*Suse*
Da es jetzt bereits mehrfach aufgetaucht ist, habe ich doch mal geschaut, an welcher Stelle das geregelt ist und zitiere hier aus einer Information zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Schulbereich mit Bezug auf § 42 des BeamtSTG und § 59 LBG und § 3 Absatz 3 (TV-L): "[...] Ein Geschenk von einzelnen Schülerinnen/Schülern oder Eltern ist unabhängig vom jeweiligen Wert unzulässig, weil hier immer der Anschein besteht, dass persönliche Vorteile erzielt werden oder Belohnungen erfolgen sollen. Ein Geschenk von Organen der Schulmitwirkung (Klassenpflegschaft) oder Gesamtheiten von Schülerinnen/Schülern (Klasse/Kurs) oder Eltern kann dagegen im Einzelfall zulässig sein. III. Hinweise zu Einzelfällen 1. Die Zustimmung kann in folgenden Fällen als stillschweigend erteilt angesehen werden - Annahme von geringwertigen Aufmerksamkeiten (z.B. Massenwerbeartikel wie Kugelschreiber, Kalender, Schreibblocks), wobei von einer Geringwertigkeit nur bis zu einer Wertgrenze von ca. 15 EUR ausgegangen werden kann - Geschenk für eine Lehrkraft durch eine Personenmehrheit von Eltern oder Schülerinnen/Schülern oder einem Gremium der Schulmitwirkung bis zu einer Wertgrenze von ca. 25 EUR, wenn dieses Geschenk vom Anlass (z.B. Klassenfahrt, Verabschiedung einer Lehrkraft oder eines Schülerjahrgangs) und auch vom Gegenstand her (Blumen, Pralinen) im allgemeinen Empfinden als angemessen zu bewerten ist. Im Falle eines Geschenks durch eine Klassengemeinschaft sollte von jeder Schülerin/jedem Schüler nicht mehr als 1 EUR eingebracht werden. Geldgeschenke oder Gutscheine als geldähnliches Geschenk können in aller Regel nicht als sozialadäquat angesehen werden - Übliche und angemessene Bewirtung bei allgemeinen Veranstaltungen, an denen die Lehrkraft im Rahmen ihres Amtes, in dienstlichem Auftrag oder mit Rücksicht auf die ihr durch ihr Amt auferlegten gesellschaftlichen Verpflichtungen teilnimmt - Geringfügige Dienstleistungen, welche die Durchführung eines Dienstgeschäftes erleichtern oder beschleunigen (z.B. Abholung mit einem Wagen vom Bahnhof) - Zuschüsse von schulischen Fördervereinen zu den Reisekosten von Lehrkräften bei Klassenfahrten, sofern keine spezielle Fahrt oder Lehrkraft bezuschusst wird und die volle Dispositionsfreiheit der Schule über den Zuschuss erhalten bleibt - Annahme von Ansichtsexemplaren (Schulbücher) als Werbeartikel, wenn diese nicht für einzelne Lehrkräfte bestimmt sind, sondern in der Schulbibliothek inventarisiert und damit allgemein verfügbar werden - Die Annahme von Eintrittkarten zum kostenlosen Besuch von Ausstellungen, Museen, Theatern usw., sofern der Besuch im Zusammenhang mit der Vor- oder Nachbereitung oder Durchführung konkreter Unterrichtsveranstaltungen oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Angeboten (z.B. im Rahmen von Schulwanderungen und Schulfahrten, des Ganztags oder einer Arbeitsgemeinschaft) erfolgt und die Vergünstigung den Wert von ca. 30 EUR nicht überschreitet oder die Vergünstigung gleichmäßig auf alle an dem Besuch der Einrichtung teilnehmenden Gruppenmitglieder verteilt wird. - Die Annahme von Begrüßungsgeschenken für Schulen (keine Einzelpersonen) bei Besuchen im Rahmen einer Schulpartnerschaft, sofern eine Wertgrenze von ca. 25 EUR nicht überschritten wird - Die Inanspruchnahme eines vom Reiseveranstalter angebotenen Freiplatzes durch eine die Klassenfahrt begleitende Lehrkraft nach Maßgabe des Erlasses vom 7. Juni 2005 (222 – 6.08.01.18.01.01) Bestehen Zweifel, ob die Zustimmung als stillschweigend erteilt anzusehen ist, so ist sie bei der zuständigen Stelle einzuholen. 