Monatsforum Oktober Mamis 2013

Kinderwagen im Hausflur - kennt sich jemand aus?

Kinderwagen im Hausflur - kennt sich jemand aus?

Maggily

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Unser Vermieter (große Gesellschaft) hat jetzt einen Wisch ins Haus gehängt, dass Kinderwägen etc nicht im Hausflur stehen dürfen, weil Fluchtwege blockiert sind. Stattdessen sollen sie im Keller oder in der Wohnung abgestellt werden. Wir haben zwar einen Aufzug im Haus, aber der hält nicht im Keller und immer nur auf halber Strecke. Also 1. und 2. OG teilen sich einen Aufzug, der in der Mitte hält. Dort ist neben dem Aufzug eine Stellfläche, etwa 3x4 Meter, dort stehen je Stockwerk maximal 2 Kiwas. Jetzt sollen die da weg!? Ich bin so sauer! Die behindern niemanden und Fluchtwege sind auch nicht blockiert! Mal wieder reine Schikane Ich schlepp das Ding doch nicht jeden Tag die Treppen hoch! Ich hab mal ein Urteil gelesen, dass das nicht verboten werden darf, solange ausreichend Platz ist - und das ist ja definitiv - und niemand behindert wird. Und wenn in der Wohnung kein Platz ist darf man auch im Hausflur abstellen. Wir haben 3 Zimmer, aber keinen Flur mit Stellfläche. Stimmt das? Kann ich dem Vermieter so argumentieren mit entsprechenden Urteilen? Die anderen Mieter im Haus sagen auch dass es niemanden stört... Bei 10 Parteien haben wir 5 Kiwas im Haus. Hoffe, jemand kann mir da was zu sagen. Unsere RSV umfasst leider kein Mietrecht :(


msdiamond

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Antwort auf Beitrag von Maggily

Wir hatten so nen fall mal auf der Arbeit kann mich daran erinnern. Und ja soweit ich weiß hast du recht. Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2013 - 22 C 15963/12 - Ist eins der neueren Urteile. Klar kann's nen anderes Gericht es anderes beurteilen. Zum Prozess kam es damals nicht die Parteien hatten sich außergerichtlich geeinigt. Das ist sooo eine Frechheit!!!! Wenn es definitiv genug Platz gibt und niemanden gefährdet what the hell ist das Problem? Oh man...


nuknuk

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Antwort auf Beitrag von Maggily

Das ist wirklich eine Frechheit!!! Also ich kenn mich da nicht aus und habe deshalb kurz nach der Geburt unsere Hausverwaltung angerufen um nachzufragen. Die nette Frau am Telefon meinte, dass Familien das Recht haben, den KiWa im Hausflur zu parken auch wenn kaum Platz ist. Man muss keine Treppen damit steigen, anscheinend per Gesetz so, hat sie gesagt. Unsere Hausverwaltung hat deshalb so ne Rampe an die Treppe zum Hauseingang anbringen lassen. Keine Ahnung, ob das mit dem Gesetz wirklich stimmt


Geschwisterbaby

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Antwort auf Beitrag von Maggily

oh je dann bekäme ich aber auch prob wenns maxi taxi unten vor den briefkästen innen steht hats platz aber beim gr kiwa muss man sich eng machen um in den keller zu kommen aber Fluchtwege gut zur einganstüre ist ja alles frei er steht bei uns manchmal da und dann wieder im keller unter der treppe ist aber echt schwer den da hochzutragen und bei 5 mn Fußweg nehm ich dann manchmal das Auto weils mir zu kompliziert wird...oder zur zeit den quinni mit cosi. aber wenn ichh länger raus gehe steht der wgaen da schon den ganzen tag. lg


rfausk

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Antwort auf Beitrag von Maggily

Bei uns ist es das gleiche. Haben auch immer wieder Warnzettel im Briefkasten. Wohnen in nem Mehrfamilienhaus mit 11Etagen. Allerdings alles Eigentumswohnungen. Wir haben nen Fahrstuhl vom EG aber ncht in den Keller. Und vom Brandschutz her dürfen keine KiWa odere andere Dinge (Schuhe, Blumen, Deko) im Hausflur stehen. Man kommt trotz KiWa zwar vorbei. Aber es geht wohl um die gefahr durch Dritte, die im Hausflur Feuer legen könnten. Und dann wäre es unmöglich die Wohnung zu verlassen. Da wir aber keinen Platz in der Wohnung haben (Buggy passt zusammengeklappt auf den Schrank aber KiWa ist viel zu groß) steht er bei uns auch draußen. Hoffe einfach das nix passiert.