LouisApril05
Kann man das ev. gegenüber der Haftpflichtvers. geltend machen? Weis das jemand kann mir da jemand weiterhelfen?
Hast Du ne Glasversicherung? Haftpflicht springt ja nur ein, wenn es jemand anders kaputt gemacht hat und dann eben dessen Haftpflicht. Gruß
nein, nicht bei deiner eigenen.
Hallo, wenn die Küche dem Vermieter gehört, ist es möglich, das wenn die Mietsache durch dein verschulden beschädigt wird, auch deine Haftpflicht zuständig ist. Wenn es deine eigene Küche ist nicht. Gruß dhana
Haftpflicht nicht... eher die Hausrat... da musst du nachfragen
weder Haftpflicht noch Hausrat Glasversicherung... sonst aussichtslos.
Ist meine eigene Küche im eigenem Haus.
Dann geht das nicht.
deine Küche, deine Schuld wenn keine Glasversicherung auch dein Pech auf deine Kosten
Find ich Quatsch, weil teuer.
Glas gibt es extra, die greifen ja auch bei Fenstern/Türen zum Beispiel.
ich habe mal bei der Versicherung gearbeitet im Zweifelsfalle war dann zufällig eine entfernte Verwandte zu Besuch die eine Tasse aus dem Schrank nehmen sollte und diese aufs Ceranfeld warf... huch
JA, es könnte ja heute mal deine Mutter gekocht haben.
Das war kein Tipp wie man betrügen kann
Hab ich auch nicht gesagt,
Natürlich nicht...
Ansonsten ist die Hausratversicherung (glaub ich) dazu da, aber das ist meist in einer Zusatzklausel. Wir haben dies nicht, weil uns das unterm Strich in 3 Jahren genauso viel kosten, wie ein neues Ceranfeld. (bei unserer versicherung)
Es greift weder die Haus noch die Haftpflichtversicherung.NICHT DIE EIGENE.Du kannst es nur über die Versicherung machen wenn jemand anderes den Schaden gemacht hat.Dann greift dessen Versicherung.
Nächste Frage brauch ich die Rechnung von dem Ceranfeld? Und bekomm ich das wie neu erstattet oder Zeitwert. Weil das ist schon 8 Jahre alt.
das musst du deine versicherung fragen...
Wenn dann den Zeitwert und ich glaube kaum das eine Versicherung einen Schaden bezahlt den du selber verursacht hast. Rechnung wäre nicht schlecht, aber die werden den Wert auch so ermitteln können.
Auch die Glasversicherung wird nicht zahlen,wenn dann nur Zeitwert.
warum nicht? sie hat ja den ´herd nicht grob fahrlässig kaputt gemacht....bzw mit absicht.
Aber den Schaden selbst verursacht. Jedenfalls ist es bei Hausrat und Haftpfl. so.
wenn ich einen unfall baue mit dem auto greift doch auch die versicherung....
Ach Versicherungen sind eh manchmal Am besten nachfragen und
Stimmt so nicht ganz, ich hatte eine verersicherung für mein ceranfeld das mir bezahlt worden wäre wenn ich es kaputt gemacht hätte, also geht das wohl
wenn du keine ahnung hast, solltest du dich aber auch zurüchalten mit ratschlägen.... ich würde mich bei dem thema nicht rumstreiten, weil ich mich damit nicht so gut auskenne.
Meinem Mann ist der Griff von der Pfanne abgerissen u. die Pfanne ist genau auf die Kante geknallt u. die ist gesplittert u. es hat einen Riss.
Wer streitet ?
JA, mach das. Da bist du auf der sicheren Seite.
Ja das stimmt. Hat man die Glasversicherung ist es egal, wer es kaputt gemacht hat. Hausrat greift gar nicht. Haftpflicht nur, wenn es ein anderer war. (dessen Haftpflicht natürlich). Neu- oder Zeitwert weiß ich nicht mehr aber das kann man ja erfragen. Quittung ist immer von Vorteil aber wenn keine vorhanden findet die Versicherung den Preis auch so heraus.
Nicht mehr benutzen das Feld !!!
.
Und wieder eine Parallele zu Werner: keine Ahnung, aber immer kräftig mitsenfen wollen... Zufälle gibt's !
Ist mir auch passiert, Küche ca. 8 Jahre alt, durfte mir ein neues Kaufen (ich glaub kostete 200€) und es wurde anstandslos ersetzt per Scheck. Hatte auch keine alte Rechnung von dem alten Ceranfeld da die Küche komplett gekauft wurde
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