2. In folgenden Fällen ist stets eine Genehmigung erforderlich: Die Annahme von Einzelgeschenken für eine Lehrkraft durch eine Personenmehrheit von Eltern oder Schülerinnen/Schülern oder einem Gremium der Schulmitwirkung, wenn die Wertgrenze von ca. 25 EUR überschritten wird. Ebenfalls besteht Genehmigungspflicht, wenn das Geschenk nicht zweifelsfrei vom Anlass/ Gegenstand her als sozialadäquat angesehen werden kann. Bestehen Zweifel, ob eine Genehmigung erforderlich ist, so ist sie bei der zuständigen Stelle einzuholen. 3. Eine verbotene Annahme von Belohnungen und Geschenken ist insbesondere bei folgenden praktischen Beispielen gegeben: - Annahme eines von der Klassenpflegschaft finanzierten Laptops, der der Arbeitserleichterung der Lehrkraft dienen soll. - Erhebliche Vergünstigungen für Lehrkräfte, z.B. Eintrittsfreikarten für einen Freizeitpark oder einen sog. „Skipass“ für die unentgeltliche oder vergünstigte private Nutzung einer Skihalle, kostenlose/verbilligte Übernachtungsmöglichkeiten oder sog. "Schnupperreisen" mit besonderen Rabatten für Lehrkräfte und Familienangehörige - Die Gewährung von Zuschüssen einzelner Eltern zu den Reisekosten der Lehrkräfte anlässlich der Teilnahme an einer Klassenfahrt - Die Annahme eines Geschenks von einzelnen Eltern oder Schülerinnen/Schülern auch dann, wenn die Wertgrenze von ca. 15 EUR unterschritten wird (zu vergl. Abschnitt II) - Geschenke und sonstige geldwerte Vorteile für die Schule, wenn im Gegenzug die Kinder in der Schule fotografiert werden dürfen, denn dabei handelt es sich nicht um zulässiges Sponsoring im Sinne des § 99 Abs. 1 SchulG. Unabhängig von der tatsächlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses ist eine solche Maßnahme aus dienstrechtlicher Sicht bedenklich. Darüber hinaus ist die Maßnahme auch als unzulässige wirtschaftliche Betätigung gem. § 55 SchulG anzusehen."
Jetzt bin ich aber echt platt! Bei mir geht es um eine Grundschule in RLP - gilt die Gestzeslage bei uns genau so? Mein großer Sohn ist jetzt im 4. Schuljahr, mein Kleiner im 2. Schuljahr. Zu Weihnachten habe ich den beiden Klassenlehrerinnen und dem Referendar immer ein oder zwei Gläser selbstgemachte Marmelade und ein paar selbstgegossene Kerzen geschenkt, zu Ostern und zu den Geburtstagen ein kleines Blümchen der Saison mit einer Glückwunschkarte. Keinen großen Blumenpräsentkorb, ein kleines Blümchen im Übertopf (der Topf war aus meinen Beständen, also noch nicht mal extra gekauft). Den Geldwert dieser kleinen Aufmerksamkeiten kann man wirklich vernachlässigen - und nun lese ich, daß das auch in diesem Minimalrahmen verboten ist? Lehrer sind doch auch nur Menschen. Sie bekommen, was ich so hintenrum mitbekomme, immer viel Schelte von den Eltern. Da ich aber meine, daß die beiden ihren Job gut und mit viel Elan machen, und das bei wirklich nicht einfachen Klassen, halte ich es für eine nette Geste, das auf diese Weise auch mal anzuerkennen. Das nächste Mal muß ich dann wohl mit leeren Händen kommen, auf die Rechtslage verweisen und sagen: "Ich finde es gut, wie Sie Ihren Job machen, vielleicht darf ich das noch nicht mal sagen, geschweige denn mit einer kleinen Aufmerksamkeit unterstreichen." Die Lehrerinnen haben mir aber noch nie gesagt, daß sie das gar nicht annehmen dürfen und ich sie und mich damit vielleicht sogar in eine unangenehme Situation bringe. Bin echt geplättet! LG von Silke
Wie gesagt, das sit Ländersache und diese Vorschriften gelten für NRW. Ich denke aber, das ist sinngemäß oder sehr ähnlich auch in den anderen Bundesländern so gültig, denn es macht ja grundsätzlich Sinn. Viele Lehrer(innen) sind sich dessen vielleicht selbst nicht so bewusst, es gibt immerhin zigtausend Vorschriften - Allgemeine Dienstordnung, Schulordnung, Schulgesetz, BASS, Arbeitsrecht, beamtengesetz und dann ständig neue Erlasse (wobei dieser nicht so neu ist). Statt der Lehrerin also selbst eine Kleinigkeit zu schenken, solltet ihr euch evtl. einfach in der Klassenpflegschaft absprechen und alle zusammen etwas schenken, das von der Allgemeinheit kommt. So verstößt niemand gegen geltendes Recht. Ist doch