Kuckukskind
Kindergarten darf.
N
Erdbeergeschmack
Den kenne ich noch von früher. Rote Verpackung für Husten schmeckte nach Erdbeer und dann gab es noch den mit der grünen Verpackung für Schnupfen. Der schmeckte aber nicht so gut.
will ich Hustensaft-Bonbons
Okay Bindehautentzündung kann ich verstehen aber mit Gerstenkorn darf das Kinder nicht hin?
es ist nun mal ansteckend, auch wenn dir das nicht gefällt
Hat sich erledigt, ich habe das Gesundheitsamt angerufen und er starkes darf damit gehen.Steht nicht in der Liste der Krankheiten womit die Kinder nicht gehen dürfen. Frage beantwortet.
es IST anstecken...
er starkes hab ich aber nicht verstanden
Gerstenkorn...da kommt der Eiter später...
Gerstenkörner sind minimal ansteckend!! Und meine war mit Gerstenkorn damals im Kiga und es gab keine weiteren Fälle. Ist zwar schon knapp 4 Jahre her, aber ich glaub nicht das sich da soviel geändert hat.
starkes kannst Du streichen.
vielleicht ist ansteckend oder nicht ansteckend nicht die Frage ein grippaler Infekt ist ja auch ansteckend und trotzdem geht Hinz & Kunz damit in den Kindergarten
leider. Eigentlich dürften die Kids laut Verordnung nicht mal mit einem minimalen Husten in den KiGa..
Oh das hab ich gsd hinter mir! In der Schule sind die da viel besser. Die Lehrerin meiner Großen lässt die Kinder teilweise wieder abholen und hat auch schon Probleme mit Eltern bekommen.
Leider leider kann ich das nicht bestätigen. Mein Kind war im Vorschulalter erstaunlich gesund und kranke Kinder blieben zuhause. Jetzt in der neuen Schule hat sie derzeit innerhalb der letzten 12 Monate bereits die 6. Tonsillitis und ist damit gerade mosernd und motzend zuhause. Kein Wunder, an der Schule sind die Handwaschmöglichkeiten unzureichend und der Sinn für Hygiene insgesamt minimal.
"Da Gerstenkörner auf der Grundlage einer bakteriellen Infektion entstehen, sind sie prinzipiell ansteckend"
nicht in den kindergarten egal was das gesundheitsamt für eine liste hat.
Gute Besserung für die Maus! Hier genau umgekehrt! Ich bin allerdings der Typ Mama, der das Kind auch mal einen Tag mehr zu Hause lässt, damit es wieder konzentriert mitarbeiten kann. Im Kiga lagen sie auch schon den ganzen Vormittag auf der Matte, da Mama arbeiten musste.
"Da Gerstenkörner auf der Grundlage einer bakteriellen Infektion entstehen, sind sie prinzipiell ansteckend. Die Hauptgefahr besteht allerdings in der Ausbreitung auf benachbarte Strukturen im Gesicht Ihres Kindes, beispielsweise in die Augenhöhle. Aus diesem Grund sollte ein Gerstenkorn nicht angefasst werden. Für andere Menschen ist die Infektionsgefahr dagegen sehr niedrig, im Unterschied etwa zu einer ansteckenden Bindehautentzündung. Deshalb darf Ihr Kind auch mit Gerstenkorn in den Kindergarten oder in die Schule."
.
Wenn der KA nun sagt, das Kind soll nicht in die Gemeinschaftseinrichtung, dann wird es seinen Grund haben.
Das Gesundheitsamt kann die nur allgemein sagen mit welchen Erkrankungen es auf keinen Fall geht, mehr nicht.
Was meinst Du mit Flips
mit gerstenkorn in die kita --------
ist nun mal so ---
kann woanders ja anders sein
und wenn es sich öffnet=eiter=sehr wohl auch für andere ansteckend ---
und kinder haben ihre finger überall.
Kerstin, das solltest du ja wissen...
Kerstin und Filip kenne ich nicht, tut mir leid.
Schon gut...
Denke ich auch Mutti.
Bist du immer noch im ich-bin-nicht-kerstin-Stadion?
Da werde ich auch bleiben da ich mich mit diesen Personen nicht Identifizieren kann.
*lol* bist du lächerlich
Hm wenn Du meinst.....
ja mein ich kerstin
Du hast auch immer das Letzte Wort oder?
Nö, DU
hier dürften sie auch nicht.
Ganz generell sind Erzieherinnen und Lehrer dazu verpflichtet, Kinder mit ansteckenden Krankheiten lt Infektionsschutzgesetz nicht im Kindergarten und in der Schule aufzunehmen für die Dauer der Krankheit. Dazu müssen Eltern i.d.R. ein "Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz" bekommen, das sogar unterschrieben werden muss. Als Fachpersonal erkennt man auch, wenn ein Kind ein Fieberzäpfchen verabreicht bekommen hat. Dann wird bei den Eltern angerufen, und die Kinder müssen abgeholt werden. Es ist niemandem geholfen, wenn sich Kinder mit Bindehautentzündungen, Mittelohrentzündungen etc anstecken, oder im Ernstfall das Erziehungspersonal selbst. Ich arbeite selbständig, das würde für mich einerseits enormen Verdienstausfall bedeuten, andererseits hätten ganz schön viele Eltern Ärger, wenn die Erzieherinnen ausfielen. Solche Regelungen machen also durchaus Sinn. Wo es Abstriche gibt, ist bei Husten und Schnupfen. Wenn ein Kind mal hustet, ist nix dagegen einzuwenden. Sie müssen ja auch Abwehrkräfte aufbauen ..... . Das nur zur Gesetzeslage. Schöne Grüße, Bauchzwergfrau
Hier das Merkblatt dazu: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_eltern_deutsch.pdf?__blob=publicationFile
schniefenden, hustenden und spuckenden Kinder in den Kindergarten oder in die Schule, ohne über die Ansteckung der anderen Kinder nachzudenken und regen sich hier auf, dass ein Kind mit Gerstenkorn in den Kindergarten geschickt wird. Kehrt doch bitte mal zuerst vor der eigenen Tür! Oder bedingt das der Nick? Gerne hätte ich so viele vermeintlich rücksichtsvolle Mütter im Kindergarten erlebt, oder in der Grundschule. Das Gegenteil war leider der Fall.....
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