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Sternenregister

Thema: Sternenregister

Hallo Ich wollte mal fragen, wie weit zurück man Sternchen eintragen lassen kann. Ich war viermal schwanger und davon hatte ich drei Fehlgeburten (je 12., 6. (Zwillinge) und 12. Woche) in 2012 und 2013. kann ich die noch eintragen lassen? Es geht mir noch immer nach manchmal (grade wieder vermehrt - müssen wohl die Wechseljahre sein)… Lieben Dank für eine Antwort, falls ihr das wisst

von kirshinka am 04.01.2024, 11:19



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Ich kann dir deine Frage leider nicht beantworten. Ich habe mich damit auch schon beschäftigt, aber übers Netz keine wirklichen Antworten gefunden. Das naheliegenste: beim Standesamt anrufen und fragen, hab ich mich noch nicht getraut. Ich hatte zwei frühe Fehlgeburten 2010+2012, vor der 8.SSW. Damit bin ich im Reinen (mittlerweile). 2017 hatte ich einen medizinisch induzierten Abbruch im 4.Monat. Die Kleine hatte organische Fehlbildungen, die nicht mit dem Leben vereinbar waren. Ich habe sie geboren und sie ist bei den Sternenkindern beerdigt worden. Um den Jahreswechsel hat es mich aus dem Nichts wie mit ner Keule erwischt. Ich hab fast 3 Tage nur geweint. Können bei mir potentiell auch die Wechseljahre sein. Egal. Mein Rat: Ruf bei eurem Standesamt an. Fühl dich gedrückt.

von Phila83 am 07.01.2024, 16:18



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Wie weit zurück das weiß ich leider auch nicht. Auf jeden Fall braucht das Standesamt einen Beweis über die Fehlgeburten, sei es eine Bescheinigung oder Eintrag im Mutterpass. Dazu benötigen sie Personalausweis der Eltern, Eheurkunde wenn man verheiratet ist. Wenn das Kind von jemandem anderen stammt dann das Einverständnis des Erzeugers. Ohne all die Dinge kann sonst nichts eingetragen werden. Man kann auch einen Namen sich ausdenken. Zudem Thema hatte ich mal eine Betrag gemacht. Meine Fehlgeburt war 2017 und ins Stammbuch haben wir unseren Stern 2021 eintragen lassen Namens Elia. Wichtig sind wie gesagt Nachweise über die Schwangerschaft.

von Pumpum090120 am 10.01.2024, 08:32



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Hallo Kirshinka, auf http://initiative-regenbogen.de/namensrecht.html ist das alles gut beschrieben. Ich habe dir ein Bild mit der entsprechenden Passage angehängt. Ist alles also kein Problem und jederzeit möglich. Alles Gute für dich. LG

von nejumi am 10.01.2024, 12:15



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Ganz lieben Dank euch für die Antworten und die mitfühlenden Worte. Ich drücke euch auch! Alles Liebe und danke euch vielmals.

von kirshinka am 29.01.2024, 09:51