Shanalou
Ich finde das Urteil gegen sie sehr gut. Gerade eine Partei, die immer für Verschärfungen im Strafrecht eintritt, sollte doch erfreut über ein solches Urteil sein. Und es zeigt auch, dass niemand über dem Gesetz steht. Der Versuch, die Richter zu diffamieren, zeigt wieder ganz deutlich die Gesinnung. Schärfere Gesetze für andere fordern und sich selbst über das Gesetz stellen wollen. Ganz schön dreist.
Bin gespannt, ob das Urteil wirklich durchgesetzt wird, sie will ja in Berufung gehen. Interessant ist, dass wieder die am lautesten kritisieren und meckern, von denen man es auch erwarten würde: der Kreml, Elon Musk, Viktor Orban, Matteo Salvini. Die zuständigen Richter wurden bereits von Anhängern Le Pens bedroht. Es gibt allerdings auch nicht-rechte Kräfte in Frankreich, die das Kandidaturverbot kritisieren, u.a. die Linkspartei. Hausarrest und Fußfessel ja, Kandidaturverbot nein. Es solle lieber der Wähler entscheiden, ob eine Betrügerin und Vorbestrafte das höchste Amt erhalten sollte. Ich finde diese Argumentation nicht völlig abwegig, auch wenn ich Le Pen natürlich lieber nicht als Staatspräsidentin sähe.
Diese Ansicht kann ich nicht ganz nachvollziehen. Jemand der betrügt und Straftaten begeht, hat in so einem Amt nichts verloren, zumindest für eine bestimmte Zeit nicht. Es ist ja kein Verbot auf Lebzeit, danach ist ja wieder eine Kandidatur möglich. Vielleicht schreckt es den ein oder anderen Politiker doch ab, solche Dinger zu drehen.
Trump ist auch ein verurteilter Straftäter, leider wurde bei ihm kein Verbot des passiven Wahlrechts verhängt also ich finde auch dass straftäterInnen so ein Amt nicht ausüben sollen
Ich habe gelesen, dass die Berufung als wenig aussichtsreich gilt - zumindest wird die Zeit sehr knapp werden, wenn sie 2027 noch als Präsidentschaftskandidatin antreten will. Wie verlogen Marine Le Pen ist, sieht man aber auch daran, dass sie sich früher, als sie noch nicht selbst betroffen war, sehr lautstark und sehr öffentlichkeitswirksam dafür ausgesprochen hat, dass Delikte wie Unterschlagung und Korruption bei Politikern mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden müssten, und sie hat sich ihrer eigenen "weißen Weste" gerühmt. In dem konkreten Fall, in dem sie verurteilt worden ist, wusste sie auch genau Bescheid, was sie da tat und was sie riskierte. Man hatte sie gewarnt, dass das als Veruntreuung von EU-Geldern gelten könnte, und man hatte sie sogar gewarnt, dass sie ihr passives Wahlrecht verlieren könnte. Dass sie sich jetzt als Opfer einer politischen Kampagne und eines Urteils "gegen die Rechtsstaatlichkeit" inszeniert und Krokodilstränen vergießt, ist umso ekelhafter. Noch dazu, weil die Frau Rechtsanwältin ist und somit genau im Bilde ist. Sie lügt einfach schamlos und wie gedruckt.
Dieses Gesetz gibt es auch in Frankreich noch nicht so lange, es stammt von 2016, und man hat es verabschiedet, weil im Vorfeld einige politische Affären das Wählervertrauen beschädigt hatten. Marine Le Pen ist auch nicht die erste, der dadurch ein Karriere-Aus droht, der ehem. Premierminister Alain Juppé war auch betroffen. Ich gehe davon aus, dass es in den USA keine vergleichbare Gesetzgebung gibt. Ob die Urteile gegen Trump oder das Strafmaß einen Verlust des passiven Wahlrechts hergegeben hätten, weiß ich aber nicht, denn davon wäre das zumindest in Frankreich (und in Deutschland) abhängig.
Mutmaßlich betrügt, mutmaßlich Straftaten begeht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Konsequenzen für eine Kandidatur werden auch vom politischen Gegner kritisiert. Selbes Schema, Gericht hebt Kandidatur, auch in Rumänien und der Türkei, darf man durchaus bedenklich finden und man muss nicht immer Häme rauslassen, bloß weil es den politischen Gegner trifft. "Doch nicht nur die Rechten Frankreichs und Europas waren keineswegs zufrieden mit dem Richterspruch. So sagte etwa die Führungsfigur von Frankreichs Linkspartei La France insoumise, Jean-Luc Melenchon: „Die Entscheidung über die Absetzung eines Politikers sollte dem Volk obliegen.“ Kritik äußerte auch der Fraktionschef der konservativen Republicains, Laurent Wauquiez. In einer Demokratie sei es nicht gesund, wenn einer gewählten Politikerin die Kandidatur untersagt werde."
