK, die ja weiterhin über den Ursprungs-AG läuft. Es reicht, wenn man eine (!) Rechnung vorweisen kann. Für mich ist es Sozialbetrug. Ich habe bei K2 auch weniger EG bekommen. Was auch logisch war, da ich nach K1 nur recht kurz in EZ war und zeitweise, aber nicht durchgängig VZ gearbeitet habe. Hätte ich mich Elterngeld-technisch optimiert, hätte ich länger EG bezogen, wäre länger in EZ gegangen und hätte weit weniger gearbeitet. Das kam mir aber nie in den Sinn.
Frage nicht gelesen? Es geht darum nebenbei selbständig zu sein um den Bemessungszeitraum zu verändern. Das ist ganz legal und hat nichts mit unsozial zu tun. Aber wie die meisten hier in den Kommentaren scheinen sie sich nicht auszukennen
Es ist legal, aber die Regelung wurde nicht dafür geschaffen, privilegierten Etsy-Moms ein paar mehr Monate ohne echte Arbeit bei gleichem EG zu ermöglichen. Sie sollte Frauen mit ECHTEN Gründungsabsichten dazu motivieren, dies in der EZ zu tun.
Wer sagt, dass etwas auf Etsy zu verkaufen nicht auch ein Start für eine Gründungsidee sein kann?
Früher haben Frauen ein 2. Kind bekommen, weil sie sich dies gewünscht haben. Da ging es nicht um Geldtricks.
Wir haben uns über sowas gar keine Gedanken gemacht als es um Kinder bekommen ging. Eher ob alles gesund ist .
Oh mein Gott. Wenn ich hier manche Kommentare lese zweifle ich am gesunden Menschenverstand. Aber für die, die nicht zwischen den Zeilen lesen können nochmal klar: 1. wir wünschen uns ein zweites Kind und nun stehen wir vor verschiedenen Optionen, wie wir für uns das beste daraus machen
Dann sollte dein Mann in Elternzeit und du VZ arbeiten gehen.
Warum? Mein Mann verdient deutlich mehr. Das macht gar keinen Sinn
So bekommt er volles EG (so maximiert ihr euer EG) und er darf mal Papa sein. Es macht auf vielen Ebenen Sinn.
Du könntest auch arbeiten. Sogar in der EZ. So bildet du wie andere Mütter die Grundlage für neues EG.
Dein mutterschutz muss spätestens im Dezember 2025 beginnen und der Sachbearbeiter saublöde sein. Sonst landest du unter Umständen extrem hart weil man dir die "Selbstständigkeit" nicht abnimmt.
„Sonst landest du unter Umständen extrem hart weil man dir die "Selbstständigkeit" nicht abnimmt.„ - was ist damit jetzt gemeint?
Du weisst nicht einmal womit du dich selbstständig machen willst. Klingt halt nicht glaubwürdig wenn da passend für das nächste Kind dann die Selbstständigkeit kommt. Glaubst du die kennen diese Tricks nicht? Also wird auch mal geprüft.
Also, ich bin zwar grundsätzlich gegen dubiose Tricksereien und wäre damit auch vorsichtige, aber ich habe mir (offenbar im Gegensatz zu manch anderen) wie Du Gedanken um die Finanzierbarkeit der Elternzeit gemacht. Ich kenne den „Trick“ nur grob. Deshalb nur der Rat: Schau mal bei Frau Bader. Die hat die Frage schon häufiger beantwortet.
Nö, hat sie nicht. Sie lehnt es ab, hierzu Tipps zu geben. Aber es gibt ja zahlreiche Blogs oder Online-Tutorials dazu (von EG-Trickserinnen, die damit ihre Selbstständigkeit füllen).
Ich hab von dem „Trick“ erstmals bei ihr im Forum gelesen. Ist aber auch schon länger her.
Aber ja, ich lehne das Ganze auch ab und wäre - wie gesagt - auch sehr vorsichtig mit solchen Dingen. Der Vergleich hinkt natürlich, aber manch ein Cum-Ex- Berater hielt sich auch für besonders schlau, indem er eine bestehende Gesetzeslücke ausnutzte und meinte, nicht belangt werden zu können…
Ok danke. Ich schau mal bei ihr rein, was sie dazu schreibt
Die beantwortet solche Trickanfragen nicht mehr. Weil eben Ausnutzung. Daran will sie sich nicht beteiligen.
Wenn du volle Höhe bekommst verdienst du so viel, dass du das doch locker ersparen kannst. Am meisten bekommt ihr übrigens beim Arbeiten-Trick: DU gehst bei K2 einfach arbeiten und dein Mann nimmt die ELTERNzeit mit ELTERNgeld.
