Josie29
Guten Morgen, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch bis zum Eintritt des Elterngeldes, welches ich noch vor dem Mutterschutz in Anspruch nehmen will. Ich weiß dass man weiteren Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes besitzt. Ich entbinde voraussichtlich am 18.05.21. Wird der Monat Mai dann noch anteilig berechnet? Ich habe 30 Tage Urlaub, das sind 2,5 Tage pro Monat. Wären bis Ende April 10 Tage und falls der Mai halb noch zählen sollte, nochmal 1,25 Tage. Sehe ich das richtig so? Habt Dank für Eure Hilfe, Josie
Dein Urlaubsanspruch gilt bis ans Ende des Mutterschutzes, also 8 Wochen nach Entbindung. Du hast also den Anspruch bis etwa Mitte Juli. Halbe Urlaubstage gibt es auch nicht, da wird aufgerundet. LG
Für jeden vollen Monat Elternzeit wird dein Urlaubsanspruch um ein Zwölftel gekürzt. Wenn deine Elternzeit Mitte Juli beginnt, wird dein Urlaubsanspruch ab August gekürzt und du hast noch bis einschließlich Juli den kompletten Urlaub. In der Regel werden Urlaubstage aufgerundet, da nicht abgerundet werden darf, sodass es 18 Tage wären.
Ich habe mich gestern auch darüber informiert. So wie ich das verstanden habe, zählt jeder angebrochene Monat als voller Monat.. Für die Zeit des Mutterschutzes hast du auch Urlaubsanspruch.
Wenn dein Baby mitte Mai geboren wird, hast du danach noch 8 Wochen Mutterschutz. Also quasi bis Mitte Juli. Da jeder angebrochene Monat als ganzer zählt, hast du vollen Urlaubsanspruch bis einschließlich Juli. Den Juli rechnest du also voll mit, auch wenn der Mutterschutz im Monat erlischt. Also 7 x 2.5 Tage sind 17.5. Halbe Tage gibt's nicht und es wird aufgerundet. Also hättest du 18 Urlaubstage
Ach super, habt vielen Dank! Da habe ich mich doch etwas vertan;)
Also der Urlaubsanspruch läuft auch während Mutterschutz und in der Elternzeit weiter, dein Arbeitgeber kann ihn dir für die Elternzeit aber kürzen wenn er will. Bei ET Mitte Mai dann also 8 Wochen danach bis Mitte Juli und somit für den Juli komplett. Du ewirbst auch bei zB mehreren Elternzeiten hintereinander durchweg den Jahresurlaub. Und dieser verfällt erst zum 31.12. des Folgejahres nach dem Ende Elternzeit. Solltest du dann zum Ende der Elternzeit nicht wieder bei dem AG anfangen und er hat den Urlaub nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gekürzt, erwirbst du Abgeltungsansprüche. Das können dann bei mehreren Kindern und aneinanderhängenden Elternzeiten auch gerne mal >100 Tage sein. Da kommt auch einiges an € zusammen.