Da könnte man auch unterstellen, dass der ein oder andere, selber Dreck am Stecken hat und sich um seine politische Karriere sorgt. Um ein hohes politisches Amt zu begleiten, sollte man hohe Maßstäbe an die Moral und Integrität des jeweiligen Politikers stellen. Wenn dies nicht gegeben ist, dann kann so jemand auch nicht gewählt werden. Niemand darf über dem Gesetz stehen. Sie verliert ihr passives Wahlrecht ja auch nicht lebenslang. Im Übrigen will sie selbst ja das Strafrecht verschärfen.
Was für ein Unsinn: Auch für eine Frau Le Pen gilt die Unschuldsvermutung. Ein Entzug des passiven Wahlrechts, das unabhängig vom Berufungsverfahren sofort in Kraft tritt widerspricht dieser. Eigentlich nicht so schwer zu verstehen, als das man anderen "Dreck am Stecken" unterstellen müsse. Die verstehen in Gegensatz zu Dir das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.
Den tatsächlichen Sachverhalt hätte man in 1 Minuten raus: Berufungsprozess (also rechtskräftig verurteilt!) - Entzug passiven Wahlrechts: Unterschied klar? https://www.faz.net/aktuell/politik/frankreich-mildere-strafe-fuer-frueheren-premier-juppe-1191927.html "Der frühere französische Premierminister Alain Juppé ist im Berufungsprozeß wegen Korruption zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht in Versailles entzog dem 59jährigen Vertrauten von Präsident Jacques Chirac am Mittwoch das passive Wahlrecht für ein Jahr. Damit blieb das Gericht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die einen Entzug der Wählbarkeit für zwei Jahre gefordert hatte"
Danke für die ergänzende Info. Es ging aber nicht um Juppé, sondern um Marine Le Pen. Die will zwar auch Berufung einlegen, aber es wird bezweifelt, dass es mit dem Berufungsverfahren zeitlich noch reichen wird, dass sie sich 2027 als Präsidentschaftskandidatin aufstellen lassen kann. Nichts anderes habe ich geschrieben. Und wenn sie 2027 nicht antreten kann, braucht sie eine*n Nachfolger*in, das wird dann voraussichtlich Jordan Bardella. Damit wäre dann voraussichtlich auch ihre Karriere an der Spitze des RN beendet. Wo du da jetzt den großen Widerspruch (oder die Falschbehauptung, die du mir anscheinend unterstellen willst) herausliest, weißt du wahrscheinlich nur selbst.
Den siehst Du noch immer nicht: Der Unterschied zu Juppe ist, dass Le Pens Urteil nicht rechtskräftig ist und ihr dennoch mit sofortiger Wirkung das passive Wahlrecht entzogen wurde. Und das kritisiert nicht nur ich, sondern auch Frankreichs Premier Bayrou.
Sie ist natürlich rechtskräftig verurteilt! Allerdings kann sie Berufung gegen das Urteil einlegen. Für den sofortigen Entzug des passiven Wahlrechts gibt es ja eine Begründung: fehlende Einsicht während des gesamten Verfahrens und dadurch das Risiko weiterer Straftaten. Natürlich darf ein Richter eine solche Entscheidung fällen. Das ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Und dass das natürlich Kritik von manchen Politikern hervorruft, wundert mich nicht.
Selbstverständlich nicht, das ist die erste Instanz.
Nicht immer hemmt ein Rechtsmittel den Vollzug der entsprechenden Maßnahme. Wenn man in Deutschland gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, muss man grundsätzlich trotzdem zahlen, bekommt das Geld (verzinst) aber wieder, wenn man in letzter Instanz Recht bekommt. Das ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen durchaus vereinbar, vom Grunde her.