Ist nicht volle Höhe vom Höchstsatz vom Elterngeld. Sondern volle Höhe vom Elterngeld von Kind 1. Hoffe es ist jetzt verständlicher. Beim 2. Kind würde ich dann auf den Mindestsatz von 300€ fallen. Mit Sparen für dato ist gerade auch nicht drin
Wenn man zwischendurch normal arbeitet (TZ in EZ geht bis zu 30 Stunden/Woche), ist man auch nicht auf den Mindestsatz angewiesen. Du hättest ab Mai einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Selbst wenn du direkt wieder schwanger wirst, sind da noch viele Monate Zeit, die EG-Summe zu optimieren. EG ist eine Entgeltersatzleistung für Menschen, die aus irgendwelchen Gründen für einen bestimmten Zeitraum nicht arbeiten können, nicht für Eltern, die lieber länger zu Hause bleiben.
Es ist aus verschiedenen Gründen schwierig, sonst hätte ich nicht gefragt. 1. Krippenplatz habe ich frühestens ab Dezember 2024. bis dahin bin ich höchst wahrscheinlich schon schwanger. Und ich finde es meinem jetzigen Arbeitgeber nicht fair gegenüber schwanger zu starten und dann direkt wieder weg zu sein. 2. Rechtsanspruch Ja. Aber hier ist die Frage wo mir dann ein Krippenplatz angeboten wird. Es kann gut sein, dass ich dann einen Platz 30 km von mir entfernt annehmen muss. Ohne Auto geht das nicht und ich habe keins. 3. es geht nicht darum, dass ich nicht arbeiten möchte. Ich suche nur nach der besten Möglichkeit für mich und scheinbar gibt es ja diese legale „Lücke“ im System. Ich denke es wird von vielen schlauen Leuten genutzt und sollen sie doch. Nebenher selbständig zu sein ist ja auch nicht ebenso gemacht. Von daher suche ich keine Gründe länger zu Hause zu bleiben und nicht zu arbeiten sondern wie ich mein Kind betreuen kann UND zu Hause arbeiten kann und nicht mit 2 Kids von 300€ im Monat leben muss. Also bitte erstmal nachdenken bevor man sowas schreibt
Die meisten wissen durchaus , was sie schreiben. War ja bei Ihnen und uns nicht anders. In deinem AP wird deutlich, dass du keine Ahnung von Selbstständigkeit hast . Nach einer Geschäftsidee und einem Konzept UND Kalkulation in einem Forum zu fragen, liest sich so naiv und unterspannt- da kannst du keine Profitips erwarten. Du hast dich damit schlicht noch nicht mal beschäftigt und keine Idee. Genauso wie es naiv ist zu glauben, Kind 2 käme, wie du es planst. Viele Frauen erleben das Gegenteil oder auch Fehlgeburten zwischen das Schwangerschaften. Und schon ist das Modell von du träumst hinfällig.
Also gerade hast du noch geschrieben, dass dein Mann viel mehr als du verdient. Also wie kommst du darauf, dass du und die Kinder von 300 Euro im Monat leben müssten? Hat dein Mann denn vor, seinen ganzen Verdienst für sich zu behalten? (Ich hoffe doch nicht, sonst solltest du lieber nach „Unterhalt“ googeln.) Ansonsten gibt es zum Glück einige Optionen: - Arbeitentrick (schon oben erwähnt) - Vorhersparentrick - Sparsam-in-Elternzeit-Trick - Baby-planen-wenn-Finanzen-gesichert-Trick Falls es bei euch wirklich finanziell knapp ist, würde ich mich lieber direkt über die dafür vorgesehenen Möglichkeiten informieren (Wohngeld usw.)
Es geht ja einfach nicht darum in der Frage…
Ich gehe sogar so weit zu sagen, jemand der plant selbstständig zu werden, sollte fähig sein solche Informationen an den richtigen Stellen zu beschaffen. Muss nun wegen Finanzamt, Gewerbeaufsicht usw ja auch.
Nein. Auch das stimmt nicht. Beim.zweiten Kind würde wieder geschaut, was hast du in den 12 Monaten davor verdient. Monate bis zum 12ten bei Basis oder 14 bei EG plus werden ausgeklammert. Plus die Monate mit Mutterschutz. Erst Monate darüber hinaus in denen du kein Einkommen hast, werden als Nullrunde gezählt. Damit du, wenn du ein so hohes EG bekommst, auf 300 € Mindestsatz kommst, muss da schon eine sehr grosse Lücke sein. Due nan natürlich verkleinern kann, indem man dort arbeitet. 32 Stunden die Woche sind auch in der EZ erlaubt. Darüber hinaus gibt es auch noch den Bonus für Geschwisterkinder unter 3 Jahren. Kindergeld nicht zu vergessen.
