Laufente123
Mhm eigentlich frage ich für einen Erwachsenen, aber das Alter sollte fast unabhängig von der Frage sein. Wenn jemand ein passenderes Forum kennt, dann gerne her damit. Also... Lt. Internet ist es möglich ein Pflegebett vom Arzt verordnet zu bekommen und dies bei der Krankenkasse einzureichen. Die Pflegekasse ist erst ab Pflegegrad 2 für das Bett zuständig. Vermutlich wird aber die KV ziemlich zucken. Bei PG2 ist es selbstverständlich, da fragt dann keiner. Welche Argumente könnte es sinnvollerweise geben für ein Pflegebett ohne Pflegegrad für eine Person, die derzeit noch ohne Pflegedienstleistungen auskommt. Freundin hat zwei gebrochene, zementierte Wirbel. Ist sehr wackelig auf den Beinen. Hüftschaden. Angst vom Rausfallen aus dem Bett (bereits passiert). Hochlagern der Beine Aufstehhilfe durch Rückenlehne Sturzvermeidung in der Nacht ... mehr Ideen.... ? Danke Laufente
Ruf doch einfach mal bei der Krankenkasse an oder frag im Sanitätshaus nach. Letztere wissen in der Regel sehr genau, welche Hilfsmittel bei welchen Diagnosen übernommen werden.
Mann bin ich blöd. Klar, die verdienen schließlich auch dran. Danke!
Wir haben eins von Privat gebraucht gekauft. Für 150 €. Vielleicht in der Zeitung inserieren. Deine Frage kann ich leider nicht beantworten.
Man hat ja noch den Griff oben als Aufstehhilfe. Zudem verstellbare Höhe, zum Ein- und Aussteigen, sowie als leichteren Zugang für helfende/pflegende Angehörige. (Wenn kein Pflegedienst kommt, können ja trotzdem Angehörige pflegen müssen) Sturzvermeidung durch diese Seitenteile hast du ja schon. Bist du sicher, dass es nicht schon bei PG1 geht? Da gibt's doch auch Zuschüsse für Anpassung der Räumlichkeiten/Hilfsmittel etc. Bei uns gibt's Pflegestützpunkte, da kann man sich ganz gut beraten lassen zu den Leistungen.
ganz einfach, es soll für den der Pflegt Rückenschondend sein, egal welchen Pflegrad der Betroffene hat, jemanden aus dem Bett zu helfen, wenn das Bett tief ist, schiesst so in den Rücken, wenn das Bett oben ist es eine leichtigkeit.. auch zum waschen, Füsse waschen. etc viel Erfolg
wer im bett gewaschen werden muss hat anspruch auf einen pflegegrad. da kann die kk zu recht sagen, dass man diesen doch bitte beantragen und das bett dann über die pflegeversicherung abrechnen möge.
Die Frau braucht einfach ein hohes, sicheres Bett. Trini
Ich frage mal naiv... Eine rausfallsicherung, wie ist sie für Kinder gibt, reicht nicht? Ansonsten würde ich sehr wohl davon ausgehen, dass eine Person mit zwei zerschmetterten wirbeln auf jeden Fall Hilfe im Alltag braucht und daher einen pflegegrad (zumindest eins) auch nur vorübergehend beantragen kann.
Bis der durch ist, ist das ganze durchgeheilt. Aktuelle Dauer oft 6-10 Wochen ab Antragstellung. So etwas lässt man im KH regeln, bevor man entlassen wird.
Wieso sollte dies 6-10 Wochen dauern? Grundsätzlich muss die gesetzliche Krankenkasse innerhalb von drei Wochen über einen Antrag entscheiden (Paragraf 13 Absatz 3a Satz 1 SGB V).
Im Endeffekt ist es doch so dass die Kassen nicht nur dafür da sind Dinge abzulehnen Ich würde bei meiner Krankenkasse anrufen und fragen Ich würde sehr viel Betonung darauf legen dass die Person dass Bett braucht um weiter selbständig leben zu können,das ist der wichtigste Faktor,wenn das Krankenbett (so hieße das in dem Falle wenn die Krankenkasse zahlen soll,bleibt das gleiche Bett)dazu dient die Selbstständigkeit einer Person zu ermöglichen dann ist das das Hauptargument was alle Punkte die du anbringst zusammen fasst Allerdings kenne ich kein Bett wo derjenige der drin liegt die Gitter selbst bedienen kann,oder will sie nur eine Seite hoch stellen? Sobald das Bett dazu dienen müsste einer zu pflegenden Person die Arbeit zu erleichtern ist die Krankenkasse raus,dann müsste man es bei der Pflegekasse beantragen
Der Arzt kann auch ohen Pflegestufe ein Bett verordnen und dieser Antrag wird dann bei der Krankenkasse eingereicht. Es macht Sinn sich voher im Sanitätshaus nach den diversen Modellen zu erkundigen und genau das Modell auf die Verordnung schreiben zu lassen. Nur nicht vor der Kostenzusage bestellen.
und schaut was passiert, Pflegebett ist für die Pflege und da kam bei uns damals sogar der Gutachter vom MDK, die Dinger sind wirklich sehr teuer je nach Modell. Aber sprecht den entsprechenden Facharzt an, der soll es verordnen und der wird auch wissen was medizinisch notwendig ist und warum und dann ggf in Widerspruch gehen je nach Bescheid.
Klingt alles sehr merkwürdig. Kurzfristig benötigte Hilfsmittel kann man sich auch ärztlich verschreiben lassen. Das Sanhaus liefert es dann aus, stellt es auf und holt es nach Beendigung der Maßnahme wieder ab. PG kann ebenfalls temporär im Eilverfahren erlassen werden. Einfsch bei der Kasse, behandelndem Arzt oder sanitätshaus melden und den genauen Weg erfragen. Und nein, das dauert keine 10 Wochen.
Wer Wirbelbruch ist bereits 2 Jahre her und wurde zementiert. Sie lebt mehr schlecht als recht damit. Jetzt ist sie nachts aus dem Bett gefallen und schläft noch schlechter aus Angst. Also somit ist kein Sozialdienst vom KH im Spiel. Viele gute Tipps! Danke! Und sie hat PG 0, da sie bei Begutachtung das letzte aus sich rausholt. Das ist ihr auch nicht nahezubringen es anders zu handhaben. Bislang war sie aber mit Anträgen und MDK auf sich allein gestellt. Wir haben schon einen neuen MDK Antrag gestellt und sie ist einverstanden, dass die Begutachtung nur und unbedingt in meinem Beisein stattfindet. Und dann schicke ich notfalls einen Widerspruch. Selbst kann sie das nicht (bzw. nicht mehr). Danke an alle! ich bin ganz gerne vorbereitet auf komische Rückfragen etc. Ich bin kein Typ, der etwas auf sich zukommen lässt. Außerdem verliert man dann oft Zeit. VG Laufente
Als ich damals um ein Pflegebett schaute, waren in ebay viele drin. Alle zwischen 100-200€. Ich kenne das zu gut, das es manchmal dauern kann bei der Krankenkasse. Das wäre eine schnellere Lösung. Ich drück die Daumen, daß es was wird mit Pflegegrad, die ihr euch wünscht. Ich hab da andere Erfahrungen. Gerade wenn sie geistig fit ist, ist es schwierig, auch wenn diese Person sonst nix mehr kann.
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