mandy12345
Liebe Eltern, meine Tochter ist ... Jahre alt und soll im nächsten Jahr eingeschult werden. Sie hat am ... Geburtstag. Stichtag in RLP ist der 31. August. Wir sind der Überzeugung das sie bis dahin nicht schulreif ist und haben beschlossen einen Antrag auf Rückstellung zu stellen. Findet ihr man kann es so formulieren? Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund des geistigen Entwicklungsstandes unser Tochter … kann nicht davon ausgegangen werden dass sie erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Unsere Tochter wird am ...2022 also nur ... Tage vor dem Stichtag 6 Jahre alt. Sie wurde aufgrund eines geplanten Kaiserschnitts 16 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin der am ... gewesen wäre auf die Welt gebracht und steht gleichaltrigen von Beginn an nach. Es mangelt ihr an emotionaler, sozialer oder kognitiver Reife. Sie ist mit 1.02m deutlich kleiner als gleichaltrige Kinder und körperlich nicht in der Lage die Schulweg von … nach … zu bestreiten. (Nächster Ort, Busfahrt erforderlich) Aufgrund der Coronabedingten Kita Schließung verpasste unsere Tochter mehrere Monate die für ihre emotionale und soziale Entwicklung notwendig gewesen wären. Wir beantragen daher diesem Schreiben den Schulbesuch für die Dauer eines Schuljahres zurückzustellen. Ihr würdet mir mit einer Antwort sehr helfen! Liebe Grüße
Hallo Mandy Ich finde den Brief in Ordnung. Ich dachte nur, dass man das über die Kita und Schule macht oder? Die Erzieher geben auch Einschätzungen ab und wie in eurem Fall, wird befürwortet, dass deine Tochter in der Kita bleiben darf. So läuft es zumindest bei uns in der Kita. Nicht das sie in die Vorklasse geschickt wird. Viel Erfolg
Den Antrag müssen wir Eltern bei der zuständige Grundschule machen. Die Schulleitung entscheidet darüber. Wir erhalten im Januar eine schriftliche Stellungnahme vom Kindergarten und der Kinderarzttermin für die U 9 steht auch im Januar an. Das können wir dann dem Antrag beigefügten. Sollte dem Antrag stattgegeben werden darf unsere Tochter im Kindergarten bleiben!
Müsste ich über den Antrag entscheiden, wäre dies mir viel zu wenig Inhalt (Greifbares). Es sollten natürlich keine 20 Seiten sein, aber 2-3 könnte man bei einem solchen Antrag schon schreiben.
Okay, danke für diesen Anstoß! Ich dachte es wäre schon relativ viel Text. Ich bin schriftlich nicht so begabt und tue mich da ein bisschen schwer. Ich will natürlich auch alles richtig machen.
Die Zurückstellungsgründe sind in § 58 Abs. 2 Schulgesetz Rheinland-Pfalz geregelt: Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Kinder aus wichtigem Grund einmal auf Antrag der Eltern möglich. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Diese Kinder können in einem Schulkindergarten oder in einer Kindertagesstätte gefördert werden. Analog hierzu heißt es in § 13 Grundschulordnung RLP: Auf Antrag der Eltern kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt schulpflichtige Kinder aus wichtigem Grund vom Schulbesuch zurückstellen. Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Der Antrag ist bis zum 15. Mai bei der Schule zu stellen und zu begründen. Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt. Falls man sozial-emotionale Gründe aufführt: detailliert darlegen was ist das? (Definition) und auf das eigene Kind übertragen. In welchen Situationen welche Probleme bestehen! da kann man sehr viel schreiben (Kindergartensituationen, Situationen mit Freunden, Konzentration, Streitereien, exekutive Funktionen, Mobbing usw) Was habt ihr gemacht, um die Probleme zu beheben? Erziehungsberatung? Psychologe? Spezielle Förderung im Kindergarten? Arztbericht (Kinderarzt) einfordern und beifügen Frühgeburt und die Folgen detailliert darstellen Zu beachten ist bei allen Gründen (insbesondere aber bei den sozial-emotionalen Gründen), dass diese ein erhebliches Gewicht haben müssen, da alle Schüler gewisse Übergangsprobleme haben. Eine Zurückstellung von der Schule soll in Rheinland-Pfalz aber ein eng umgrenzter Einzelfall bleiben. Was ist das Problem mit dem Bus? Konkret in Einzelheiten schildern? Insbesondere ob und wann geübt, wie dies verlaufen ist und warum es gescheitert ist. Du kannst gerne den neu geschriebenen Text hier einstellen. Ich schaue mir diesen gerne an.
