Monatsforum Juni Mamis 2012

Brief an Chef wegen Elterzeit WICHTIGE FRAGE

Brief an Chef wegen Elterzeit WICHTIGE FRAGE

schnuffelschnecke87

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was und am besten wie muss ich den schreiben??? ich weiß ja nicht genau wann mein kind kommt ich kann ja nicht schreiben ab dem 28.06.2012 nehme ich für 1 jahr Elternzeit. Kann mir da jemand helfen??? Danke lg susi


aga85

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

Hallo du kannst den Brief erst schreiben wenn dein Krümmel da ist, eben wg Angaben ab wann bis wann du in Elternzeit bist. Du musst spätestens eine Woche nach der Entbindung es beim AG einreichen. Ich bekomme von meinem AG ein Formular, denn ich dann nur ausfüllen muss.


Mami-mai2012

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Ich würde einfach Schreiben das du 12 Monate Elternzeit nach den 8 Wochen Mutterschutz in Anspruch nimmst und dein vorraussichtlicher ET der 28.06.2012 ist. Vorraussichtlich heißt ja das es nicht fest ist. Was anderes kannst du da eh nicht schreiben. Würde ich jetzt so machen :-) lg


schnuffelschnecke87

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

die elternzeit bekommt doch gleich ab dem tag der geburt und dann bis zum 1 (oder 2 je nach dem wie viel man nimmt) geburtstag und nicht erst nach den 8 wochen??? ich war bei pro familia und da haben die mir das so gesagt. jetzt bin ich noch mehr verunsichert


Mami-mai2012

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mh bei dem Kurs haben die gesagt man hat ja die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt wo man auch das Geld von der Krankenkasse bekommt. Und weil ich ja kein Arbeitgeber habe habe ich dann gefrag wie das bei mir ist und da meinte die Hebi ich bekomme ab den 1 Tag weil ich ja sonst 8 Wochen nix bekommen würde. Mh komisch, wollte euch jetzt auch nicht hier verunsichern!


Julia_die_Julia

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Antwort auf Beitrag von Mami-mai2012

Huhu ihr lieben, Ihr dürft Elternzeit und gesetzl. Mutterschutz nicht vertauschen. Jede Schwangere hat ein Anrecht auf 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET gesetzl. Mutterschutz. In der Zeit erhältst du Geld von der Krankenkasse (bin mir bei Privaten Kassen nicht sicher) und deinem Arbeitgeber. Danach kann jedes Elternteil Elternzeit nehmen. Maximal zwei Jahre. Davon bekommst du 12+2 Monate (je nach Situation) Elterngeld vom Staat. Maximal 65% vom Nettogehalt. Mann kann das Geld auch auf zwei Jahre verteilen (bekommt dann aber pro Monat nur die Hälfte ausgezahlt). Nur als groben Übelrblick. Ohne Gewähr Viele Grüße, Julia


DianaJUN2012

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Also: Elternzeit kann auch VOR Geburt beantragt werden. Dann kann das so lauten: Wie bereits mündlich mit (NAME CHEF) abgesprochen, beantrage ich für meinen/meine vorraussichtlich am_______________ geborenen Sohn/ Tochter, (NAME), im Anschluss an meine Mutterschutzfrist ab dem _____________ Elternzeit nach dem Elternzeitgesetz für die Dauer von zwei Jahren. ZUSATZ BEI TEILZEITANTRAG NACH 1 JAHR ELTERNZEIT: Ferner beantrage ich, in meiner Elternzeit ab dem 1. Geburtstag meines Sohnes/meiner Tochter, meine berufliche Tätigkeit für 30 Wochenstunden wieder aufnehmen zu können. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens. Die Geburtsbescheinigung muss dann nachgereicht werden. Es gilt, dass die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn, also maximal eine Woche nach Geburt, beantragt werden muss. Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt, werden in die Elternzeit eingerechnet. Da erhält man Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (gestzlich versichert). Effektiv muss man bei einem Jahr Elternzeit also am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten. Das Elterngeld wird also maximal 10+2 Monate gezahlt (eben weil es in den ersten beiden Monaten ja Mutterschaftsgeld gibt) Wichtig auch, es heißt zwar Elterngeld ist steuerfrei, muss aber bei der kommenden Einkommenssteuererklärung angegeben werden und dann folgt oft eine Nachzahlungforderung...


zuckerschnute26

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

Hi, also ich hab mir das so von ner Kollegin abgeschrieben. Sehr geehrte/r xxx, hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes xxx, geboren am xx.xx.2012. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am xx.xx.2012 beginnen. Nach einer 24-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem xx.xx.2014 wieder zur Verfügung. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Die Elternzeit fängt 8 Wochen nach der Geburt an, d.h. nach dem Mutterschutz. Vll konnt ich weiterhelfen.


DianaJUN2012

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Antwort auf Beitrag von zuckerschnute26

die Elternzeit fängt nicht 8 Wochen nach dem Mutterschutz an. Die 8 Wochen werden eingerechnet. Sprich 10 Monate nach Mutterschutz endet das erste Elternzeitjahr. Beispiel Geburtstermin ist 1. Juli. 2012 Mutterschutz endet 26. August, 8 Wochen danach Elternzeit 1. Jahr endet 1. Juli 2013 Elternzeit 2. Jahr endet 1. Juli 2014 Mutterschaftsgeld bekommt man bis 26. August. Ab dann Elterngeld bis Ende Elternzeit aber maximal noch 10+2 Monate weil die 2 Monate Mutterschutz eingerechnet sind.


Engel2409

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

Elternzeit beginnt am Geburtstag an den dein Kind zur Welt kam Man ist 12 Monate zuhause aber nur 10 Monate davon gibt es elterngeld und die ersten 2 monate Mutterschutz also Geld von der KK. man wird eigentlich um 2 Monate betrogen. Also wer 12 Monate zuhause bleiben will gehen am 1. Geburtstag des Kindes arbeiten Die 2 Monate Mutterschutz zählen schon als Elternzeit


Mami-mai2012

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Antwort auf Beitrag von schnuffelschnecke87

Die bescheissen doch echt überall. Aber da soll man mal durchsehen :-)