Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch

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Liebe Nicola Baader, ich habe in meinem Erziehungsurlaub (leider nur 4 Monate) 10 Stunden die Woche gearbeitet (sonst hatte ich eine 40 Stunden-Woche) und somit 1/4 meines normalen Gehaltes bekommen. Jetzt wollte ich wissen wieviel Urlaubsanspruch ich dieses Jahr habe. Da kam dann erst mal die Antwort "ja, für die Zeit, die Sie nur Teilzeit gearbeitet haben, gar keinen". Meine Frage ist jetzt wie wird das normalerweise berechnet. Wird es pro Anwesenheitstag oder nach Stunden (4 x 10 Stunden = 1 Woche) berechnet? Viele Grüsse Kika


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Kika, wird der AN an allen Arbeitstagen mit verkürzter Arbeitszeit beschäftigt, so ist er an der vereinbarten Anzahl von Tagen (lt. Gesetz 18 Tage) freizustellen, wenn er aber nur an wenigen Tagen der Woche voll oder teilweise arbeitet, ist er eben lt Gesetz 3 Wo. (6Tx 3Wochen= 18 Tage) freiustellen. Eine berechnung in Std. gibt es nicht, kann aber mit dem AG indiv. vereinbart werden. N. Bader


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