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Darf ich selbstgenähte Kinderkleider verkaufen?

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Darf ich selbstgenähte Kinderkleider verkaufen?

Wasserfrau1

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Möchte meine selbstgenähten Kinderkleider verkaufen (da sie unseren Kindern zu klein sind) z.b auf Ricardo (komme aus der Schweiz) Ebay, Dawanda etc. Darf ich das überhaubt? Die Schnitte sind ja nicht von mir (habe sie aber meist etwas verändert) Wisst ihr wie das Rechtlich aussieht? Habe mich gerade etwas umgesehen und z.b. auf Dawanda werden viele selbstgenähten Sachen verkauft sogar Tilda Puppen etc Lg Wasserfrau


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Wasserfrau1

Klar darfst du das. Wärst auch bei Ebay nicht die erste. Habe ich dort auch schon gesehen. Schön ist nur, wenn du es dabei schreibst. Also, dass es selbst genäht ist. LG tippi3


Wasserfrau1

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Aber kriegt man da nicht Probleme mit dem Urheberrecht? Habe ja die Schnitte nicht selbst entworfen..........


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Wasserfrau1

Die Kleider sind doch nicht neu, sondern getragen. Du hast sie doch nicht für ebay geschneidert... Ich bin mir nicht 100 % sicher, aber ich denke, das es keien Probleme geben wird.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Wasserfrau1

wenn sie gebraucht sind neu und extra genäht kann teuer werden. 1. darfstdu alle schnitte gewerblich nutzen? 2. alle stoffe? 3. versicherung? berufsgenossenschaft,gewerbe usw...


Wasserfrau1

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Habe leider bei Google nichts ''Handfestes'' gefunden wegen den getragenen Sachen. z.b. bei Farbenmix darfst du 10 Stück verkaufen Wendet man sich da am besten gleich beim Hersteller (z.b. Burda) oder hat jemand eine Ahnung wo ich mich im Internet schlau machen kann? lg Wasserfrau


dhana

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Antwort auf Beitrag von Wasserfrau1

Hallo, du darfst sie nicht als Markenkleidung verkaufen oder damit Werbung machen, das es wie .... gemacht ist. Ansonsten ist es ja keine nachgemachte Marke, die etwas vortäuschen soll, du verwendest ja sicher andere Stoffe, andere Farben, ... und natürlich auch kein entsprechendes Label. Insofern dürfte vom Markenrecht keine Urheberrechtsverletzung vorliegen - meine Laieneinschätzung. LG Dhana