Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub nehmen ?
Vielen Dank für die Info:)
von
Lehli
am 16.04.2024, 19:31
Antwort auf:
Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot
Hallo,
den VZ-Urlaub sollten Sie nach der EZ nehmen.
Den TZ-Urlaub nehmen Sie so, wie ohne BV. Sie generieren auch im BV Urlaubs-Ansprüche.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.04.2024
Antwort auf:
Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot
Du musst den Urlaub wie vor dem BV auch nehmen, schließlich bekommst Du auch das gleiche Gehalt wie vorher auch.
von
Suomi
am 16.04.2024, 20:07
Antwort auf:
Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot
Wenn du sonst 5 Tage arbeitest, nun nur 4 Tage, ändert sich der Urlaubsanspruch. Er muss der 4 Tagewoche angepasst werden. Dann atellt sich die Frage auch nocht mal ob du 4 Tage nehmen musst oder 5 Tage.
von
Neverland
am 16.04.2024, 21:16