Wir kennen ein Mädchen in unserem Kindergarten bei dem eine Rückstellung im letzten Jahr ohne Probleme geklappt hat. Die Tatsache das der errechnete Geburtstermin wie auch bei uns hinter dem Stichtag lag hat wohl als Argument gereicht. Sie meinten das ein 3 Zeiler als Antrag ausgereicht hat. Ich habe mein Schreiben nochmal korrigiert: Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund des geistigen Entwicklungsstandes unser Tochter … kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie im kommenden Schuljahr erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Unsere Tochter wird am ... 2022, ... Tage vor dem Stichtag in Rheinland-Pfalz 6 Jahre alt. Sie wurde aufgrund eines medizinisch Notwendigen Kaiserschnitts 16 Tage vor dem errechneten Geburtstermin mit nur 2600g auf die Welt gebracht. Ihr errechneter Geburtstermin wäre der ... gewesen und hätte somit hinter dem Stichtag gelegen. Da die Entwicklung zu diesem Zeitpunkt der Geburt noch nicht vollständig abgeschlossen war steht sie gleichaltrigen von Beginn an nach. Es mangelt ihr an emotionaler und sozialer Reife. Sie ist sehr schüchtern und braucht im Kindergarten eine feste Bezugsperson. Sie ist mit 1.05 Körpergröße sehr klein und zeigt sich gleichaltrigen gegenüber sehr zurückhaltend und kann schlecht durchsetzen. Da wir beruflich selbst vom Coronabedingten lockdown betroffen waren konnten wir die Kita-Notbetreuung nicht in Anspruch zu nehmen. Unsere Tochter verpasste damit fast ein ganzes Jahr das für ihre emotionale und soziale Entwicklung nötig gewesen wären um den Rückstand gleichaltriger aufzuholen. Seit der Kita Schließung und der damit entstehenden Isolation leider unsere Tochter an Anpassungsstörungen. Jede Veränderung wie beispielsweise die veränderte Bring- und Abholsituation, die neuen Hygienebedingungen, aber auch kleinste Alltagsverönderungen bereiten ihr überdurchschnittlich große Probleme. Wir beantragen daher mit diesem Schreiben den Schulbesuch für die Dauer eines Schuljahres zurückzustellen um die vorhandenen Defizite aufzuholen. Der Kindergarten Befürwortet diese Entscheidung. Sie würde im diesem Jahr durch ein spezielles Vorschulprogramm gefördert werden. Mit freundlichen Grüßen Das mit dem Schulweg ist folgendes Problem. Der Schule ist es wohl sehr wichtig das alle Kinder aus unserem Ort gemeinsam mit dem dafür vorgesehenen Schulbus zur Schule fahren. Meine Tochter ist sehr ängstlich und traut sich nichts. Wenn sie im Kindergarten nicht eine ihrer Bezugspersonen an der Tür abholt gerät sie schon in Panik. Sie geht um ehrlich zu sein aktuell nichtmal zuhause alleine ins Bad. Ich habe von Eltern die schon dort sind das die Bussitiation sehr schlimm ist. Die Busse sind überfüllt, kommen manchmal ne Stunde zu spät. Die Schule liegt direkt an einer sehr stark befahrende Straße. Meine kleine ist wirklich klein und zart. Sie würde das selbst wenn sie sich das zutrauen würde mit dem Schulranzen körperlich nicht in der Lage. Sie ist in der Kita genauso groß wie die 3 jährigen.
Meine Tochter wollte sich vom Weihnachtsmann wünschen das Corona wiederkommt und dann alles wieder (für sie) normal ist.
Das die Gruppen im Kindergarten nicht gemischt werden dürfen und sie in ihrem Raum bleiben kann, das keine Vorschulprojekte stattfinden denn statt zahlen und Buchstaben zu lernen spielt die lieber mit den kleineren Kindern Bauklötze. Sie will nie groß werden weil sie nicht in die Schule will.
Wie bitte soll ich sie wegen einem Stichtag einschulen lassen obwohl ich sicher bin das sie nicht soweit ist. In den meisten Bundesländern wäre sie als Augustkind nichtmal schulpflichtig
Da unterschreibe ich. Nichts davon sind wirkliche Punkte für eine Rückstellung. Aber evtl habt ihr ja Glück. Hier Kind Groß hatte frühförderung, teils I-Status, wurde auch nur Tage vor dem Stichtag 6 Jahre alt und ist am Ende auf eine Sprachförderschule gekommen. Rückstellung haben wir gar nicht erst versucht, weil klar war, das reicht nicht. Da muss deutlich mehr im argen liegen um daa durch zu bekommen. Und ohne irgendwelche Diagnosen erst recht.
