Anonymisiert
Guten Morgen, aus gegebenem Anlass bräuchte ich bitte mal einen Tipp, wo ich Unterhalt berechnen lassen kann. Konstellation: der Ex strebt das Wechselmodell an, lebt von Bürgergeld. Ich gehe Vollzeit arbeiten. Ich möchte gerne berechnen lassen, welche Kosten auf mich zukommen würden. Dass ich den vor 2 Jahren beantragten UVG verliere, weiß ich schon. Jemand eine Idee? Könnte ich beim Jobcenter um Beratung bitten, auch wenn ich dort nicht aktenkundig bin? Ich erhalte, außer UVG, keinerlei Unterstützung. Ich werde also zahlen müssen.
Ist ja schön das dein Ex das will, willst du das den? Oder das kind Zu deiner Frage es kommt auch auf die Höhe deines Einkommens an
Ich würde bei der Agentur für Arbeit und dem Jugendamt nachfragen. Soweit ich weiß, kann die Unterhaltspflicht beim Bürgergeld berücksichtigt werden.
Unterhalt berechnet das Job entern und auch das Jugendamt. Aber wie Misses Cat schon fragte, wollt ihr das? Also du und Kind? Und dein Ex kann es ja gerne anstreben. Heisst aber nicht, dass es so kommen wird. Der Unterhalt wird natürlich dann auf sein Bürgergeld angerechnet, mehr Geld hat er also auch nicht. Scheibe das nur, weil der Ex einer Freundin von mir das Wechselmodel aus dem Grund machen wollte. Als er merkte, dass er nicht mehr Geld, aber mehr Arbeit hatte, wurde es ganz schnell rückgängig gemacht.
Das ist eine etwas komplizierte Frage, aber ich Versuche es Mal zu erklären: Der Vater kann und wird beim Jobcenter eine zweitweise Bedarfsgemeinschaft beantragen und bekommt so mehr Geld von dort. Da du mehr Einkommen hast musst du Unterhalt zahlen, das weißt du ja schon. Wenn ihr wirklich halbe halbe in der Zeit macht wäre es auch so, dass du den halben Regelunterhalt (schau Mal in die Düsseldorfer Tabelle) zahlen müsstest. Wenn du nicht so viel über Selbstbehalt verdienst wird es weniger, logischerweise. Ähnliches auch mit dem Kindergeld. Wenn du es genauer wissen möchtest wende dich ans Jugendamt oder an eine Fachanwältin für Familienrecht (kostet aber). Solltest du nicht an ihn direkt zahlen würde die Gemeinde/Stadt/Kreis irgendwann auf dich zukommen, denn wenn er vollen Satz vom Jobcenter bekommt geht der Unterhaltsanspruch auf das Jobcenter über, die das dann von dir fordern. Unterhalt ist aber immer eine sehr individuelle Sache, deshalb hier nur ein paar allgemeine Dinge.
Erst mal das Kindeswohl im Auge behalten. Bürgergeld bekommt man ja auch nicht einfach so, also strebt er eine Umschulung an, die Arbeitsvermittlung läuft ja weiter oder ist er länger aufgrund einer chronischen Erkrankung auf Bürgergeld angewiesen? In beiden Fällen finde ich das wechselmodell bisschen schwierig. Wo hatte das Kind bisher seinen Lebensmittelpunkt, wer war bisher die Hauptbezugsperson, wie lange seid ihr getrennt, wie lief der Umgang bisher ab? Du scheinst ja solide im Leben zu stehen, Vollzeitstelle und Gehalt, dann sehe ich das Kind bei dir sogar eventuell in besseren Händen. Da ergibt für mich das wechselmodell überhaupt gar keinen Sinn!
Der Ex wird nicht leistungsfähig sein. Es kann sein das du - je nach Einkommen - Unterhalt zahlen mußt - für die 50 %. Der Ex bekoimmt anteilig Mehrbedarf beim Bürgergeld ggfls. auch mehr Wohn qm genehmigt. Also, wenn es zum Wohl der Kinder ist und dich entlastet ... ansonsten wäre ich dagegen...