dann auch in Ordnung, wenn du Marmelade beiträgst und eine andere Mutter Blümchen aus dem Garten ... solange es von "den Eltern" allgemein kommt. Stell dir nur mal vor, deine Tochter (?) hat Streit mit einem anderen Kind aus der Klasse und bekommt eine bessere Note. Und dann kommt böses Blut auf und jemand sagt: Deine Mutter schleimt sich immer so ein und schenkt der Lehrerin was und deshalb bekomsmt du bessere Noten ... - schon bricht der dollste Streit vom Zaun und wenn Vorgesetzte das hören, kann es viel Zoff geben. Die Lehrerin bekommt möglicherweise eine Art Abmahnung oder so. Wenn sowas nicht passiert, merkt ja keiner was. Wie gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Suse
Hallo, also ganz ehrlich, ich hatte auch mit dem Gedanken gespielt, der Lehrerin meiner Maus zum Geburtstag eine Kleinigkeit zu schenken, weil sie für mich bisher immer ein offenes Ohr hatte und mir auch immer geholfen hatte, wenn es Schwierigkeiten gab. War bisher erst 2 mal etwas vorgefallen, wo ich sie angeschrieben hatte und sie hat sofort reagiert. Aber unter diesen Umständen, lasse ich es bleiben. Wenn ich allerdings schon die ganze Zeit etwas geschenkt hätte, würde ich es bei dem 2 Klässler und dem 4 Klässler noch mal machen, aber wenn der 2 Klässler dann in die 3. kommt, würde ich es nicht mehr machen. Das ist eine gute Gelegenheit, weil ja Lehrerwechsel ist. Wenn der 2 Klässler die selbe Lehrerin bekommen würde wie der 4 Klässler sie hatte, dann würde ich weiter machen. Braucht ja niemand mitbekommen. Liebe Grüße Sabine
ich bin ja selber lehrerin und ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mich über ein nettes wort oder ein lob einer mutter oder eines vaters sehr viel mehr freue als über einen 75-€-gutschein. man muss sich vor augen führen, wie stark der einfluss einzelner lehrer auf die schulkarriere von kindern ist. da MUSS jeder anschein der bestechung oder wohlwollenden zuwendung unterbleiben. und das geht einfach nicht, wenn ein teil der eltern laufend kleine präsente abgibt, während anderen sich überhaupt nicht erkenntlich zeigen. eigentlich ist das auch ganz logisch nachzuvollziehen.
Wieso Lehrerwechsel? Bei uns behalten, wenn nichts dazwischenkommt (Krankheit, Schwangerschaft) die Kinder ihre Klassenleitung bis zum Ende der 4. Klasse, da steht also im 3. Schuljahr kein (geplanter) Lehrerwechsel an. Ich werde die Lehrerinnen mal zart ansprechen, wie das nun ist mit meinen Geschenken, ob ich das künftig besser unterlassen soll. Übrigens bin ich auch Lesemutter und helfe beim Laternenbasteln oder bei Schulausflügen und Festen regelmäßig mit. Da könnten die anderen Mütter ja auch auf die Idee kommen, daß ich mich nur einschleimen wollte? LG von Silke
Einen 75-Euro Gutschein halte ich auch für komplett übertrieben, in meinem Fall ging es um "Kleines Blümchen der Saison" bzw. selbergemachte Marmelade und Kerzen, und das nicht laufend, sondern drei mal im Jahr (Ostern, Geburtstag, Weihnachten). Werde aber mal bei den Lehrerinnen nachhorchen, bzw. nur noch bei der einen (2. Klasse), da mein Großer nach dem Sommer aufs Gym. geht. Wie ich aber gerade schon an Amelie schrieb, ich bin auch Lesemutter und helfe an der Schule immer mal mit (basteln, Fahrten, Schulfeste). Also kennt mich die Lehrerin ja dadurch dann auch näher als die weniger aktiven Mütter. Ist das jetzt auch schon wieder verboten? LG von Silke
nein, das ist natürlich nicht verboten, sondern eine ehrenamtliche tätigkeit. ich finde es halt problematisch, wenn eltern 3x im jahr marmelade, blumen oder kerzen schenken. es hat einfach einen beigeschmack. deshalb finde ich die gesetzliche regelung gut und ich finde auch, du solltest dich daran halten. dass lehrer trotzdem was annehmen, liegt häufig daran, dass sie sich keine gedanken machen oder den entsprechenden erlass auch gar nicht kennen (was aber ihre pflicht wäre).