Die genannten Argumente wären mir nicht substantiiert genug, um eine Rückstellung zu bewilligen (sofern ich diese Entscheidung treffen müsste). Da müsste schon ein bisschen mehr an Argumente kommen. Für viele Kinder gibt es Umstellungsprobleme bei der Einschulung. Da müssen die jetzigen Probleme schon einiges an Gewicht haben, damit diese anerkannt werden. Womit man arbeiten kann, ist die Frühgeburt. Es gibt für RLP den Landesverband "Früh- und Risikogeborene Kinder Rheinland-Pfalz" e.V. (https://www.fruehgeborene-bildung.de/index.php/de/). Früher war Frau Karin Jäkel (Studienrätin) dort tätig und hat die betroffenen Eltern super toll beraten. Dies liegt aber schon ein paar Jahre her. Einfach mal anfragen.
Also grundsätzlich kann ich verstehen, wenn man seinem Kind unter den Umständen, die Du beschreibst, noch Zeit geben will. Aber mit 16 Tagen ist man ebensowenig wie mit 2 Tagen vor Termin frühgeboren. Die Grenze liegt bei 37+0 Schwangerschaftswochen. Deine Tochter war, wenn ich richtig geguckt habe (37+5 und 2600g) an der 11. Perzentile und damit nicht mal untergewichtig. Kann sein, daß die Leute, die das bestimmen, auch keine Ahnung haben. Aber mit Verlaub: reichlich zwei Wochen spielen bei 6jährigen einfach keine Rolle mehr, der Unterschied ist sehr schnell ausgeglichen. Sonst müssten ja auch die, die mit 40+5 am 1.9. zur Welt kamen, noch mit eingeschult werden. Oder noch besser- jeder zum 6. Geburtstag- nach errechnetem Termin versteht sich. Ich fänd es sinnvoller, auf die Trennungsangst Deines Kindes hinzuweisen (geht nicht gern allein aufs Klo, will Corona wiederhaben, schwer, wenn Lieblingserzieherin nicht da ist). Wenn die Größe von 1,02m stimmt, ist sie mit 1. Perzentile auch wirklich zu klein- neben der Schulzurückstellung solltest Du Dich dann auch um einen Termin beim Kinderendokrinologen kümmern. Auch das würde ich anbringen. Wenn ein Kind massiv klein ist, hat man damit m. E. ein sinnvolleres Argument als mit der gefühlten Frühgeburt. Viel Erfolg, Grüße, Jomol
Ein solches Schreiben wurde ich erst kurz vor knapp abschicken. Bis zur Einschulung kann ein Riesensprung erfolgen, daher würde es mich nicht überzeugen, wenn du ein halbes Jahr vorher bereits etwas weißt, was noch niemand wissen kann. Auch das Argument Körpergröße würde ich auslassen, das ist nicht relevant. Auch Kleine sind schulpflichtig und Große werden es nicht bereits vor der Frist - nur weil sie groß gewachsen sind. Nicht böse sein, aber ich würde mal genau nachlesen, wie emotionale und soziale Entwicklung definiert ist. Damit wird immer gern in Form einer Platitüde argumentiert, es ist aber inhaltsleer, da es gar keine Definition gibt. Dann wäre ich ehrlich und würde sagen, worum es mir eigentlich geht. Ausserdem denke und hoffe ich, dass der schulmedizinische Dienst in eurem Fall selber zu dem gleichen Schluss kommt: Gib ihr noch ein Jahr zum Aufholen.
In Rheinland-Pfalz werden in diesem wie auch schon im letzten Jahr keine Schuluntersuchungen stattfinden weil die Gesundheitsämter wegen Corona überfordert sind.
Wird der schulmedizinische Dienst nicht wenigstens bei den Rückstellungsanträgen einen Termin anberaumen? Wenn das System wirklich so blöd ist, dass kein Entscheidungsträger greifbar ist, dann hau jede Platitüde raus, die so umgeht. Dann wirst du verstanden. Ich wünsche euch Erfolg, das klappt wahrscheinlich!
Ich weiß nicht ob die Kinder die eine Rückstellung beantragt haben trotzdem untersucht werden. Wir haben nächste Woche den Termin für die U9 Untersuchung beim Kinderarzt. Ohne Schuluntersuchung wird das vielleicht sehr wichtig werden.
Bist Du Dir sicher, dass die Schuleingangsuntersuchungen in RLP ausfallen? Lt. Homepage des Landes finden sie nach aktuellem Plan statt, nur später als sonst. Link kann ich leider nicht einfügen, ist aber bei Google ganz oben.