Rechtskräftig verurteilt ist man tatsächlich erst, wenn die Rechtsbehelfsfrist eines Urteils abgelaufen ist, ohne dass Rechtsmittel eingelegt wurde, oder im Fall eines Rechtsmittels in letzter Instanz die Verurteilung bestätigt wurde. Vorher ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Das sieht das Gesetz aber obligatorisch so vor: https://verfassungsblog.de/marine-le-pen-urteil/
Unsinn und wird auch im Kommentar unten als klar politisch motiviert widerlegt. Auch Fillon hat sein passives Wahlrecht erst nach Rechtgültigkeit verloren. Hättest Du ebenfalls in wenigen Minuten checken können. "Ein Berufungsgericht !!!! verurteilte ihn am Montag zu vier Jahren Haft, von denen er ein Jahr tatsächlich im Gefängnis verbringen muss. Darüber hinaus muss er eine Geldstrafe von 375.000 Euro zahlen und verliert sein passives Wahlrecht für zehn Jahre." https://brf.be/international/1602290/
Doch, das sehe ich schon. Und ich weiß auch, dass das von verschiedenen Seiten kritisiert wird, auch in der taz gibt es einen kritischen Beitrag dazu. In einem anderen Fall, in dem gleichzeitig geurteilt wurde, hat man sich anders entschieden (da ging es um eine Bürgermeisterwahl, meine ich). Mir ist aber nicht bekannt, warum die Richter in beiden Fällen unterschiedlich geurteilt haben - dafür muss es ja eine schlüssige Begründung geben, aus dem Handgelenk geschüttelt hat man das sicher nicht. Außerdem steht bei Parteien wie dem RN (genau wie bei der AfD in einem ähnlichen Fall) die Gefahr im Raum, dass sie auf Halbwahrheiten und bewussten Übertreibungen einen Opfermythos aufbaut, der ihr dann bei den Präsidentschaftswahlen (auch für Bardella) saftige Stimmengewinne bescheren könnte. Trotzdem hat Le Pen persönlich vor Jahren, als das Gesetz in dieser Form (auch mit der möglich der sofortigen Aufhebung des passiven Wahlrechts) verabschiedet wurde, zugestimmt. Ungerecht und "politisch motiviert" scheint es für sie also nur zu sein, wenn sie selbst oder ihre Spießgesellen betroffen sind, nicht linke oder gemäßigt konservative Politiker wie in der Vergangenheit. Über dem Gesetz steht sie aber nun mal nicht. Und auch wenn sie jetzt in Berufung geht, um das Strafmaß anzufechten (dass sie im Sinne der Verurteilung schuldig ist, ist m. W. unstrittig), hat das keine aufschiebende Wirkung. Also muss sie entweder ein sehr schnelles Verfahren durchboxen und hoffen, dass die Wahlrechtsaufhebung rückgängig gemacht wird, oder sie guckt eben in die Röhre. Ich meine aber auch, dass Bardella explizit als Nachfolger aufgebaut wurde, weil eben genauso ein Urteil zu befürchten war. Das Verfahren läuft ja schon eine Weile.
Sorry, das sollte statt "möglich" "Möglichkeit" heißen.
Den Kommentar hatte ich übersehen und der Expertise der Rechtsprofessorin vertraut. Da auch in Deutschland manchmal gilt: "Schuldig, bis man die Unschuld beweist", war das für mich nicht unschlüssig...
Du bist immer ziemlich schnell dabei, etwas als "Unsinn" zu bezeichnen, ohne wirkliche Belege zu bringen ... Völlig unabhängig davon, dass man tatsächlich einen Entzug des passiven Wahlrechts vor rechtkräftiger Verurteilung für unverhältnismäßig halten kann, im Einzelfall und/oder in der gesetzlichen Grundlage: Bei Le Pen kam offensichtlich das in der von Petra zitierten Quelle genannte "Loi Sapin II" zur Anwendung und konnte zur Anwendung kommen. Dieses besagt wohl, dass hins. Wahlrechtsentzugs grundsätzlich die sofortige Vollziehung angeordnet werden soll. Das Gesetz wurde offenbar im Dez. 2016 erlassen. Auch wenn zu dem Ueitpunkt bereits Unregelmäßigkeiten bei Le Pen festgestellt und Ermittlungen eingeleitet waren, hatte das Gesetz ja offensichtlich einen völlig anderen Anlass/Hintergrund als den Le-Pen-Fall. An die hat da doch noch keiner gedacht. Und sie hat seitdem schon mehrfach, durchaus nicht unaussichtsreich, kandidiert. Vom zeitlichen Ablauf her ist zu vermuten, dass bei Fillon eben noch nicht dieses "Loi Sapin II" zur Anwendung kommen konnte. Ich empfehle sehr, den von Petra zitierten Artikel einfach mal zu lesen (man muss ja nicht mit allem konform gehen) und darauf einzugehen. Das würde mehr bringen als einfach "Unsinn" in den Raum zu "flegeln" und einen Link hinzuklatschen, der nur etwas belegt, was gar nicht angezweifelt wird, nämlich dass dem Fillon erst nach Re htskraft das passive Wahlrecht entzogen wurde ...
Sille, Loi Sapin ll ordnet nicht automatisch den sofortigen Wahlrechtsentzug an, wie im Artikel behauptet wird. Das war jetzt tatsächlich eine Ermessensentscheidung der Richter und Lauch hat mich da völlig zurecht korrigiert (ob es allerdings politisch motiviert war, lässt sich nicht belegen, es kann ja auch an der völligen Uneinsichtigkeit von Le Pen gelegen haben.)