Hallo, bei uns ist nach der 2. Klasse Lehrerwechsel. Wenn du die Lehrer ansprichst, was erwartest du denn dann für eine Antwort? Das sie dir j aoder nein sagen nach den Jahren, die du das schon machst. Ich bin ebenfalls eine Mutterr, die sich zum Laterne basteln meldet oder auch mal einen Ausflug begleitet, wenn es meine Zeit zu läßt. Das meine ich nicht. Ich weiß nicht, wie ich das ausdrücken soll, was ich meinte. Die Mutter, die ich meine, hat schon im Kindergarten, bevor sie noch richtig guten Tag gesagt hat erklärt, was sie alles macht und besorgen kann. Es geht nicht ums helfen, sondern wirklich ums einschleimen, weil sie meint, ihr Kind wird dann bevorzugt. Das hat sie dann in der Schule genau so gemacht. Ich denke, so etwas kann man durchaus machen, wenn das thema in der Schule oder im Kiga dran ist. Wenn du die Mutter erleben könntest, wüßtest du verrmutlich sofort, was ich meine. Liebe Grüße Sabine
Nochmal hallo mams, auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind eine gute Gelegenheit, sich beim Lehrer einzuschleimen, wenn man es unbedingt darauf anlegt. Auch bei uns laufen Mütter rum, die sich komplett unentbehrlich machen (die Schule würde ohne sie zusammenbrechen..), da frage ich mich auch manchmal, ob das jetzt nicht zu viel des Guten ist. Aber offenbar sind die Schulen auf Ehrenämtler angewiesen, damit die Sache läuft. Ob es einem Lehrer leichter fällt, ein Kind einer engagierten Ehrenämtlerin "neutral" und nicht "bevorzugt" zu behandeln als ein Kind einer Mutter, die dreimal im Jahre kleine Aufmerksamkeit abliefert? Den rechtlichen Unterschied (Ehrenamt erlaubt und erwünscht, Geschenke verboten) vermag ich nun zu erkennen, die praktischen Konsequenzen aber nicht. Thema Sachgeschenke: Daß es diese Regelung gibt, vermutlich auch für unser Bundesland, habe ich ja nun rein zufällig hier mirbekommen. Allerdings sehe ich es eher so, daß es die Pflicht der Lehrer wäre, diese Regelung zu kennen, das schreibst Du ja selber. Sie hätten mich ja dann bei der ersten Marmeladen- oder Blümchenaktion nett darauf hinweisen können, daß sie das eben aus dem ganz konkreten Grund (rechtliche Regelung) leider nicht annehmen dürfen. Das hätte ich ja eingesehen und natürlich respektiert. Wenn sie es aber annehmen, sehe ich es nicht als meine Schuld, ich könne die Lehrer in eine unangenehme Situation bringen, denn sie als Lehrer müßten diese Regelung kennen, nicht ich als Mutter. Ich werde aber beim nächsten Anlaß nachfragen, bevor ich da nochmal was Verbotenes tue. LG von Silke
finde ich sehr ungewöhnlich...............das man für einen Strauß Blumen zusammenwirft und die Elternpflegschaft den dann übergibt, finde ich normal. Auch so kleinigkeiten wie ne Tasse mit Tee zu Weihnachten, aber alles andere käme mir sehr komisch vor und würde hier keiner machen.
Ja das bringt doch die guten Noten. Gibt es hier auch, für jeden Mist bekommt die Lehrerin eine Aufmerksamkeit. All diese Kinder haben die Gym-Empfehlung in der Tasche. Seltsam.
Eltern auch anders ticken. Zumindest jetzt noch, mal schauen wie es sich noch entwickelt...........aber hier lagern sich die Zuneigungen anders.......ich halte mich aus sowas raus.
