Mitglied inaktiv
Hallo, ich beende am 15.04.2001 meinen 9-monatigen Erziehungsurlaub. ich arbeite in so einer Art "Filialbetrieb", also Niederlassungen in allen größeren Städten. Nun will meine Chefin am 28.2. ein Gespräch über meinen zukünftigen Arbeitseinsatz führen. Für meine Tätigkeit wurde eine Vertretung befristet bis 14.04.01 eingestellt. Ich habe so den Verdacht, daß ich versetzt werden soll, damit mein Stellvertreter den Job behalten kann. Ist das möglich? Auf was muss ich mich überhaupt einlassen? Für antwort wäre sehr dankbar. Gruß Ilka
Liebe Ilka, zunächst einmal ist entscheidend, was in Ihrem Vertrag steht. Haben Sie ein Anspruch auf einen Arbeitsplatz in einer bestimmten Filiale? Ansonsten man muss Ihnen einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten, der mit keiner Schlechterstellung verbunden ist. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe einen Vertrag, der eine Versetzung in eine andere Filiale zulässt. Aber warum sollte ich woanders hin und mein befristet seit Mai 2000 eingestellter Stellvertreter darf dableiben? Gibt es hier nicht so eine Art Sozialauswahl? Ist eine längere Fahrtzeit oder ein Umzug deshalb nicht eine Schlechterstellung? Gruß Ilka
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