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Geschrieben von Ellert am 27.11.2023, 19:19 Uhr

Nach Elternzeit wieder arbeiten

huhu

Kinder haben einen Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz,
wenn Du Dich arbeitslos meldest musst Du die Betreuung nachweisen,
das kannst Du nicht so dass Du nicht arbeitslos bist im klassischen Sinne.

Habt Ihr versucht mal den Anspruch auf den KitaPlatz durchzusetzen ?

 
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