Elternforum Rund ums Baby

Anspruch Kinderkrankentage / Kinderkrangeld (Kind privat, Mutter gesetzlich)

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Anspruch Kinderkrankentage / Kinderkrangeld (Kind privat, Mutter gesetzlich)

AnnikaHä

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Hallo zusammen, ich bin gesetzlich versichert, mein Baby über meinen Mann privat (es ging nicht anders, da mein Baby keinen Anspruch auf Familienversicherung hatte) Nun habe ich gelesen, das ich keinen Anspruch auf Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld habe. So bestätigt mir das auch meine Versicherung. Wie regelt ihr arbeitenden Mütter in der gleichen Situation das mit eurem Arbeitgeber bzw. mit der Betreuung eures Kindes? Wir sind da sicher kein Einzelfall. Danke bereits vorab


April1

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Antwort auf Beitrag von AnnikaHä

Hi! Ich habe das gleiche Problem. Mir kommt der Arbeitgeber entgegen (öffentlicher Dienst). Ich habe 4 Kinderkranktage pro Jahr und Kind. Das ist nicht viel, aber besser als nix. Den Rest muss ich mit Überstunden regeln, oder mein Mann muss Kind krank nehmen oder Oma und Opa müssen einspringen. Frag mal bei deiner Personalabteilung nach.


Regenbogenfarben

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Antwort auf Beitrag von AnnikaHä

Wir haben eine ähnliche Konstellation. Hier kommt entweder eine Oma zum aufpassen oder ich arbeite im Homeoffice bzw. lege eine „Nachtschicht“ ein (das ist bei meinem Job zum Glück meistens unproblematisch möglich). Wenn es nicht anders geht, bleibt der Papa unbezahlt Zuhause…


April1

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Antwort auf Beitrag von Regenbogenfarben

Warum wird der Papa nicht bezahlt? Also bei mir hat dann halt mein Mann mehr bezahlte Kinderkranktage (10 pro Kind und Jahr und seit Corona sogar noch mehr, meine ich.). Er ist aber auch im ÖD beschäftigt. In der Privatwirtschaft mag das anders sein.


Regenbogenfarben

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Antwort auf Beitrag von April1

Die Kinder sind über mich privat versichert. Meinem (gesetzlich versicherten) Mann werden allerdings auch 4 Tage gegönnt. Das habe ich vergessen zu erwähnen. Die unbezahlten Tage bezogen sich auf alles, was darüber hinaus geht^^


Regenbogenfarben

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Antwort auf Beitrag von Regenbogenfarben

Ach so, und ich selbst arbeite an „meinen“ möglichen Kindkrank-Tagen dennoch abends oder im HO, weil meine Arbeit ansonsten einfach relativ schnell nicht mehr zu bewältigen wäre…


antia

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Antwort auf Beitrag von AnnikaHä

Ich habe die gleiche Konstellation. Da ich aber nur Teilzeit arbeite, klappt es meist damit, dass mein Mann und ich uns mit der Betreuung des kranken Kindes abwechseln und unsere beruflichen Termine so schieben, dass einer Zuhause ist. Ich kann wenn es nicht zu oft ist, auch mal meine Arbeitstage ändern und z.b. meine Stunden an meinem freien Tag wieder aufholen. Wenn das alles nicht klappt, gibt mir mein Arbeitgeber auch pro Jahr 4 Tage nach Paragraph 616 BGB dafür. Das schließen manche AG aber im Arbeitsvertrag aus. Als meine Tochter ins Krankenhaus musste, habe ich das beispielsweise genutzt.


Trini

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Antwort auf Beitrag von AnnikaHä

War bei uns auch so, als mein Mann in die PKV wechselte. Familiebnvericherung greift in der Knstellation nur, wenn der gesetzlich Versicherte mehr verdient. Ich hatte insgesamt drei Tage im Jahr Sonderurlaub. Habe aber auch vorher so gut wie nie Kind krank gebraucht. Die Söhne waren immer am Wochenende krank (habe damals Mo-Mi gearbeitet). Ansonsten sollte man, so möglich, ein gutes Polster auf dem Gleitzeitkonto haben. Trini


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von AnnikaHä

Du hast selbstverständlich Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Einen Anspruch auf Kinderkrankengeld hast du halt nicht. Sofern dein AG aber nicht die Lohnfortzahlung explizit ausgeschlossen hat, hast du Anspruch auf ich glaube 4 Tage Freistellung bei vollem Gehalt nach BGB.


Annaleena

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Antwort auf Beitrag von AnnikaHä

Da würde ich unbedingt in der Personalabteilung nachfragen Bei uns bekommt man vom Arbeitgeber zusätzlich zu den 10 Kind krank Tagen 7 Tage Sonderurlaub,d.h. bei privat versicherten Kindern waeren es dann auch 7 Tage, die man zuhause bleiben darf.


AnnikaHä

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Antwort auf Beitrag von AnnikaHä

Danke für eure Antworten!