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Berechnung kindkrank

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Berechnung kindkrank

bellis123

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Ich habe im März erstmals einen "Kindkrank"-Tag in Anspruch genommen. Wenn ich nun den abgezogenen Lohn mit dem Kinderkrankengeld der Krankenkasse vergleiche, ist die Erstattung deutlich weniger als die 90%, die ich in Erinnerung habe die man eigentlich bekommen sollte. Weiß jemand von euch, wie sich das berechnet?


Nevermore77

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Glaube 70% des Bruttogehaltes, max. 90% des Nettogehaltes.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Das habe ich auf der Seite der Techniker-KK gefunden: Weitere Details Damit Ihnen in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung keine Nachteile entstehen, werden aus dem Kinderkrankengeld Beiträge gezahlt. In der Krankenversicherung müssen Sie keine Beiträge bezahlen. Berechnet werden die Beiträge aus 80 Prozent Ihres Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens. Ihr Anteil wird aus dem Betrag des Kinderkrankengeldes berechnet. Sie zahlen höchstens die Hälfte der Beiträge. Den Rest übernehmen wir. Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir ziehen Ihren Beitragsanteil direkt vom Kinderkrankengeld ab und überweisen ihn zusammen mit dem Anteil der TK direkt an den jeweiligen Versicherungsträger.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Hm, bei mir ist es ca. 1/3 vom Brutto...


bellis123

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Antwort auf Beitrag von bellis123

"Wie hoch ist das Kinderkrankengeld? Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts." Das habe ich von der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. Deshalb verstehe ich die Berechnung nicht.


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Mein Mann läg deutlich über dem maximal Betrag,der gezahlt wird. Aber ohne sämtliche Zuschläge des Schichtdienst,bekommt er auch ca 30%. Dann bleibt halt die Krankenschwester also ich zu hause.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Ich habe ein festes Gehalt, keine Zuschläge. Wie kann das sein? Hast du als Krankenschwester keinen Anspruch auf Notbetreuung?


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Doch hab ich. Aber eigentlich möchte ich die Kinder nicht zur kita geben. Diebkuta hat sogar offen in NRW.


Bienchen123

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Hallo, ich arbeite bei einer KK und erstatte diese Leistung sogar regelmäßig. Die Höhe beträgt 100% Erstattung, wenn es innerhalb der letzten 12 Monate Einmalzahlungen gab. Gab es diese nicht, beträgt die Erstattungshöhe 90% vom Nettoverdienstausfall. Die 100% bzw. 90% sind dann jedoch das Bruttokrankengeld, von diesem Beitrag werden noch die Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Wie richten uns immer an den Angaben der Arbeitgeber, die uns den Ausfall für den tatsächlichen Zeitraum übermitteln. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen liebe Grüße


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Bienchen123

Vielen Dank für deine Nachricht. Ich habe es auch so verstanden wie du geschrieben hast. Es kommt absolut nicht hin. Ich habe jetzt mal der Krankenkasse geschrieben und um Prüfung gebeten.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Frage bei Kasse und AG nach, welches ausgefallene Brutto und Nettoentgelt gemeldet wurde und bitte um eine Erklärung der Berechnung. Dir stehen 90% (bzw. wenn es im laufenden Zeitraum Einmalzahlungen gibt, dann sind es 100%) des ausgefallenen Netto- Entgelts zu. Davon gehen noch die Sozialbeiträge ab. Mit fehlen dann pro Tag ca. 20 €- ganz sicher ist es falsch, wenn du nur 1/3 deines normalen Bezugs bekommen hast. Ich habe seit Jahren oft Kind- krank beanspruchen müssen und schon einige inkompetente Mitarbeiter angetroffen. Manchmal wissen sie gar nicht, was und und wie sie da rechnen. Es gibt auch verschiedene Rechenmöglichkeiten. Also mein Tipp, prüfe erstmal die Grundlagen. AOK: Die AOK zahlt Ihnen bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Es sind sogar 100 Prozent, sofern Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Krankengeldbezug Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben. Die Höhe der Einmalzahlungen ist dabei nicht wichtig.Das Kinderkrankengeld darf jedoch 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen (2021: 112,88 Euro).Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden noch die Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, sind Sie beitragsfrei bei uns krankenversichert.


Bienchen123

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Der Krankenkasse liegt immer nur der Betrag des tat. Ausfalls vor, Angaben z.B zum vollständigen Monatslohn nicht. Es macht daher Sinn, die KK mal zu fragen, was übermittelt wurde und wenn der Betrag nicht passt auf jeden Fall an den AG wenden, damit dieser eine Korrektur sendet. Liebe Grüße