Svenilein86
Hallo, kann mir vielleicht jemand helfen? Ich hatte ET am 18.10. unsere Zwillinge sind am 10.09. aber bei 34+4 geboren. Wie sieht da mein Mutterschutz aus? Sechs Wochen vor ET und zwölf Wochen nach ET(wg. Zwillingen) und dann noch die fünf Wochen die sie zu früh waren oder? Kennt sich da jemand aus? Der Steuerberater von meiner Chefin bekommt das überhaupt nicht hin. Er muss ja auf der Bescheinigung für das Elterngeld die Mutterschutzfrist eintragen. Er hat das jetzt schon zweimal falsch gemacht und ich muss dringend den Bescheid für das Elterngeld bekommen dass wir unseren Kredit fürs Haus endlich bekommen. Ahhh ich könnt grad echt.......
Kashmir80
Antwort auf Beitrag von Svenilein86
Die bei der Krankenkasse kennen sich gut aus und von denen bekommst du doch auch den Bescheid fürs MuSchu Geld. Darauf müsste der korrekte Zeitraum stehen. Aus Laiensicht würde ich sagen, so wie du rechnest, hört sich für mich richtig an nach § 6 Mutterschutzgesetz.
Nini11
Antwort auf Beitrag von Svenilein86
Ich arbeite in einem Steuerbüro...im Falle einer vorzeitigen Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt in jedem Fall entsprechend um den verlorenen Fristanteil der Schutzfrist vor der Entbindung." Ansonsten bekommst du doch den Bescheid nach Abgabe der Geburtsurkunde bei der Kk. Da steht ja auch Beginn und Ende der Bezugszeit drauf....
Svenilein86
Antwort auf Beitrag von Svenilein86
Ja die haben die fünf Wochen aber vorher drangehängt. Also vom 30.7.-10.01.17. Beginn ist doch aber immer der 06.09.16, oder? Ich ruf da morgen mal an. Danke Euch für eure Hilfe.