Monatsforum September Mamis 2020

Steuerklasse wechseln in der Elternzeit

September Mamis
Steuerklasse wechseln in der Elternzeit

Nini@1911

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Hallo, ich frage mal hier nach Rat, vielleicht kennt sich jemand aus oder es interessieren sich noch mehr für die Frage. Mein Partner und ich verdienen etwa gleich viel, sind derzeit natürlich beide in Steuerklasse 1. Im August also noch vor Geburt des Kindes( hoffentlich) heiraten wir. Habe gelesen dass dann beide in Steuerklasse 4 eingestuft werden. Nun die Gretchenfrage: Wenn ich nach Geburt des Kindes in Steuerklasse 5 und mein Partner in 3 wechselt, müsste mein Elterngeldbezug ja noch aufgrund des Nettolohns der Steuerklasse 1 berechnet werden( es zählt ja das Einkommen vor der Geburt) und bleibt natürlich höher als wenn ich vor der Geburt noch in Steuerklasse 5 Wechsel, oder? Da ich 3 Jahre Elternzeit nehme und ab dem 7. oder 8. Lebensmonat wieder vorhabe in Teilzeit zu arbeiten lohnt es sich für uns denke ich mehr wenn ich in Steuerklasse 5 gehe, da mein Mann ja deutlich mehr Brutto und dementsprechend auch Netto verdient als ich. Wenn ich dann wieder anfange Teilzeit zu Arbeiten, werde ich vom Basisenlterngeld ins Elterngeldplus wechseln, wird dann als Berechnung immernoch der Zeitraum der 12 Monate vor Geburt genommen? Ich glaube ja, aber bin mir nicht 100% sicher. Hoffentlich ist es nicht allzu kompliziert erklärt und ihr versteht was ich meine


Nala1202

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Antwort auf Beitrag von Nini@1911

Habe mich mit dem Thema sehr intensiv beschäftigt. Das elterngeld muss nachträglich versteuert werden. Bzw man nennt das anders. Aber dein elterngeld wird deinem mann voll angerechnet. Wenn ihr dann zb Steuerklasse 3 und 5 habt hat er weniger Steuern bezahlt und dadurch ist mit einer Nachzahlung - teilweise in massiver höhe zu rechnen. Daher lassen wir unsere Steuerklasse 4/4 eintragen und nach dem elterngeld 3/5. Da gibt's im Internet ganz gute Informationen zur Steuerbelastung mit elterngeld....


Data_

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Antwort auf Beitrag von Nala1202

Du meinst glaube ich, dass das Elterngeld nicht steuerpflichtig ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Aber ist die Steuernachzahlung da nicht trotzdem schmerzfrei, da man halt entweder die Steuerpflicht sofort begleicht oder später nachzahlt - quasi wie eine 0%-Finanzierung? Könnte ja für die Zeit des Elterngeld-Bezuges auch ganz nett sein, da man in der Zeit nunmal weniger Geld verdient als vorher oder nachher?


Nala1202

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Antwort auf Beitrag von Data_

Also ja den Progressions Vorbehalt meinte ich. Als verheiratetes Paar kann es wohl sein, dass man dazu aufgefordert wird nach Bezug von EG eine Steuererklärung abzuliefern. Uns wurde von einigen Bekannten geraten es auf 4/4 zu setzen so dass wir keine allzu hohe Nachzahlung zu befürchten haben.. Bei uns würde es aber auch so laufen, dass mein Mann durch das Elterngeld bzw durch die Anrechnung in die nächsthöhere Steuerbelastung eingestuft wird und dadurch wirklich viel viel weniger bezahlt hätte als gefordert und mit 3/5 wäre das dann katastrophal für uns und dass was wir durch 3/5 mehr hätten im monat haben wir zumindest immer als Rückzahlung 1x jährlich bekommen.. Bin kein Steuerberater und kein Profi! Kann nur sagen wies bei uns geplant ist und obs funktioniert sehen wir dann nach dem elterngeld aber bitte bitte lass dich beraten bevor es nachher teuer wird!


Data_

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Antwort auf Beitrag von Nini@1911

Ohne Gewähr natürlich, aber es müsste so gehen wie du sagst. Das Finanzamt und die Elterngeldstelle helfen da bestimmt im Zweifelsfall weiter. Wie viele Telefonate wir mit der EG-Stelle hatten... Nostalgie;-) Der Steuerklassenwechsel würde sich nur auswirken, wenn du mindestens 6 Monate lang im Bemessungszeitraum die neue Steuerklasse hättest, wobei der Bemessungszeitraum für die komplette Elterngeld-Bezugszeit üblicherweise den 12 vollen Monaten vor Beginn des Mutterschutzes entspricht.


