Geschrieben von Caot am 11.03.2024, 6:51 Uhr |
das Ortsgymnasium muss aufnehmen
Die Betonung liegt hier bei muss.
Wenn deine bevorzugte Schule, die auf welcher Ihr euch angemeldet habt, eine Kooperation mit der Ortsschule hat, wäre das für euch ein Vorteil.
Wie läuft es in BaWü. Erst alle Kinder aus dem Einzugsgebiet. Dann die Kinder drumherum, das geht nach Strecke zum nächsten Gymnasium. Kooperative Schulen sind bevorzugt.
Meines Erachtens nach muss die Ortsschule immer aufnehmen. Aber ob es da nicht immer mal wieder eine neue Regelung gibt - keine Ahnung.
Was war denn der Tenor nach Anmeldung? Hat man euch eine Ablehnung nicht erklärt und die Chancen mitgeteilt?
- Prozedere Weiterführende Schule Baden Württemberg - FrauvonWunderfitz 10.03.24, 15:52
- Re: Prozedere Weiterführende Schule Baden Württemberg - sandburg21 10.03.24, 17:51
- Re: Prozedere Weiterführende Schule Baden Württemberg - FrauvonWunderfitz 10.03.24, 18:31
- Re: Prozedere Weiterführende Schule Baden Württemberg - sandburg21 10.03.24, 20:44
- Re: Prozedere Weiterführende Schule Baden Württemberg - FrauvonWunderfitz 10.03.24, 22:27
- Re: Prozedere Weiterführende Schule Baden Württemberg - sandburg21 10.03.24, 20:44
- Re: Prozedere Weiterführende Schule Baden Württemberg - FrauvonWunderfitz 10.03.24, 18:31
- Re: Prozedere Weiterführende Schule Baden Württemberg - Ally79 11.03.24, 6:29
- das Ortsgymnasium muss aufnehmen - Caot 11.03.24, 6:51
- Re: das Ortsgymnasium muss aufnehmen - FrauvonWunderfitz 11.03.24, 13:17
- Re: Prozedere Weiterführende Schule Baden Württemberg - sandburg21 10.03.24, 17:51
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