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ALG 1 und Kindkrank

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ALG 1 und Kindkrank

Princess01

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Wird da weiter normal ALG 1 gezahlt oder wie wenn man arbeite nix und KK übernimmt? Laut Google hat man 25 Tage im Jahr beim ALG 1 kindkrank wo man nicht gekürzt wird.


mf4

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Antwort auf Beitrag von K78

Was ist denn daran unfassbar?


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Verstehe nicht was du meinst, wenn du Zuhause bist dann biste Zuhause dann brauchste doch die Tage garnicht. Ausser du bist in einer Maßnahme grad aber ansonsten versteh ichs nicht ?!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Princess01

hast Du jeden Tag einen Termin beim "Amt"? Oder ist Dein Kind längerfristig erkrankt ? (ich hoffe jetzt ja mal nicht) ich würde mich da gar nicht weiter rühren, wenn mein Kind "normal" krank ist und sehen, das ich die Betreuung, sollte ich ein Vorstellungstermin habe, dann für die kurze Zeit sicherstelle. Bei längerfristig krank würde ich aber den oder die Sachbearbeiterin kontaktieren und nachfragen, wie das jetzt weiter geht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Ich würde gar keinen Schein abgeben, wenn du eh zu Hause bist.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich bin nicht zu Hause und es ist was ernsteres und geht grad nicht anders.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Wenn du nicht z.H. bist dann musst du den Schein natürlich abgeben und bekommst das Krankengeld dann von der KK.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von mf4

Im Netz stehts halt anders. Sonst muss ich morgen mal anrufen wie das ist... sehr nervig alles aber ich hoffe das hat bald ein Ende.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Arbeitsunfähigkeit wegen Betreuung oder Pflege eines Kindes Die „Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit“ steht auch Leistungsempfängern zu, die aufgrund ärztlicher Erforderlichkeit ein krankes Kind betreuen, versorgen oder pflegen. In diesem Fall ist die Leistungsfortzahlung jedoch auf 25 Tage (bzw. 50 Tage bei Alleinerziehenden) pro Kalenderjahr beschränkt. Ein Anspruch auf Leistungsfortzahlung wegen Betreuung oder Pflege eines Kindes besteht nur dann, wenn das betreffende Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Voraussetzung ist weiter, dass eine andere im Haushalt des Leistungsempfängers lebende Person diese Aufgabe nicht übernehmen kann. Quelle: http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/leistungsfortzahlung-bei-arbeitsunfaehigkeit.html


mf4

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Wenn es da genau so steht dann hast du doch deine Antwort und etwas worauf du dich berufen kannst, wenn man etwas anderes sagt. Ich finde diese Kind-krank-Geschichten eh seltsam... ab 12 hat ein Kind auch mit schwererer Krankheit gefälligst allein klar zu kommen.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von mf4

Eben, ich will mich nur absichern da es ja doch finanziell noch enger wäre (führe genau Buch und plane womit im Vorraus was geht und was nicht). Dachte das das schon wer hatte und weiß das man nicht gekürzt wird.