Nun ja ... aber es gibt halt nunmal dieses Loi Sapin II aus dem Jahr 2016 (!), wonach die sofortige Vollziehung hins. Wahlrecht die Regel sein soll. Da mag es ja Argumente für eine Unvereinbarkeit mit übergeordnetem Recht geben. Aber das hätte man ja dann nach Erlass überprüfen lassen können/müssen. Aber das wollte wahrscheinlich niemand, weil das seltsam rübergekommen wäre beim Bürger/Wähler. Oder man muss sich halt jetzt als Betroffene dagegen wehren, also dass die Rechtsgrundlage für den sofortigen Entzug rechts- bzw. verfassungswidrig ist, jnd hier ggf. einstweiligen Rdchtsschutz suchen. Gibt es bestimmt alles auch in Frankreich. Aber im Moment ist das Gesetz halt so in Kraft und wird angewandt. Auch gegen eine Le Pen. Und dass das, was sie da mit den Geldern gemacht hat, als Veruntreuunggewertet werden kann, ist ja wohl unstreitig. Das Gericht ist halt Le Pens Argumdntationnicht gefolgt (der von Fillon ja auch nicht hins. Tatbestand ...)
Hmmm ... leider kann ich nicht gut genug französisch, schon gar nicht, was Rechtstexte/Gesetze betrifft, um nachzuprüfen, welche Aussage nun richtig ist. Aber ich gehe trotzdem davon aus, dass erst dieses Gesetz die Möglichkeit eröffnet, überhaupt eine sofortige Vollziehung anzuordnen, anders als noch bei Fillon. Aber selbst wenn es bei beiden vollkommen vergleichbar gewesen wäre (wovon ich wie gesagt nicht ausgehe), muss ja das Gericht deswegen bei Le Pen juristisch nichts falsch gemacht haben und wenn, kann das ja im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten überprüft werden. Jedenfalls halte ich es für bedenklich, nun alle Urteile, die einem nicht passen als politisch motiviert brandzumarken. DAS ist es doch, was den Rechtsstaat erschüttert und Misstrauen weckt, nicht, dass ein Gericht nach Recht und Gesetz entscheidet (wie an anderer Stelle geschrieben: dass das, was Le Pen da gemacht hat, unter Veruntreuung fallen kann und es gewichtige Argummente dafür gibt, die das Gericht auch aufgeführt hat, sollte ja wohl unstreitig sein ...)
Ja mei, wenn ich mich belehren lassen muss wann ein Urteil rechtskräftig sei jedenfalls. Und bei Le Pen Urteil wird nach Kritik vom Justizminister doch schon zurückgerudert und ein Berufungsverfahren ist plötzlich sehr wohl 2026 möglich.
Ja, ok, dass LePen schon rechtskräftig verurteilt wäre, ist natürlich schon "Unsinn". Aber das war doch längst geklärt ... Ich fände es allerdings auch etwas seltsam, wenn jetzt hier das Justizministerium an einer gerichtlichen Entscheidung herumdoktern könnte und würde ... Wenn das Berufungsverfahren schon 2026 begänne und abgeschlossen werden könnte, wäre das sicher kein Schaden, genauso wie es bei allen Allerweltsverfahren wünschenswert wäre, wenn die sich nicht so zögen ...
Da sind wir uns dann einig, dass da Einiges seltsam ist. Und mir geht es auch nicht um den Inhalt des Verfahrens (weder Akteneinsicht und kenne ich das Rechtssystem), sondern um die Aberkennung des Wahlrechts ohne rechtskräftige Verurteilung. Das hält nie und ist klar erkennbar politische Einflussnahme.
In einer Demokratie sollte nach wie vor das Volk entscheiden. Aber in der linksgrünwoken Regenbogenwelt gilt das natürlich nur für die eigene, vermeintlich "richtige" Seite.
Anders herum wird ein Schuh draus: Anlass für das Gesetz war unter anderem ein Steuerhinterziehungsskandal eines Linken. Le Pen hat sich als Abgeordnete nicht dagegen ausgesprochen. Es ging ja gegen den politischen Gegner. https://verfassungsblog.de/marine-le-pen-urteil/
Das Volk entscheidet auch, aber es entscheidet nicht direkt über Recht und Gesetz, sondern wählt nur die gesetzgebenden Vertreter direkt. Die Rechtssprechung ist, anders als von dir behauptet, unabhängig von politischen Zuordnungen und ist nicht einer vermeintlich "linksgrünen Regenbogenwelt" verpflichtet, sondern Recht und Gesetz.