Hallo, ich hate mir da wirklich nichts dabei gedacht, sondern es sollte wirklich nur ein Dankeschön sein. Wir brauchen keine Geschenke geben wegen guter Noten. Es gibt in der 1. Klasse noch keine Noten und außerdem ist meine Maus bis jetzt noch so gut, dass sie ihre Tests zu 90% mit null Fehlern macht und die restlichen 10% macht sie mit einem max. 2 Fehlern, also kein grund für mich, einen Bestechungsversuch zu unternehmen. Das würde ich auch nicht tun, selbst wenn es nicht so wäre, weil ich persönlich das nicht in Ordnung finde. Wenn Kinder eben Fehlerr machen, dann brauchen sie Unterstützung, aber die darf nicht in Form von Geschenken kommen, sondern sollte von zu Hause kommen. Nicht jeder Lehrer läßt sich "bestechen". Liebe Grüße Sabine
Sorry, die Schreibfehler wie z.B. bei hatte, schenke ich euch
Danke, daß Du mir die Augen geöffnet hast, endlich weiß ich, warum mein Großer eine Gymnasialempfehlung hat. Die Präsente waren der Schlüssel zum Erfolg! Da werde ich die Lehrerin meines Kleinen auch weiter so schön bearbeiten, damit der auch aufs Gym. kommt Kopfschüttelnde Hrüße von Silke
.....hat es mal einer begriffen und die entsprechenden Rechtsgrundlagen zitiert. Danke suse ! An der Grundschule meiiner Kinder wird entsprechend verfahren: Kleinigkeiten für Geburtstag (max. 20€, aber wirklich Obermax,!, üblich sind rund 12 €). Manchmal bringen einzelne Kinder noch mal ein selbstgebasteltes Bild oder eine "Blume aus dem Garten" mit. Übrigens fände ich selbstgemachte Marmelade oä auch in Ordnung. Ansonsten kommen Einzelgeschenke hier nicht vor.
Siehst du, es gibt eben immer Eltern, bei denen wohlmeinende Kleinigkeiten und "Dankeschöns" quer ankommen. Darum gibt es eben die von "suse" (für NRW) so nett zitierte Vorschrift. Das du es nicht so meinst und das es in Realität natürlich nicht so ist, spielt dabei keine Rolle. Es ist der ANSCHEIN..., der hierbei zu vermeiden gilt. Ich kann dich aber trösten- ich duze mich mit der Klassenlehrerín meines Kindes- es gibt auch hier Mudddiiis, die aufgrund dieser Umgangsform meinen, Rückschlüsse auf die Noten meines Kindes ziehen zu müssen. Jaja.
ich finde auch das man sich privat ja gerne duzen kann........aber in der offiziellen Form nicht
hallo silke, es geht gar nicht so sehr darum, jemanden zu "bearbeiten". es ist einfach ein sensibler bereich und es soll jeder anschein vermieden werden, du könntest ein interesse daran haben, die lehrkraft zu bestechen. und ja, auch selbst gemachte marmelade fällt für mich in die kategorie "ich mach mich beliebt, das hilft bestimmt meinem kind". ich glaube dir, dass du diesen gedanken nie hattest. aber er schwebt nun mal bei diesen dingen im raum. ich beschenke meinen postboten auch zu weihnachten, nur kann der mir beim besten willen keine vorteile verschaffen, selbst wenn er wollte. deshalb hinkt dieser vergleich.
Hallo, was soll denn der Quatsch. Entweder ich bin per du mit jemandem, oder ich bin es nicht. Was ist, wenn die Lehrerin meine Schwester wäre? soll ich dann bei offiziellen Anlässen sie zu ihr sagen und privat dann du? Da könnte ich mich aufregen, weil wir nämlich genau den Fall im Kiga hatten. Wir hatten eine Erzieherin deren Tochter auch bei uns im Kiga war. Sie war aber nicht in derr gleichen Gruppe. Da gab es doch tatsächlich ELTERN, die sich darüber aufregten, dass das Kind zu SEINER MUTTER, Mama sagte. Sorry, was das Thema an geht bin ich recht empfindlich und könnte raus wo kein Loch ist. Meist haben es die Kinder sogar eher schwerer, weil eben auf Grund der Tatsache das es Mutter oder Tante oder wer auch immer ist, nachteiliger behandelt werden, dass ja nicht der Verdacht auf kommt, dass das Kind bevorzugt wird. Sorry, ist bitte nicht böse gemeint, aber ich habe mich da im Kiga schon aufgeregt und konnte es nicht verstehen. Liebe Grüße Sabine
wenn man Professionell ist läst man es nicht raushängen mit wem man dicke ist und mit wem nicht. Das sind einfach Sachen die im Schulaltag nix zu suchen haben, ich mag weder Grüppchenbildung inkl. Lästereien (habe ich schon selber am Elternabend von Lehrern erlebt), noch Verschwörungen von Müttern noch irgendwelche "wir haben uns ja alle so lieb und schenken jetzt allen Lehrern jedem einen Blumentopf. Alle kriegen von allen was zusammen und feddich. Man kann sich auch mögen und muß das nicht immer so raushängen lassen, ich habe da im Kiga ganz andere Erfahrungen gesammelt ;-) Und von Schwipp Schwapp Schwägereien habe ich nicht geredet und von "Mamas" im Kiga auch nicht.