Ja ich bin mir sicher. Mitte Dezember wurde mitgeteilt das die Untersuchungen nicht stattfinden. Im letzten Jahr war es auch schon so.
Wir wohnen in ...
Ich finde die Argumentation in Deinem Schreiben ehrlich gesagt sehr unpassend. Ich lebe in einem anderen Bundesland und habe mein Kind zurückstellen lassen da es zum einen ein Frühchen ist, zum anderen wegen einer Entwicklungsverzögerung die sich dann als ADHS entpuppte. Mein Kind hatte auch einen I-Status im Kindergarten. Die Rückstellung war problemlos möglich. Da dein Kind aber kein Frühchen ist, ist der Geburtstermin einfach kein Argument. Sollte Dein Kind jedoch Förderbedarf in seiner sozial emotionalen Entwicklung haben würde ich mich dringend mit der Kita auseinandersetzen, sie kann dich sicherlich besser in der richtigen Formulierung unterstützen. Ein zusätzliches Kindergartenjshr ist nur dann sinnvoll wenn absehbar ist dass ein Kind in der Zeit wirklich noch was dazu lernen kann, z.B. seine Frustrationstoleranz zu stärken. Wenn du aber schreibst dass sogar ein kognitiver Förderbedarf besteht solltet ihr euch möglicherweise dementsprechend noch beraten lassen (z.b. bei einer Frühförderstelle).
Wieso ist es unpassend?
Wenn ein Kind ... Tage zu früh geboren wurde und von Beginn an entwicklungsverzögert ist ist es doch trotzdem ein Argument auch wenn es keine Frühgeburt war.
Wäre sie zum errechneten Termin gekommen wäre sie nicht schulpflichtig weil das Datum nach dem Stichtag der Einschulung wäre.
Also wieso soll es dann unpassend sein es zu erwähnen?!
Weil der voraussichtliche Entbindungstermin eben eine ungefähre Sache ist. Die Minute der Befruchtung weißt Du ja auch nicht. Reifgeboren sind alle Kinder, die ab einschließlich 37+0 und bis einschließlich 42+0 SSW zur Welt kommen. Wäre der Stichtag ein anderer, würde es andere Kinder "erwischen". Ich schrieb Dir schon weiter oben. Wenn sich jemand damit auskennt (und das ist beim Schularzt nicht unwahrscheinlich) und Deinen Antrag mit gefühlter Frühgeburt bekommt, muß der sich nicht ernstgenommen vorkommen. Wie kommst Du darauf, daß Dein Kind von Anfang an "zurück" war? Sieht das noch jemand (z. B. die Kinderärztin) auch so? Wenn es stichhaltige Dinge gibt, schreib sie in den Antrag. Das von Dir oben geschriebene Geburtsgewicht ist für die Schwangerschaftswoche normal! Du kannst- wie schon oben geschrieben, jetzt eine körperliche/ soziale/ emotionale Entwicklungsverzögerung geltend machen- mußt Dich dann aber auch kümmern- um Ergotherapie, Frühförderung, SPZ-Termin etc. Wenn Dein Kind so klein ist, wie Du schreibst, solltest Du das schreiben (kommt nicht an Sachen ran, hat kürzere Beine zum Rennen, daher Nachteil im Sport etc.) und dringend einen Termin beim Kinderendokrinologen machen. Grüße, Jomol
Lange her, anderes Bundesland 36 SSW Frühchen Wir hatten Gutachten bzw Einschätzungen vom Kinderarzt und Kindergarten beigelegt
Hallo, ich weiß nicht, wie es in RLP ist, aber in NRW reicht es nicht, solche Dinge zu schreiben, sondern da müssen Diagnosen und fachliche Beurteilungen eingereicht werden. Selbst mit Diagnose wird hier nur zurück gestellt, wenn die Probleme sich wahrscheinlich in dem Jahr bessern. Wenn nicht, wird eingeschult. Auch Kinder, die bei der Schuleingangsuntersuchung noch nicht als ganz schulreif erkannt werden, werden hier eingeschult. Das Argument ist, es gäbe ja Inklusion. "Es mangelt ihr an emotionaler, sozialer oder kognitiver Reife." Bei dem Satz muss das "oder" ein "und" sein, sonst klingt es merkwürdig. Ich würde Dir raten, die Erzieherinnen zu fragen, wie sie die Aussichten auf eine Rückstellung bei Deiner Tochter sehen und wie man am besten vorgeht. Die haben ja jedes Jahr damit zu tun.
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