Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub nehmen ?  Vielen Dank für die Info:) 

von Lehli am 16.04.2024, 19:31



Antwort auf: Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo,  den VZ-Urlaub sollten Sie nach der EZ nehmen. Den TZ-Urlaub nehmen Sie so, wie ohne BV.  Sie generieren auch im BV Urlaubs-Ansprüche. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.04.2024



Antwort auf: Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Du musst den Urlaub wie vor dem BV auch nehmen, schließlich bekommst Du auch das gleiche Gehalt wie vorher auch.

von Suomi am 16.04.2024, 20:07



Antwort auf: Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Wenn du sonst 5 Tage arbeitest, nun nur 4 Tage, ändert sich der Urlaubsanspruch. Er muss der 4 Tagewoche angepasst werden. Dann atellt sich die Frage auch nocht mal ob du 4 Tage nehmen musst oder 5 Tage. 

von Neverland am 16.04.2024, 21:16



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