Mitglied inaktiv
... wir alle, die wir schon ein Kind haben einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe vor und nach der Geburt haben? Bezahlt wird das Ganze von der KK!!! Guckt mal auf die HP eurer KK!!! Ich werde das auf jeden Fall in Anspruch nehmen
Und wenn hier jetzt jemand sagt, dass ihr euch das nicht vorstellen könnt jemanden Fremden in euer Haus zu lassen, dann lest mal genau nach ;) Man kann soagr eine Freundin als Hilfe einstellen!
LG Chrissy
Das habe ich gehört und mir von meiner KK was zuschicken lassen, aber da steht kein Grund wegen Geburt sondern nur bei SS-Beschwerden, KH-Aufenthalt, Krankheit nicht einfach so nach der Geburt. Wo hast Du das gefunden? Würde mich echt intersessiern. Vielen Dank! LG Anja
Schicke dir ne PN!
Es gibt kein Recht auf HH nur wegen Geburt und bereits vorhandenem Kind/Kindern. Nur, wenn gravierende Probleme bestehen, die die Mutter daran hindern, den Haushalt weiterzuführen und/oder sich um die Kinder zu kümmern usw. Z.B. wenn eine Mutter streng liegen muss, der Mann nicht freinehmen kann, schwerer Milchstau usw. Sorry, aber es wäre ja noch schöner, wenn jede Frau ab dem zweiten Kind wochenlang eine HH bekäme - wer bitte soll das bezahlen und v.a.: was soll das nützen??? Wir sind schwanger, nicht krank! Von meinem FA würde ich (Gott sei Dank) niemals eine derartige Bescheinigung bekommen und die KK würde das auch sicherlich nicht bewilligen (und ich habe sechs Kinder unter 12 Jahren zu versorgen) - als ich richtig krank war in der SWS (Hyperemesis) und im Krankenhaus lag, DA hatten wir eine Bekannte als Haushaltshilfe genehmigt bekommen, da war sie nötig, aber doch nicht jetzt!
Nun reg dich doch nicht auf! ich sage ja nur dass man diesen Anspruch hat! Ob ihn mit deinem Gewissen vereinbaren kannst oder nicht habe ich hier nicht zu entscheiden!!!
Hallo,
das stimmt leider nicht. Die KK genehmigen nicht einfach so eine Haushaltshilfe. Nur, wenn man ein Kind unter 12 Jahren hat und als Mutter krank ist. Wir haben vir 1 Jahr wieder ein Frühchen der 28 SSW bekommen und selbst da haben sie abgelehnt, mit der Begründung: mein Kind liegt auf der Intensiv- nicht ich... (ich war in der Elternwohnung der Klinik, also nicht zu Hause bei den anderen 5 Kindern unter 12) Haben es dann nach 3 maligem Widerspruch doch durchgekriegt mit einem Attest der Klinik, dass ich medizinisch notwendige Begleitperson bin... .
Also ich werde sehen und wenn es die Möglichkeit gibt, würd ich sie auch nutzen.Ich bin hier immer allein mit den Kindern und beide haben ADHS und das regel ich alles immer und wenn es die Möglichkeit einer hH gäbe, würde ich sie auch nutzen. LG Anja
Merkwürdig... bei welcher KK bist du denn? Das mit dem Kind unter 14 (so ist das bei unserer KK) wußte ich schon, hatte ich ja auch geschrieben. Aber das sich deine KK so anstellt... heftig! Ich weiß nur, dass natürlich der FA eine HHH indizieren muss, klar. Jedenfalls finde ich, man kann es doch versuchen, oder? Ich werde mein "Glück versuchen"... habe keine Oma die mir helfen kann (alle schon tot) und ich habe einen Mann, der mit seinem Job verheiratet ist ;) Leider... daher hoffe ich auf diese Hilfe... zumindest die erste Woche. Wochenlang ist glaube ich auch nicht drin...
Hast PN
Ich rege mich nicht auf - man hat diesen Anspruch schlicht und einfach nicht. Nicht Schwangerschaft ist eine Indikation für eine Haushaltshilfe, sondern Krankheit!
