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Darf die Hausverwaltung das (Heizung nachts ausstellen)?

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Darf die Hausverwaltung das (Heizung nachts ausstellen)?

heutanonym

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Bin total genervt, seit 1.1. gehen um 23 Uhr meine Heizungen alle aus und am Morgen, genaue Uhrzeit weiß ch nicht, wieder an. Wohne im Dachgeschoss, das Dach ist nicht gedämmt und die ei e Seite nur mäßig bis eher schlecht, es kühlt schnell aus wenn die Heizungen aus sind und mit alle Heizungen auf 3 bekomme ch gerade mal 18-19 Grad, wenn es draußen Minusgrade hat sind es in der Wohnung bzw dem relevanten Zimmer 17 Grad und kühlt noch schneller wieder aus. Darf die Hausverwaltung sowas machen??


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

kurz gegooglet: Ja, im Interesse der Energieeinsparungn darf und muss die Heizung nachts abgesenkt werden. Aber auch nachts muss eine Mindesttemperatur gewährleistet sein, etwa 17 bis 18 Grad Celsius. Der Vermieter darf die Heizung also nicht völlig ausschalten. https://www.energieverbraucher.de/de/heizbeginn__527/#:~:text=Ja%2C%20im%20Interesse%20der%20Energieeinsparungn,Heizung%20also%20nicht%20völlig%20ausschalten.


heutanonym

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Puh ok, also rechtzeitig duschen gehen... Wenn es Minusgrade hat, soll hier in den nächsten Tagen auf -9 bis max. -5 Grad runtergehen, dann wird das bei stundenlang ausgeschalteter Heizung auf unter 17 Grad gehen. Vermute mal die anderen um.Haus betrifft das nicht so, aber hier im Dachgeschoss kühlen die Wohnungen rasch aus, ist bei den Nachbarn genauso, 17 Grad bei Heizungen alle auf 2...


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

falls du nachts wach bist, dann führ doch mal ein paar tage ein kälteprotokoll und weise, falls es eben unter die 17 grad geht, die HV darauf hin. dann hättest du zumindest schon mal einen "verhandlungsansatz".


heutanonym

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Solang bin ch danndoxh nicht wach, gehe jetzt schlafen. Aber als es neulich so 7-10 Tage Minusgrade hatte hatte ch tagsüber mit alle Heizungen auf 2 17 Grad und mit alle auf 4 ich meine 20, da war echt auch in der Wohnung zu spüren dass es draußen kälter war. Hab mir schon eine Fleecejacke und warme Socken gekauft... Werde aber das Thermometer fotografieren bzw wirklich mal so ein Protokoll machen, danke für den Tipp


heutanonym

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Ch hab auch garnicht prinzipiell ein Problem mit nachts Heiaus, schlafe auch gerne bei offenem Fenster, aber 23Uhr ist mir persönlich zu früh dafür und eben dass sie ganz ausgeht, neulich ging es mr nicht so und ch war arg verfroren, da hatte ich nachts das Fenster zu und war froh die Heizung anmachen zu können


Phila83

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Das hilft dir nicht. Aber es gibt 99 Gründe NICHT in eine Dachgeschosswohnung zu ziehen... Wenn du einen privaten Vermieter hast, dann kannst du bestimmt mit ihm reden! Ich musste zur Arbeit früh hoch und spätestens 5h duschen. Heizung/Warmwasser kam aber erst ab 6h. Ich hab das meinem Vermieter erzählt und der hat sofort die Heizung/Warmwasser umgestellt.


heutanonym

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Ich weiß, und im Sommer ist es sehr warm hier, aber die Wohnung ist schön :-) Ist ein privater Vermieter, meine es ist eine Eigentümergemeinschaft. Wenn die Heizung erst um 0Uhr runtergedreht würde wäre das super, vielleicht gibt es ja Verhandlungsspielraum


Nikac

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Bei uns fährt die Heizung auch ab 22 Uhr runter. Anscheinend ist es aber dem Vermieter erlaubt das so zu tun. Es wurden Anfang des letztem Jahres extra Thermostate an den Heizungen angebracht die das regulieren. Und um 6 Uhr fährt sie wieder hoch.


Caot

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Nein, darf er nicht. Aber wird dazu doch mal eine Suchmaschine an. Mal davon jedoch abgesehen, meine Heizung geht hier 20 Uhr komplett aus und erst 5 Uhr wieder an. Da ich tagsüber auch nur 20 Grad habe, sinkt die Temperatur da sicherlich um 23 Uhr auch auf 19 Grad. Aber - ich geh da schlafen. Oder nehm halt eine Decke. Meinen Verbrauch jedoch haben wir halbiert.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Das weiss ich nicht, aber wir haben die Heizung immer von 23:00 - 6:00 aus.(eigenheim)


mamileinchen85

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Ob komplett ausgeschaltet werden darf, weiß ich nicht, aber herunter geregelt darf werden, sofern mind. 17° gewährleistet werden können. Da würde ich auch ein Protokoll führen. Aber abgesehen davon, ob es erlaubt ist, ist es gar nicht gut, die Heizung komplett abzuschalten. 1. steigt die Gefahr von Schimmelpilz und 2. ist der Energiebedarf höher, wenn in der Früh wieder komplett aufgeheizt werden muss. Wir haben bei unserem Haus auch die Heizung nachts etwas gedrosselt, aber im Schlafzimmer haben wir trotzdem 18-19° Ich würde da mal mit dem Vermieter sprechen, nicht dass dann Probleme mit Schimmelpilz auch noch kommen.


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Du schreibst immer nur von Stufe 2 oder 3 und die angegebenen Temperaturen entsprechen ja diesen Stufen. Wie warm wird die Wohnung denn bei Stufe 5 oder 6 ? Kein Vermieter ist verpflichtet die Heizung so hochzufahren, dass du bei stark gedrosseltem Heizkörper 20 oder mehr Grad in der Wohnung hast. Und Nachtabsenkungen werden oft schon ab 22 Uhr durchgeführt. Ein richtig warmer Heizkörper wird dann ja auch nicht schlagartig völlig kalt.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

Absenkung - ja. Ausstellen - nein. Ich würde dem Vermieter halt darauf hinweisen, das du so keine Gewährleistung übernehmen willst wegen möglicher Schimmelbildung. Du darum bittest, weil die Mindesttemperatur nicht eingehalten wirst, das mit sofortiger Wirkung die Heizung nachts wieder an ist und du andernfalls die Miete kürzt. Falls noch nicht im Mieterschutzverein, dringend nachholen.