Ich möchte hier jetzt nicht in die Tiefe gehen, aber:
- Seit 10 Jahren getrennt.
- Wechselmodell gab es mal kurzfristig, hatte er dann aufgrund psychischer Belastung der neuen Frau eingestellt.
- Ich hatte mehrfach Eltern-Therapie mit ihm.
- Kind war auch in Therapie.
- Er ist psychisch krank und - wie er sagt - arbeitsunfähig.
- Kind ist in der Pubertät.
- Ich habe noch 2 weitere, ältere, Kinder. Wobei Kind 1 bald ein sehr gute Ausbildung mit hohem Einkommen beginnt. Da fällt also die Unterhaltspflicht meinerseits raus.
- Aktuell ist bei uns Jugendamt und Familienhilfe involviert, aber eigentlich nur, weil Kind 2 Schule, Ausbildung und Abendschule etc. verweigert.
- Jugendamt sieht Vater als "Retter einer überlasteten Mutter". So stellt er sich auch da.
- Ich strebe eine 2jährige Weiterbildung neben dem Vollzeitjob an, um später mehr Geld zu verdienen und flexibler im Unternehmen einsetzbar zu sein. Aber mehr Einkommen = mehr Unterhalt.
- Vater von Kind 1 und Kind 2 zahlt von Anfang an viel zu wenig. Und nimmt seit Corona die Kinder gar nicht mehr.
Ich suche nun Argumente gegen das Wechselmodell. Unter anderem auch das Finanzielle, aber ich brauche Zahlen, Daten, Fakten. Ich habe einfach die Nase voll davon, dass ich die Kinder die ganze Zeit durchbringe, sie bei mir leben und ich weiter zahlen muss.
Wie gesagt - das Jugendamt befürwortet alles. Die Familienhilfe ist auf meiner Seite.
Hätte mir das alles mal einer vor 20 Jahren gesagt, dass es so kommt, hätte ich ihn für verrückt erklärt.
setz da an - er ist nicht arbeitsfähig - aber kann die Belastung eines Pubertiers im WM ertragen ? Das paßt nicht zusammen. Die Fortbildung würde ich zwei/drei Jahre schieben. Was will das Kind ? Ab 12 sollte es da eine eigene Meinung geben.
Retter einer überlasteten Mutter - macht er das an Kind 2 fest, das Schwierigkeiten hat? Ich würde da ansetzen, dass es das Modell schon mal gab, dann aber beendet werden musste und er nun selber psychisch, ich sag mal, belastet ist. Durch so ein Hin und Her tut keiner dem Kind oder einer überlasteten Mutter einen Gefallen. Die Weiterbildung würde ich auch aufschieben, bis alles geklärt ist. Und mehr Geld bekommt er nur theoretisch. Klar kommen dann der Regelsatz des Kindes und theoretisch eine größere Wohnung dazu (hier müsste man dann erstmal was finden; obwohl wir auf dem Land sind, findet hier gerade niemand eine Wohnung), aber der Unterhalt wird ja auch als Einkommen abgezogen. Was sagt denn das Kind dazu?