Sofern du die 10 % also auch noch abkassieren möchtest, solltest du dich ranhalten mit dem schwanger werden. Die enden auf jeden Fall, wenn dein erstes Kind 3 wird. Kannst dir also ausrechnen, dass du mit Oktober 26 viel zu spät bist. Zumal das nach Ende der EZ ist. Wwnn dein Kind im Mai 23 geboren ist. Da wirst du dann arbeiten müssen. Schon weil es sonst Kein mutterschutzgekd bekommst und keinem Anspruch auf EZ hast mangels AG. Was dann problematisch mit der KV werden könnte - da selbstständig.
Der beste Tipp: Lass es! Da du noch gar kein Gewerbe hast. Das kriegst du auch nicht mal ebenso aufgebaut. Irgendwas auf Etsy?! Ich bitte. Um in deiner Gedankenwelt zu bleiben: Weißt du, was eine private KV kostet? In der Schwangerschaft? Geburt? So viele Marienkäferchen, selbstgehäkelt (mit Liebe!), kann die Welt nicht kaufen. Lass es. Es würde euch eher runterreißen! Ich habe beide Kinder mit Basiselterngeld bekommen. Bei K1 war ich schon über ein Jahr krankgeschrieben, K2 kam 1,5 Jahre später. Geht. Die Etsysache solltest du dir gehörig aus dem Kopf schlagen.
Mit dem EG-Trick braucht man keine private KV, weil man in Elternzeit freiberuflich tätig ist und ja weiterhin einen AG hat. KV läuft beitragsfrei weiter. Allein dafür muss man also (leider) keine Marienkäferchen stricken oder häkeln.
Das finde ich ziemlich krass.
Die Mütter, die ohne Erwerbstätigkeit die drei Jahre EZ ausschöpfen, bleiben ja auch versichert. Der Unterschied ist da aber, dass bei denen halt die letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz für das Elterngeld gezählt werden - ergo bleibt meist nur der Grundbetrag plus ggf. Geschwisterbonus. Für Selbstständige zählt das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt, Zeiten mit EG-Bezug können ausgeklammert werden. Mutterschutz fällt auch raus. Dadurch ergeben sich ganz andere Rechenmodelle. M. E. eine enorme Benachteiligung von Frauen, die zügig wieder arbeiten gehen (oft ja TZ in EZ). Ich habe mal einen Blog-Beitrag gelesen, da war eine Mutter völlig entsetzt, dass sie ja bei K2 mit TZ davor viel weniger EG bekommen wird. Sie würde ja nur deshalb nicht VZ arbeiten, da sie ein Kind betreut und diese Care-Arbeit solle doch bitte mit beim EG entlohnt werden. Dass sie aber z. B. eine staatlich hochsubventionierte Kita nutzt, noch Kindergeld bekommt usw. war der Dame irgendwie nicht klar.
Tricksen??? Unmöglich.
https://www.elterngeld.de/elterngeld-und-mischeinkuenfte/
Hey sorry eigentlich antworte ich nicht so blöde aber wir sind selbstständig und wenn ich sowas lese kann ich nicht anders
„Und was wären gute Verdienstmöglichkeiten sich selbständig zu machen? Wie lange im Voraus sollte man da starten? Wie hat euer Arbeitgeber das aufgefasst? Ich könnte mir zb vorstellen was bei Etsy zu verkaufen. Wieviele Verkäufe sollte man da haben? Wie läuft das mit der Versicherung?“
Am witzigsten ist ja das mit etsy
Lass es besser! Wirklich!
Also entweder will jemand die Frage nicht verstehen oder es ist zu spät am Abend
Dann zählt doch der Bemessungszeitraum, in dem du selbstständig warst! Selbständigkeit wird schließlich nicht ausgeklammert.
Ach Moment… du würdest quasi die EZ verlängern? Und dann nur was dazuverdienen?
Je nachdem. Ich weiß noch nicht genau ob ich in Tz bei meinem jetzigen Arbeitgeber wieder einsteige plus nebenher selbstständig bin. Oder selbstständig ohne TZ und von der jetzigen Elternzeit übergehe in die nächste. Allerdings wird dann die Selbstständigkeit gezählt sprich ich kann die Jahre ausklammern in denen ich in Elternzeit war wenn ich es richtig verstanden habe?
Nein. Nicht die in denen du in EZ warst. Das wird lustig
?
Ich meinte die Jahre in denen in Ersatz Leistung bezogen habe sprich Elterngeld. Sorry mein Fehler
Ich verstehe das schon so. Wenn du (teilweise) selbständig bist, dann kannst du das Berechnungsjahr verschieben und Jahre, in denen du Elterngeld bezogen hast, herausnehmen. Als Berechnungsgrundlage würde dann das Jahr vor der Geburt des 1.Kindes gelten. Am besten fragst du mal deinen Steuerberater, Diakonie, Caritas o.ä.
