Tinkerbell2021
Hallo, Ich war bisher nur Stille Mitleserin, habe jetzt allerdings ein paar Fragen. Kurz zu mir: ich bin 30 Jahre alt, komme aus Niedersachsen und erwarte das erste Kind, deswegen ist es alles Neuland für mich. Ich bin Beamte und entsprechend privat versichert. Und steige ehrlich gesagt nicht ganz durch, was Mutterschaftsgeld, Elterngeld, etc betrifft. Mir scheint es als gäbe es ständig Ausnahmen bei Beamten und privat versicherten. Ist hier noch jemand Beamter und privat versichert, dem ich einige Fragen stellen könnte? Vielen Dank im vorraus!
Hallo, ich bin in der gleichen Lage, kannst gerne fragen,aber so richtig den Durchblick habe ich auch noch nicht...
Hallo,
ich kann nur etwas zur Baby Krankenversicherung beisteuern .
Mein Mann ist Beamter - ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Dadurch, dass unsere Gehälter ähnlich sind könnten wir Glück haben und die Maus kommt mit in die gesetzliche KV von mir - die entgültige Entscheidung fällt dann die gesetzliche KV nach der Geburt (wir sind gespannt
). Also falls dein Partner nicht verbeamtet ist und eure Einkommen ähnlich sind, könntet ihr trotzdem versuchen euer Kind mit in seiner gesetzlichen KV laufen zu lassen.
Dann kann man sich ein bisschen Aufwand sparen
Hallo aus Niedersachsen und als Beamtin
Alsoooo, dein Geld während des Mutterschutzes bekommst du regulär von deiner Geldstelle (NLBV nehme ich an isses bei dir auch). Elterngeld müssen wir wie jeder andere bei der Elterngeldstelle (bei mir ist das der Landkreis) beantragen. Kindergeld ist nicht mehr NLBV zuständig, steht aber auf deren Seite wer jetzt zuständig ist.
Krankenkasse für die Kleine werde ich auch versuchen gesetzlich über meinen Mann zu bekommen. Da gibt es Einkommensbemessungsgrenzen, nach denen du googeln oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung fragen kannst.
Bei weiteren Fragen ... her damit, vielleicht kann ich helfen
Ahhhh, ihr seid hier einfach die besten!
Für die Mutterschutzeit muss man das aber auch nicht extra beantragen, richtig? Das läuft einfach so weiter? Und ja ist vom NLBV.
Und Kindergeld macht Sinn, das es über den Beamten läuft, weil nur dann auch der Familienzuschlag nach der Elternzeit mit berücksichtigt wird? Oder kann auch mein Mann das Kindergeld beziehen und ich bekomme wenn ich wieder arbeite trotzdem den Familienzuschlag?
Das wer anderes jetzt für das Kindergeld zuständig ist, hab ich gerade eben per Zufall gesehen.
Krankenversicherung des Kindes wollte ich auch gerne über meinen Mann, also die gesetzliche. Der verdient allerdings brutto mehr als ich zur Zeit. Stellt das dann ein Problem da?
Und ich hab gelesen, dass es so einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von wahnsinnigen 13€ im Monat gab/gibt. Gibt es das noch und wie oder wo muss das beantragt werden?
Und weiß jemand, was geregelt ist, bis wann ich mitteilen muss, mit wie vielen Stunden ich wieder anfangen will zu arbeiten?
Ich möchte ein Jahr Elternzeit nehmen, aber ehrlich gesagt weiß ich ja jetzt noch nicht ob ich den Zwerg irgendwo in der Kita untergebracht bekomme und dementsprechend auch nicht wie viele Stunden ich ab Herbst nächsten Jahres wieder arbeiten kann.
Alsoooo, mit dem Kinderzuschlag bin ich mir nicht hundertprozentig sicher, aber ich meine die sind unabhängig voneinander. Wenn du per Veränderungsanzeige die Geburt mitteilst, bekommst du den wie den Familienzuschlag bei Hochzeit glaub ich automatisch. Mutterschutz läuft automatisch. Elternzeit musst du meines Wissens spätestens nach der Geburt innerhalb des Mutterschutzes beantragen, da du sonst automatisch nach Mutterschutz wieder im Dienst bist. Wegen der Krankenkasse beließ dich bitte, das weiß ich nicht genau. Ich meine aber, du musst unter einer bestimmten Jahreseinkommensgrenze sein, damit das möglich ist das Kind gesetzlich zu versichern. Ja, die 13 Euro gibt es noch.
Tausend Dank!
Du hast mir schon wahnsinnig weiter geholfen. Jetzt weiß ich wenigstens wo ich weiter machen kann und was überhaupt zu tun ist!
Vielen vielen Dank!
Danke für die Infos! Mir war gar nicht bewusst,dass das Kind nicht zwangsläufig privat versichert sein muss,das wäre ja klasse... Oder muss man dazu verheiratet sei ?
Nein muss man nicht ... aber ich denke,dass die Vaterschaftsanerkennung da sein sollte
Hallo aus dem Oktober. Du kannst auf jeden Fall noch einrechnen, dass du die Beiträge der KK im Elterngeld dann selbst zahlen musst, soweit ich weiß. Wenn du aber frühzeitig mitteilst, dass sich durch das Elterngeld dein Einkommen ändert, dann reduziert die Kasse den Beitrag wahrscheinlich. Liebe Grüße
Hallo, also bei uns ging es, dass ich das Kindergeld bezogen habe und meinem Lebensgefährten der Familienzuschlag gezahlt wurde. Die Elternzeit musst du innerhalb einer Woche nach der Geburt beantragen (7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes). Eine Verlängerung ist in der Regel bei Beamten unproblematisch möglich. Ich hatte bei meiner Tochter damals die Elternzeit zweimal um jeweils einen Monat verlängert. Der Teilzeitantrag muss in der Regel 6 Monate bevor man wieder anfängt gestellt werden. Mir wurde diese Frist aber damals mit Bestätigung der Elternzeit schriftlich mitgeteilt. Viele Grüße
Supi, danke! Ich hab mir gestern noch Mal Gedanken gemacht. Eigentlich ist es ja sowieso egal, wer das Kindergeld bezieht sind ja sowieso die gleichen Beträge. Das macht ja für nichts sonst einen Unterschied. Dann kann ich das auch nehmen und bin mit dem Familienzuschlag auf jeden Fall save. Das mit dem Teilzeitantrag 6 Monate vorher klingt schon Mal besser. Da weiß man vielleicht ja schon mehr, wie das Kind untergebracht wird. Da ich noch reichlich Urlaub von diesem Jahr mitnehmen kann für nach der Elternzeit, wurde mir noch der Tip gegeben, erst wieder einen Monat Vollzeit anzufangen und den Urlaub zu nehmen und dann erst in die Teilzeit zu gehen. Dann ist man einen Monat länger zu Hause und bekommt den Monat sogar Volles Geld. Vielleicht hilft das auch jemandem von euch.
Hallo zusammen,
ich bin auch Beamtin (in NRW) und privat versichert... mich würde interessieren, warum ihr alle euer Kind lieber über die gesetzliche Versicherung krankenversichert möchtet? Ich habe ehrlich gesagt gar nicht weiter drüber nachgedacht und bin davon ausgegangen, dass mein Baby auf jeden Fall über mich in die private rutscht und das für ihn vielleicht auch vorteilhaft sein kann? Warum bevorzugt ihr die Gesetzliche? Sollte mich damit vielleicht auch nochmal auseinandersetzen Mein Mann ist gesetzlich versichert, allerdings liegen unsere Nettogehälter schon relativ weit auseinander...
LG