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von dhana  am 26.04.2024, 11:05 Uhr

Achtung!

Hallo,

bei einem Dualen Studium bei einem AG liegt ein Arbeitsvertrag vor - allerdings wollte den bei meinem Sohn gar niemand sehen, es wurde immer nur die Immatrikulationsbestätigung nachgefragt. Es hat nicht intressiert, ob er einen Arbeits/Ausbildungsvertrag hat oder wieviel Geld er verdient.
Auch als er das 1. Studium abgebrochen hat und Studienfach/Ort gewechselt hat (er hat ohne dualen AG weiterstudiert) - Kindergeldstelle hat nur die Immatrikulationsbescheinigung intressiert.
Kindergeld gab es bis er 25J war.

Im Zweifelsfalle bei der Kindergeldstelle nachfragen, die sagen einem direkt was geht und was sie dafür brauchen.

Gruß Dhana

 
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