Cuci

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Antwort auf Beitrag von Nini@1911

Dss Elterngeld fällt unter den "Progressionsvorbehalt", wird also bei der Steuererklärung, die bei der Zahlung von Elterngeld verbindlich ist, wieder mit einbezogen. die Aussage "es lohnt sich mehr oder weniger" ist sowieso immer so schwammig. Grundsätzlich ist die Zahlung der Steuer mit dem Erhalt des Gehaltes nämlich sowieso nur eine vorläufige Rechnung. Bei der späteren Einkommenssteuererklärung wird eh dann noch mal geguckt, wieviel hätte man zahlen müssen und wieviel wurde tatsächlich gezahlt. So entsteht ja das Prinzip der Nach- oder Rückzahlung. Bei Lohnsteuerklasse 4 bzw 1 kommt eh im Normalfall (!) -wenn nicht irgendwas anderes wie Mieteinnahmen oder so was- dazu kommt, eine Rückzahlung heraus. Der Wechsel auf 3 und 5 bewirkt in der Praxis erst mal nur, dass der Mehrverdiener mit 3 nicht so viel Steuern sofort zahlen muss. Verdient die Frau (meist ist es ja die Frau) dann nicht genug, um seine eventuell zu hohe Ersparnis auszugleichen, kommt eine Nachzahlung bei raus. Deshalb ist eine Erklärung bei 3 und 5 ebenso verbindlich. Das ist halt Einstellungssache, was man lieber hat... Möchte man bei einer Erklärung lieber viel wieder bekommen, wählt man 1 bzw 4. Möchte man im laufenden Montag lieber mehr zur Verfügung haben, wählt man 3 und 5 und riskiert evtl eine Nachzahlung. Ich bin ja eher der Typ, lieber künstlich verknappen und am Ende des Jahres eine größere Summe auf einmal erhalten. Aber das ist Geschmacksache. Die tatsächliche Steuerlast ist aber in beiden Fällen die Gleiche. Das ist vielen nur so nicht klar.


Cuci

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Antwort auf Beitrag von Cuci

Wenn man beim Elterngeld noch was raus holen will, wechselt man zügig vorher in die 3 als Frau, dadurch erhöht sich das Netto und somit auch das Elterngeld. Da gibt es aber Fristen von einigen Monaten einzuhalten, glaube ich. Das ist für uns längst zu spät. Danach könnte man ja wieder wechseln.


Nala1202

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Antwort auf Beitrag von Cuci

Ich finde das Thema wirklich kompliziert. Aber mit dem Gedanken - einmal im Jahr eine Rückzahlung zu bekommen kann ich mich mehr anfreunden als mit einer eventuellen Nachzahlung. Daher war das für uns kein Thema, wir wollen kein Risiko eingehen da wir nicht kalkulieren können welche Kosten auf uns zukommen werden mit Baby und allem


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von Cuci

Ja das muss man nur wie oben geschrieben spätestens 6 Monate vor der Geburt machen. Jetzt ist es zu spät


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von Nala1202

Ich würde es erstmal auf 4 4 lassen. Hatten wir beim ersten Kind auch und eine Erstattung. Progressionsvorbehalt heißt nur, dass das Elterngeld berücksichtigt wird bei der Ermittlung des Steuersatzes. Wenn man eh den höchst Steuersatz hat, läuft er gegen Null. Dieser ggfs höhere Steuersatz wird angewandt auf das zu versteuernde Einkommen ohne Elterngeld! Ob man nachzahlen muss oder nicht hängt auch davon ab wie viele Werbungskosten oder Sonderausgaben es daneben gibt.


Cuci

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Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Trotzdem auch stark abhängig vom niedrigeren Gehalt mit 5. In meiner Filialleiter Zeit hatte ich immer wieder MA, die mir erklärten nicht so viel arbeiten zu eollen, da es sich für sie mit 5 schlechtweg nicht lohne aufgrund der hohen Abzüge. Und das ist einfach mal Quatsch! Schließlich muss man das Gehalt des Mannes ja berücksichtigen mit der höheren Steuerersparnis. Und dass man es ja gegeneinander rechnet bei der Erklärung Und wenn jemand zb 5.000 Euro verdient mit 3 und entsprechend steuern dadurch "einspart" bei Gehaltszahlung und der andere das nicht ausgleichen kann, kommt eben schnell mal eine Nachzahlung zustande. Dass das natürlich abhängig ist von Werbungskosten und sonstigem habe ich einfach mal vorausgesetzt.


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von Cuci

Es ist alleine deshalb quatsch weil es am Jahresende einen Lohnsteuerausgleich gibt. Man zahlt im Summe nicht mehr als in der Kombi 4-4. Nur unterjährig bekommt man in 5 halt weniger raus


Cuci

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Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Sag ich ja. In meiner ersten Antwort (siehe oben). Aber versuch mal das denen zu verklickern.


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von Nini@1911

Ja es werden immer nur die 12 Monate vor Geburt betrachtet in dem Fall. Elterngeld plus auf jeden Fall machen wenn man teilzeit wieder arbeitet


Nini@1911

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Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

Dann werden wir es wohl erstmal auf 4 und 4 lassen und schauen wie es so läuft:) danke für die Antworten


Ani.Me

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Antwort auf Beitrag von Nini@1911

Hallo Nini, die Damen haben ja schon alles erklärt :-) Wollte dir nur eben berichten, dass wir es bei den ersten beiden Kindern auch bei 4/4 belassen haben während des EG Bezugs. Im Monat vielleicht etwas weniger, dafür kein echtes Risiko für eine Nachzahlung. Für EG+ mit Teilzeittätigkeit: Ermittle gut, wie viel du verdienen wirst. Ich hab mehr Gehalt bekommen als erwartet und musste EG zurück zahlen...