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Darf ein Vermieter in die Ferienwohnung

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Darf ein Vermieter in die Ferienwohnung

smukke-pige

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In Abwesenheit des Mieters und ohne vorherige Absprache? Laut Vermieter ist er verpflichtet, nach dem Rechten zu sehen. Wir wussten von nichts und sind mehr als geschockt als auf einmal alles an einem anderen Platz stand. Es war vorher aufgeräumt, sauber. Wir haben uns nichts vorzuwerfen Dennoch wurden die Betten neu aufgeschüttelt, umgeräumt und ich bin fassungslos, da ich das noch nie erlebt habe in einer Ferienwohnung! Noch nie (!) Kam da unaufgefordert jemand in die Wohnung:-( Ich fühle mich in meiner Privatsphäre gestört. Habe mit dem Vermieter gesprochen, er zeigt sich uneinsichtig. Er sei im Recht und wird auch morgen, sobald wir das Haus verlassen, die Wohnung betreten. Was können wir tun um unseren Urlaub noch einigermaßen zu retten? Wir reden vom europäischen Ausland, haben über eine bekannte Gesellschaft gebucht, die für die Region bekannt ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

das Haus verlassen und dann gleich wieder zurück und sagen wir warten bis sie den Rundgang gemacht haben. Bei der Gesellschafft nach fragen. Habe ich auch noch nie erlebt. 1x doch in den Nierlande hat die Mieterin neue Küchentücher und in die Küche gelegt.


SaSi_77

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Na da hätte ich auch nicht schlecht geguckt. Das geht ja gar nicht. Die Whg ist an euch vermietet und in dieser Zeit muss der Vermieter VOR der Tür bleiben. Was will er denn jetzt jeden Tag dort ? Ich würde mich morgen früh gleich mit der Gesellschaft in Verbindung setzen, wo ihr gebucht habt.


Konfusius

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

In Deutschland wäre die Sachlage, dass im (Ferienmiet-)Vertrag geregelt sein muss, dass der Vermieter unangekündigt in Intervallen zu Reinigungszwecken die Wohnung betreten darf (kann man sich dann wie den Zimmerservice im Hotel vorstellen). Ansonsten darf er die Wohnung nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten. Wie es allerdings im Ausland ist, hängt wohl von den dort geltenden Regelungen ab, aber ich kann mir gut vorstellen, dass dies analog so in vielen Ländern gehandhabt wird. Was steht denn in eurem Mietvertrag? Wird da dem Vermieter das Recht eingeräumt, dass er einmal täglich in die Wohnung darf? Falls ja, dann habt ihr Pech und müsst das leider dulden. :(


Hasenherz81

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Hallo, Da würde ich mich auch nicht wohlfühlen. Wir hatten in Deutschland mal einen Handwerker in der Ferienwohnung - NACH vorherigem Anruf der Vermietagentur, ob wir damit einverstanden sind. Und umgeräumt hat da niemand! Nachfragen und bemängeln, ich finde, das ist ein No Go.


katzer

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Ob sie es dürfen weiß ich nicht, habe es aber selbst erlebt in Österreich. Das war für mich ein absolutes No Go und habe mir das andere Jahr ein neues Quartier gesucht.Hilft Dir jetzt nicht weiter aber wenn er so uneinsichtig ist würde ich alles zusammen räumen das er keine Möglichkeit hat was zu durchsuchen und warten bis er durch ist


omagina

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Antwort auf Beitrag von katzer

NEIN..darf er nicht.....wir haben eine und das ist einfach klar..die wohnung ist vermietet...da hab ich in der zeit nix drin zu suchen..es sei denn ich stelle irgentwas fest was wirklich bedrohlich wäre....ansonsten....ein ganz klares nein..lg


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von omagina

Aber wie ist das dann wenn man eine Ferienwohnung hat mit zB. Handtüchern. Die müssen ja mal gewechselt werden wenn ich drei Wochen da drin bin. Werden die dann vor die Tür gelegt? Oder Bettwäsche. Die kann ja auch nicht ewig drauf bleiben wenn man länger bleibt.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Ich weiß nicht ob er das darf. Schade ist halt dass er deinen Wunsch nicht respektieren will. Ich habe mir da noch nie Gedanken gemacht, im Hotel kommt ja auch der zimmerservice und räumt auf. Frag doch auf dem buchungsportal mal nach.


Kinderland

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

darf Das sollte aber im Vertrag stehe, ist aber kein muss.


Zero

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Der Mieter hat in diesem Fall Hausrecht. https://www.deutschland-monteurzimmer.de/hausrecht-vermietung-monteurzimmer-ferienwohnung.html


Konfusius

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Antwort auf Beitrag von Zero

Doch, wenn es vertraglich so vereinbart wurde (Stichwort: Mietvertrag vs. Beherbergungsvertrag). Die AP soll einfach nachsehen, was sie unterschrieben hat, dann ist klar, ob der Vermieter das darf oder nicht.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Zero

Es ist aber nicht Deutschland sondern Ausland. Deutsche Gesetze interessieren da also gar nicht. Intelligent wäre es wenn man nach den Gesetzen des Landes schauen würde in dem man gerade Urlaub macht.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Felica

Du bist ja wieder äußerst freundlich. Du liest Dir also vor jedem Urlaub das Gesetzbuch des jeweiligen Landes durch?


kaempferin

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Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

"Du liest Dir also vor jedem Urlaub das Gesetzbuch des jeweiligen Landes durch?" Auch wenn ich nicht gemeint bin, aber ich finde diese Deine Frage einfach total lustig und witzig und habe, als ich das gelesen habe, erst mal herzlich gelacht! Und nein, das macht ja wohl keiner - oder besser gesagt, erst dann, wenn es spruchreif wird - wie Falle der Fadeneröffnerin. Denn sonst hätte man ja wirklich viel zu tun.