Werde ich machen. Danke dir!
Ja cooler Tipp
Die haben kaum bis gar keine Ahnung. In vielen Fällen. So viel Blödsinn gehört und erlebt.
Sie wird noch ganz snddre Sachen selbst recherchieren müssen. Auch das gehört zur Selbstständigkeit dazu. Den nichts im Leben wird einem hinter her getragen.
Du solltest lernen, die richtigen Begrifflichkeiten zu verwenden. Auch Elterngeld spielt nur längstens 14 Monate eine Rolle. Und nur wenn du EG plus gewählt hast. Es steht alles auf der Seite vom Bundesminesterium. Einfach mal lesen. Du wirst dich in vielen Dingen einlesen müssen. Den es interessiert niemanden wenn du später sagst, das habe ich nicht gewusst. Ist mit die wichtigste Lektion.
Und die Caritas und Diakonie sind auch nicht für EG-Optimierer mit gut verdienendem Partner zuständig - sondern für Menschen in echten Notsituationen!
Warum sollte sich denn bitte ein STEUERberater mit EG auskennen....?! Der kann sie zur Selbständigkeit beraten aber doch nicht zum Elterngeld!
Den einzigen „Trick“, den es gibt ist, dass du innerhalb von 14 Monate nach Geburt des ersten Kindes nochmal entbindest. Bis zu 14 Monate Elterngeld werden ausgeklammert (Elterngeld Plus Monate werden nicht (!) verpflichtend ausgeklammert!) So haben wir das „gemacht“, wobei die Beweggründe nicht Geld sein sollten… und sowas kann man ja auch schwer planen (man wird nicht gleich schwanger, Fehlgeburt, etc.) Etwas anderes gibt es nicht & in deinem Fall ist das hinfällig - die 14 Monate sind ja dann verstrichen
Mir sind das viel zu viele Konjunktive. Mein Rat: melde Dich zu einem Seminar über Selbstständigkeit an. Ein Existenzgründer:innenseminar. Das gibt es u.a. bei der IHK. Dort gibt es das Rüstzeug. Dann hast Du die Punkte die Dich jetzt beschäftigen schnell, gut und abgesichert abgeklärt. Dann ist es für Dich eventuell klarer was geht und was eben nicht. Eine Selbstständigkeit geht als Fake selten gut. Denn es gilt die Gewinnerzielungsabsicht. Wie weiter oben schon jemand schrieb, da musst Du aufpassen, dass Dir da keine Scheinselbständigkeit mit erschleichen von Leistungen vorgeworfen wird. Such Dir eine dich begleitende Fachberatung oder einen Steuerberater noch bevor Du Dich selbstständig machst. Du musst Dich weiterhin viel selber damit beschäftigen um auch einen eigenen Durchblick zu haben. Wenn Du das alles angegangen bist kannst Du dir deine Fragen selbst beantworten. Alles Gute.
du musst spätestens dez 25 im muschu sein. bedenke die neuen einkommensgrenzen für eg wenn dein mann so gut verdient. du brauchst die zustimmung des ag wie lang ist deine ez? eine verlängerung ist uu zustimmungspflichtig.
Und ganz wichtig: Man kann auch einfach Teilzeit arbeiten und selbständig etwas dazuverdienen ("Mischeinkommen"). Dem Arbeitgeber nicht "zumuten" zu wollen, gleich wieder schwanger zu werden, finde ich ehrlich gesagt ziemlich daneben. Wenn Dein Arbeitgeber ein Problem damit hat, daß Du immerhin mehrere Monate dort arbeitest (und dann in den Mutterschutz gehst), "verdient" er für mich keine Rücksichtnahme. Jedenfalls nicht auf dem Rücken der Steuerzahler. Aber gut, das ist keine Antwort auf Deine Frage. Mach Dich einfach schlau, was denn Selbständigkeit bedeutet. Wenn Du das wirklich möchtest - leg los. Aber beim Herumtricksen, ohne wirklich etwas verdienen zu wollen, wäre ich sehr vorsichtig. Ist reine Glückssache, ob Dein Sachbearbeiter das durchgehen läßt oder nicht. Und Sachbearbeiter können auch wechseln... Grundsätzlich ist es aber legal, klar. Ist für mich wie die Pendlerpauschale, doppelter Wohnsitz oder das Ehegattensplitting - gesamtwirtschaftlich (und im Falle von Pendlerpauschale und doppeltem Wohnsitz fürs Klima) ein großer Unfug, aber solange es sie gibt, ist es halt legal.
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