Hallo, ich finde grad das duzen ein sehr schwieriges Thema. Die Klassenlehrerin unseres Sohnes hat es mMn ganz gut gelöst. Sie hat gleich am 1. Elternab end erklärt, dass sie ja mit einigen Eltern bekannt/befreundet ist und darum sie auch duzt (weil die Kinder z.B. gemeinsam Fußballspielen, Kindergarten etc.). Sie will es natürlich im Schulalltag vermeiden, aber sie kann es nicht garantieren, dass es nicht passiert. Sie hat aber auch gleich dazu gesagt, wenn sie in der Freizeit getroffen wird, will sie nicht über schulische Dinge sprechen. Dazu wäre sie abends gern telefonisch erreichbar. Das scheint auch zu funktionieren, wie ich selber feststellen "musste". Ich finde es kommt immer auf die Art an wie es kommuniziert wird. Wird von Anfang an mitgeteilt, dass sich Eltern und Lehrer untereinander kennen, ist die Angriffsfläche nicht ganz so groß. Ach ja, die Kinder sagen übrigens alle Frau xx, duzen aber meines Wissens. Auch die Kinder, die sie beim Vornamen nennen. Im Kindergarten waren bei uns sogar Sohn und Tante zusammen in einer Gruppe. Mir ist nichts zu Ohren gekommen, dass sich welche benachteiligt gefühlt haben. Aber wir Schwägerinnen sprechen auch nicht über die Kinder im Kindergarten. Denn das was im Kindergarten bei/mit anderen Kindern/Eltern gesprochen wird geht mich in diesem Moment nichts an. Ach ja, mittlerweile ist der Sohn der Tante auch in der selben Gruppe. Auch da gibt es meines Wissens keine Schwierigkeiten. LG coryta
"Gibt es hier auch, für jeden Mist bekommt die Lehrerin eine Aufmerksamkeit. All diese Kinder haben die Gym-Empfehlung in der Tasche." Ach, deshalb hat dein Kind auch eine Empfehlung für das Gymnasium ......
darauf würd ich nie kommen- da denke ich sofort an Schleimerei!! Ehrlich! Aber wenn der Elternrat da was machen möchte, ne kleine Aufmerksamkeit- das find ich o.k.. Wenn Eltern das bei uns separat machen würden- find ich voll daneben, so nach dem Motto, damit wir einen besseren Eindruck hinterlassen- ne, find ich nicht gut!
Hallo, ich habe es oben schon mal geschrieben. Ich brauche mich bei derr Lehrerin nicht einschleimen, weil mein Kind auch ohne Schleim gut in der Klasse zurecht kommt und ihre Tests auch in 90% null Fehler haben. Bei den restlichen 10% hat sie vielleicht 1-2 Fehler. Ich hatte mir das aber auch überlegt, aber nur um einfach mal Dankeschön zu sagen und nicht weil ich meinem Kind einen Vorteil verschaffen möchte. Soweit habe ich gar nicht gedacht, aber logischerweise werde ich das nicht machen, weil ich nicht möchte, dass das so an kommt. Das wäre für mich persönlich mit das peinlichste, was mir passieren könnte, wenn es so ausgelegt würde. Das würde ich gar nicht wollen. Liebe Grüße Sabine
"und ihre Tests auch in 90% null Fehler haben. Bei den restlichen 10% hat sie vielleicht 1-2 Fehler" Und noch ein hochbegabtes Kind hier im Forum .... !
Oh weißt du montpelle, du hast bei mir eh Narrenfreiheit. Das schaffen bei mir nicht viele Menschen, aber du hast es geschafft. Mein Kind ist nicht Hochbegabt, dass habe ich noch nie behauptet. Wenn du lesen könntest, hättest du klare Vorteile im Leben, denn darum ging es in meinem Thread gar nicht. Ich wünsche dir trotzdem noch einen schönen Tag und vielleicht findest du ja jemand anders, den du provozieren kannst. Liebe Grüße Sabine
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