von dhana am 26.04.2024, 11:05 Uhr |
Achtung!
Hallo,
bei einem Dualen Studium bei einem AG liegt ein Arbeitsvertrag vor - allerdings wollte den bei meinem Sohn gar niemand sehen, es wurde immer nur die Immatrikulationsbestätigung nachgefragt. Es hat nicht intressiert, ob er einen Arbeits/Ausbildungsvertrag hat oder wieviel Geld er verdient.
Auch als er das 1. Studium abgebrochen hat und Studienfach/Ort gewechselt hat (er hat ohne dualen AG weiterstudiert) - Kindergeldstelle hat nur die Immatrikulationsbescheinigung intressiert.
Kindergeld gab es bis er 25J war.
Im Zweifelsfalle bei der Kindergeldstelle nachfragen, die sagen einem direkt was geht und was sie dafür brauchen.
Gruß Dhana
- Kindergeld nach Ausbildung - Tai 25.04.24, 17:29
- Re: Kindergeld nach Ausbildung - KKM 25.04.24, 19:28
- Re: Kindergeld nach Ausbildung - Caot 25.04.24, 21:45
- Re: Kindergeld nach Ausbildung - Silvia3 25.04.24, 22:33
- Re: Kindergeld nach Ausbildung - dhana 26.04.24, 7:16
- Achtung! - Caot 26.04.24, 7:35
- Re: Achtung! - dhana 26.04.24, 11:05
- Bitter hier nachlesen... - Lucylu 30.04.24, 9:49
- Re: Achtung! - dhana 26.04.24, 11:05
- Achtung! - Caot 26.04.24, 7:35