Aber dann ist ja die Sachlage auch noch viel komplizierter: Schau, wie viel über dem Selbstbehalt du liegst. Diesen Betrag musst du durch drei Kinder teilen. Von dem einen Drittel müsstest du dann die Hälfte zahlen. So würde ich das erst Mal.berechnen und zahlen. Dem Vater deines Jüngsten Kindes geht ja nicht an, was die anderen beiden machen. Und Unterhalt ist erst einmal eine Vereinbarung zwischen den Eltern. Wenn er einen anderen Betrag möchte muss er eben gegen deinen festgesetzten Betrag vorgehen. Ich denke auch nicht, dass das JC gegen dich vorgeht, solange du überhaupt zahlst. Aber ja, manchmal fordern sie dann doch Einkommensnachweise. Ich muss aber auch noch sagen, dass ich deine Aussage "Ich habe einfach die Nase voll davon, dass ich die Kinder die ganze Zeit durchbringe, sie bei mir leben und ich weiter zahlen muss." sehr merkwürdig finde. Der Vater will sich einsetzen, er möchte sein Kind bei sich haben und sich kümmern und bei dir liest es sich so, als ginge es dir hauptsächlich ums Prinzip und ums Geld. Es geht aber um dein Kind. Und er ist nun Mal der Vater. Ob er arbeitet oder nicht spielt keine Rolle. Seine Fähigkeiten als Vater müssen passen. Die können wir hier nicht bewerten und somit werde ich kein Urteil abgeben. Dass du kein gutes Haar an ihm lässt kann ich ja vielleicht noch verstehen. Aber nur aus Prinzip einem Kind den Vater vorenthalten finde ich nicht OK. Was sagt denn dein Kind? Möchte sie das Wechselmodell? Bist du in der Lage sein Kind zu unterstützen ohne ihm ein schlechtes Gewissen zu machen? Euch allen wünsche ich, dass ihr einen guten Weg findet, wie ihr alle ein friedliches und zufriedenes Zusammenleben hin bekommt.
Ich muss mal gerade blöd nachfragen... ihr redet alle von Unterhalt? Mein letzter Stand war, dass bei einem "echten" Wechselmodell mit 50:50-Aufteilung der Zeit kein Elternteil gegen das andere Anspruch auf Unterhalt für das Kind hat???? Ist das nicht mehr so?
Beide sind dann verpflichtet, Unterhalt zu zahlen: https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/unterhaltszahlungen-im-wechselmodell/
Also bei ner ehemaligen Kollegin war es so das keiner der Elternteile was dem anderen zahlen musste.Jeder ist zur Hälfte für den Naturalunterhalt zuständig und das Kindergeld wird geteilt. Mehr wars nicht. Würde dem in deinem Fall aber nicht zustimmen,weil ich vermuten würde, dass das Kind dort keine Grenzen erfährt, weil der Vater durch seinen Zustand gar nicht in der Lage ist diese zu setzen. Tun gesunde Väter ja auch schon kaum, weil sie lieber den GuteLauneWochenendPapi spielen wollen.
Hallo, Die Regel beim Wechselmodell ist nicht, dass man keinen Unterhalt zahlen muss, sondern dass ich meistens der Unterhaltsanspruch gegenseitig aufhebt: Jeder Elternteil hat Anspruch auf Unterhalt (50 %) vom anderen Elternteil. Wenn beide Eltern arbeiten, haben sie oft einen ziemlich ähnlichen Unterhaltsanspruch vom anderen Elternteil… Oder keiner macht ein Fass auf, nur weil der andere Elternteil 20 oder 30 € mehr im Monat zahlen müsste. Anders ist es jedoch, wenn ein Elternteil, gar nichts verdient (Bürgergeld) und der andere Vollzeit arbeitet und ein halbwegs anständiges Einkommen hat: Dann haben immer noch beide Eltern gegenseitig Anspruch, aber wie in diesem Fall: Die Mutter bekommt nichts (wobei ich hier erst mal auf halben Unterhaltsvorschuss dringen würde), weil eben kein Einkommen beim Vater da ist. Der Vater bekommt allerdings hälftigen Kindesunterhalt, weil die Mutter ja halbwegs verdient (Vollzeit) Wird es so klarer? VG D
Die letzten 10 Beiträge
- Kind (5J.) verweigert Kleidung komplett
- Baby 9 Monate aus Bett gefallen / Urlaub / Fließenboden
- Rezepte gesucht
- Haben eure 6 oder 7 monatigen Babys das auch -einschlafen
- Meinung gefragt
- Ausschlag
- Erster Muttertag
- Wiederkehrende rote Punkte Gesicht (9 Monate)
- Angst vor Schwangerschaft - rede ich es mir alles nur ein?
- Adoption 4,5 jähriges Mädchen