Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Nach google Recherche wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Bei Eintritt der Schwangerschaft war ich in Elternzeit. Davor habe ich Teilzeit gearbeitet. Jetzt arbeite ich aber Vollzeit. Wird mir mein aktuelles Vollzeitgehalt ausbezahlt oder das Teilzeitgehalt vor der 1. Schwangerschaft? Ausserdem bin ich privat krankenversichert. Von welcher Stelle wird die Bezahlung im Beschäftigungsverbot geleistet? Vielen Dank und freundliche Grüße!
von Steffi1111 am 07.05.2024, 14:28