Felica

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Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

Nein tue ich nicht. Aber wenn ich wem aus dem Brustton der Überzeugung sage, das ist nicht erlaubt was der andere macht, dann sollte man sich schon auskennen. Und ich poste nicht die Gesetze anderer Länder. Zumal wenn man drauf hinweißt das es eben nicht Deutschland ist. Ich bekenne aber, ich setze nicht voraus das sich die ganze Welt um Deutschland dreht und alle Länder dieser Welt das deutsche Gesetz beachten. Lesen der Frage setze ich aber durchaus voraus. Und da stand ganz klar, es geht um das europäische Ausland, nicht um Deutschland. Hilfreich wäre es gewesen zu schreiben welches Land es ist, denn das europäische Ausland ist größer und blöderweise haben alle ihre eigenen Gesetze. Mit dieser Info hätte evtl jemand der sich mit den Gesetzen des Urlaubslandes auskennt, dann eine hilfreiche Antwort geben können mit der die TE was anfangen kann. Statt noch 10-20mal völlig falsche Antworten zu bekommen. Entschuldigung also wenn es mir wichtiger was das die TE eine richtige Antwort bekommt, wie die Befindlichkeiten zu beachten die evtl irgendwer hat der scheinbar die Frage gar nicht gelesen hat.


einafets

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Würde mich auch extrem stören. Entscheidend ist aber wohl schon was in eurem Mietvertrag steht. Über welche Agentur habt ihr denn gebucht? In welchem Land seid ihr? Wir hatten das bisher noch nie. Wegen neuer Handtücher oder Bettwäsche wird geklingelt. Steht bei euch irgendwo im Kleingedruckten dass die Wohnung täglich gereinigt wird? Wie lange seid ihr denn dort? Wegen ein paar Tagen würde ich es eventuell zähneknirschend akzeptieren. Bei zwei oder drei Wochen versuchen eine Lösung zu finden. Vielleicht anbieten, dass er einmal pro Woche gucken darf, wenn er so besorgt ist um sein Eigentum... Ich hoffe, ihr findet eine Lösung und habt noch einen schönen Urlaub.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Es haben ja schon mehrere geschrieben, es könnte hilfreich sein in den Mietvertrag zu schauen (den Hinweis von Felica finde ich aber richtig, deutsches Rechtsempfinden taugt da rein gar nichts). Aber auch das studieren des Mietvertrages und der AGB wird dir voraussichtlich nicht helfen, denn entweder steht da gar nichts drin oder es steht drin er darf es oder er darf es nicht! Toll, DU willst aber, dass er es in jedem Fall lässt und ER hat angekündigt, dass er es weiter tun wird. Dein Anliegen ist es "den Urlaub zu retten". Ich würde daher versuchen über "die bekannte Gesellschaft, über die gebucht wurde und die für die Region bekannt ist", eine Vermittlung zu erzielen. Vielleicht können die Einfluss auf den Vermieter nehmen. Vielleicht sollte man das schriftlich machen, falls man im Nachgang belegen muss, dass ein qualitätsmindernder Mangel vorgelegen hat (und Schadensersatz beanspruchen möchte)...vielleicht sollte man das auch schon in den Raum stellen. Außerdem würde ich dokumentieren wann er in der Wohnung war und was er dort getan hat (Vorher-Nachher-Foto).


kaempferin

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

Zu anderen Ländern kann ich leider nichts sagen, aber hierzulande (in (der) (BR)D) ist es jedenfalls nicht erlaubt. Wenn der Vermieter das möchte (also in Abwesenheit der Mieter nach dem Rechten sehen) müssen die Mieter vorher informiert werden und der Vermieter muss sich deren Einverständnis einholen. Ich wäre jedenfalls überhaupt nicht begeistert, wenn ich herausbekommen würde, dass der Vermieter während meiner Abwesenheit heimlich in meiner (Ferien)wohnung war und umgeräumt wurde. Davon ab, dass das nicht erlaubt ist. Was Euch betrifft - um welches europäische Ausland handelt es sich denn? Aber wenn das DORT erlaubt ist, dass der Vermieter so einfach während der Abwesenheit der Mieter die Wohnung betreten darf, könnt Ihr dann leider überhaupt nichts machen. Und ich kenne mich mit Mietgesetzen im Ausland nicht aus. Von daher würde ich da unbedingt mal nachfragen bzw. mich im Netz darüber ausgiebig informieren.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von smukke-pige

mich würde das jetzt nicht stöhren da ich dort nix verbotenes tue, nix zerstöreund, nix zu verbergen und auch sonst keine bösen absichten habe, dürfte er gern rein und nach dem rechten sehen. stöhrt er sich an meiner ordnung während des urlaubs , wäre das nur sein ,nicht mein problem einen aufreger ist mir so etwas nicht wert