Geschrieben von BassT am 23.02.2024, 18:53 Uhr |
Anrecht auf ALG 1?
Hallo zusammen,
ich habe mit meiner Partnerin nun das zweite Kind, nun geht im Juni die Elternzeit zuende, wir möchten aber unser zweites Kind noch nicht in die Krippe geben, sie ist dann erst 20 Monate alt.
Nun ist aber die Frage, wie es dann - auch finanziell - weitergeht.
Ich selbst bin in Vollzeit berufstätig, den Großteil der Kosten kann ich auch übernehmen, nun steht aber die Frage der Krankenversicherung meiner Freundin im Raum.
Die Kinder kann ich über mich in die Familienversicherung nehmen, da ich aber nicht mit meiner Freundin verheiratet bin, geht das für sie nicht.
Nach der Geburt unseres Sohnes 2020 war sie ein Jahr in Elternzeit, dann ungefähr 7 Monate in ALG1, bevor sie dann für 11 Monate eine befristete Stelle antrat.
Während dieser befristeten Tätigkeit kam Oktober (Befristung war bis 31.12 des Jahres) unsere Tochter auf die Welt (Oktober 22), seit der Geburt ist meine Freundin nun in Elternzeit - erst Basis-Elterngeld/Mutterschaftsgeld, dann Elterngeld Plus.
Wenn ich das richtig verstehe, hätte sie nun Anspruch auf ALG 1 zur Überbrückung, während sie sich nach einer Teilzeitstelle umsieht - liege ich da richtig?
Die Höhe des ALG 1 wird natürlich gering ausfallen, aber uns geht es vor allem um die Krankenversicherung für sie, dass wir nicht da auch noch draufzahlen müssen.
Nochmal in Kürze:
- Geburt unseres Sohnes (Juni 20)
- 1 Jahr Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld -
- 7 Monate ALG 1 -
- knapp 9 Monate Berufstätigkeit
- Geburt unserer Tochter
- 2 Monate Zuschuss vom Arbeitgeber wegen laufendem Arbeitsvertrag-
- 18 Monate Elterngeld Plus bis Juni '24
Vielen Dank schonmal, ich blicke da nicht so recht durch
Viele Grüße
BassT
- Anrecht auf ALG 1? - BassT 23.02.24, 18:53
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- Re: Habt Ihr denn einen Krippenplatz ? - BassT 23.02.24, 19:40
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- Re: Habt Ihr denn einen Krippenplatz ? - Neverland 25.02.24, 19:58
- Re: Habt Ihr denn einen Krippenplatz ? - BassT 23.02.24, 19:40
- Re: Anrecht auf ALG 1? - Ani123 23.02.24, 22:34
- eben, so ist es - Ellert 24.02.24, 14:19
- ALG 1 gibt es nur wenn ihr Betreuung fürs Kind habt - misses-cat 24.02.24, 21:47
- Habt Ihr denn einen Krippenplatz ? - Ellert 23.02.24, 19:05
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