"Wenn Sie so krank sind, dass Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können, brauchen Sie Hilfe. Kinderbetreuung, Einkaufen, Kochen und Wohnungsputz: Die TK unterstützt Sie im Fall der Fälle und sorgt für eine kompetente Haushaltshilfe. Sie erhalten eine Hilfe für Zuhause, wenn Sie aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, den Haushalt selbst weiter zu führen, wenn niemand in Ihrem Haushalt lebt, der die anfallenden Arbeiten übernehmen kann, wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder auch bei ambulanten Behandlungen. .... Schwangerschaft & Kinder. Wichtige Voraussetzung: In Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe unter 14 Jahre alt ist. Eine Haushaltshilfe müssen Sie vorher bei der TK beantragen. Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung Haben Sie "normale" Schwangerschaftsbeschwerden oder entbinden ambulant, beteiligt sich die TK in begründeten Fällen ebenfalls an den Kosten einer Haushaltshilfe. Das ist der Fall, wenn Sie oder andere im Haushalt lebende Personen den Haushalt nicht weiterführen können, auch dann wenn kein Kind im Haushalt lebt." Daraus folgt ganz klar: Muttern hat richtig krank zu sein oder es muss eine verdammt gute Begründung vorliegen. Dass der Mann mit dem Job verheiratet ist, gehört ganz bestimmt nicht dazu. Meiner ist auch selbständig und arbeitet eigentlich nur - da sagte die KK dann lapidar, er MUSS sich eben kümmern, Pech gehabt - anders, wenn frau im KH liegt. Bei uns reichte weder die Selbständigkeit und die Sorge, dass die Fa. als Existenzgrundlage gefährdet ist, die Kinderzahl, dass ein Kind ADS hat und eines (G.s.D. nicht mehr) unter Mutismus litt, noch die Tatsache dass ich ambulant entbunden habe aus für eine HH. Ich gönne jedem , der sie braucht, die Unetrstützung von Herzen - aber stellt es Euch nicht so einfach vor, daran zu kommen!
hi das wäre ja zu schön gewesen oder?? aber es gibt für alle die eh schon zufällig ein kind unter 3 betreuen zu hause und den regelsatz an elterngeld bekommen (also die 300 euro) solange bis das 1.kind 3 wird 75 euro im monat als betreuungskosten daufgelegt das ist doch auch was oder???
hi das wäre ja zu schön gewesen oder?? aber es gibt für alle die eh schon zufällig ein kind unter 3 betreuen zu hause und den regelsatz an elterngeld bekommen (also die 300 euro) solange bis das 1.kind 3 wird 75 euro im monat als betreuungskosten daufgelegt das ist doch auch was oder???
Das wäre schön aber da hast du was total falsch verstanden. So einfach läuft das nicht und mit einem schon gar nicht. Da hat mama4 recht. Hätte es dir gegönnt aber die Kosten könnt ja echt keiner tragen
Meine Krankenkasse z.B. zahlt auch eine Haushaltshilfe, wenn man damit eine stationäre Behandlung vermeiden kann. Da ich ambulant entbinden möchte, hier aber noch einen 5-jährigen und einen 1,5-jährigen habe und mein Mann kein Urlaub nehmen kann werde ich auch die HH von meiner KK in Anspruch nehmen. Die KK hat auch schon bestätigt, dass das klar geht! Mein Arzt muß auch nicht schreiben, dass ich krank wäre oder so.... Den Hinweis von dir finde ich übrigens sehr nett! Auch wenn das nicht jeder so sieht! (Warum auch immer...) LG
>Den Hinweis von dir finde ich übrigens sehr nett! Auch wenn das nicht >jeder so sieht! (Warum auch immer...)
Es geht mir nicht darum, dass uns keine HH zusteht, klar tut es das in begründeten Fällen wie bei Dir!
Aber es ist doch schlichtweg falsch, dass JEDE Mutter um die Geburt rum diesen Anspruch hat; das meine ich wäre gar nicht finanzierbar (übrigens muss man bei einer HH auch einen Eigenanteil zahlen....weiß gerade nicht mehr, wie hoch der war, aber schon einiges pro Tag!)
So, und jetzt Schluss damit
Ich möchte das jetzt auch hier beenden. Ich habe darauf hingewiesen, und damit gut. Ich weiß ich kann sowas beantragen, und ich rate jedem dazu, sich zumindest zu informieren, schaden kanns nicht ;)
Und damit Schluß! Hiermit schließe ich diesen Fred symbolisch!!!
Hallo, meine Hebamme hatte mir vor der Geburt des 3. Kindes dazu geraten, eine Haushaltshilfe für die Zeit nach der Geburt bei der Krankenkasse zu beantragen. Sie hat aber gleich dazu gesagt, dass das von jeder Krankenkasse anders gehandhabt wird und manchmal sogar vom Sachbearbeiter abhängig zu sein scheint. Mir wurde jedenfalls keine Haushaltshilfe genehmigt, weil mein Mann nach der Geburt Urlaub nehmen konnte. Wenn er keinen Urlaub bekommen hätte, dann hätte ich eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlt bekommen (bin bei der Techniker Krankenkasse versichert).